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Startseite»Nachrichten»Berlin-Hellersdorf: Mann bedroht Kinder mit Langwaffe – SEK rückt an
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Berlin-Hellersdorf: Mann bedroht Kinder mit Langwaffe – SEK rückt an

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerMai 24, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
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SEK-Einsatz in BerlinMann bedroht spielende Kinder mit einer Waffe

Ein Streit um Lärm eskaliert in der Hauptstadt. Das SEK muss anrücken. (Symbolbild) (Foto: Carsten Rehder/dpa)

Weil Kinder spät am Abend laut spielen, greift ein Anwohner in Berlin-Hellersdorf zu drastischen Mitteln: Mit einer Waffe will er die Gruppe offenbar einschüchtern, woraufhin Spezialkräfte anrücken. In der Wohnung finden die Beamten weitere verbotene Gegenstände.

In Berlin hat ein Mann spielende Kinder nach Zeugenangaben mit einer Waffe bedroht und damit einen SEK-Einsatz der Polizei ausgelöst. Wie die Polizei in der Hauptstadt mitteilte, soll der 35-Jährige am späten Samstagabend gegen 22.45 Uhr im Stadtteil Hellersdorf auf seinen Balkon getreten und sich über den Lärm der Kinder beschwert haben. Dabei habe er eine Langwaffe in der Hand gehalten und den Kindern gedroht.

Die Kinder seien daraufhin weggelaufen. Ein Zeuge alarmierte die Polizei, die mit dem Spezialeinsatzkommando anrückte und in die Wohnung des Mannes eindrang. Dort wurden noch eine 43-jährige Frau und ein 47-jähriger Mann angetroffen, bei dem es sich um den Wohnungsinhaber handelte. Die Polizei beschlagnahmte eine Langwaffe mit Magazin ohne Munition, zwei verbotene Messer sowie fast 8700 mutmaßlich geschmuggelte Zigaretten.

Der 35-Jährige wurde nach der Identitätsfeststellung wieder freigelassen. Den 47-Jährigen, dem die sichergestellten Gegenstände zugeordnet werden, nahm die Polizei für erkennungsdienstliche Maßnahmen mit. Auch er kam anschließend wieder auf freien Fuß. Die Ermittlungen dauern an. 

Um was für eine Waffe es sich genau handelte, dazu hat sich die Berliner Polizei bislang nicht geäußert. Nach dem deutschen Waffengesetz zählen zu den Langwaffen grundsätzlich Schusswaffen, deren Lauf und Verschluss zusammen länger als 30 Zentimeter sind und deren kürzeste bestimmungsgemäße Gesamtlänge mehr als 60 Zentimeter beträgt. Dazu gehören typischerweise etwa Gewehre, Jagdbüchsen, Flinten oder Karabiner.

Quelle: ntv.de, hny/AFP

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