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Politik

Bundestag berät über schärfere Regeln für Barrierefreiheit

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerMai 7, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Stand: 07.05.2026 • 04:42 Uhr

Mit einer Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes will die Bundesregierung Barrieren weiter abbauen. Auch Privatfirmen sollen Auflagen erhalten. Doch die gehen Kritikern nicht weit genug.

Von Andreas Fischer, ARD-Hauptstadtstudio

Gleichberechtigt an allen Lebensbereichen teilhaben. Darauf haben Menschen mit Behinderung in Deutschland eigentlich ein Recht. Garantiert unter anderem durch die UN-Behindertenrechtskonvention, die seit 2009 verbindlich ist.

Doch bis heute ist das vor allem bei der Barrierefreiheit nicht erfüllt, erklärt Beate Bettenhausen, Vorsitzende des Bundesverbands für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm). „Wenn man über längere Zeiträume zurückblickt, dann ist die Situation besser, aber insgesamt ist es lange noch nicht so, dass zum Beispiel jeder Bahnhof barrierefrei zugänglich ist“, so die Vorständin.

Die schwarz-rote Koalition hatte in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, dass sie die Barrierefreiheit verbessern will. Der Gesetzentwurf aus dem Sozialministerium von SPD-Ministerin Bärbel Bas sieht vor, dass nicht nur öffentliche Stellen, sondern auch private Anbieter Barrieren abbauen sollen. Allerdings nur, wenn sie dadurch nicht unverhältnismäßig belastet werden.

Kritik an fehlender Genauigkeit im Gesetzentwurf

Eine Klausel, die Behinderten- und Sozialverbände scharf kritisieren – auch bvkm-Vorsitzende Bettenhausen. Vor allem bemängelt sie die fehlenden Definitionen: „Was ist jetzt unangemessen? Was ist unbillig? Ist das schon ein Haltegriff neben einer Toilette oder geht es jetzt um größere bauliche Veränderung?“

Vor allem kleinere Unternehmen will die Bundesregierung mit der Klausel vor hohen Kosten schützen. Nicht nur Verbände kritisieren, dass Barrierefreiheit damit oft freiwillig bleiben dürfte.

Simone Fischer ist die erste kleinwüchsige Abgeordnete im Bundestag. Freiwilligkeit allein reiche nicht, sagt die Grünen-Politikerin und spricht dabei aus eigener Erfahrung: „An vielen Stellen merke ich, dass es keine Selbstverständlichkeit ist, dass nur Stufen vorhanden sind, um in ein Gebäude zu kommen.“

Wunsch nach strengeren Regeln für private Anbieter

Auch der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, sieht beim Gesetzentwurf noch viel Nachbesserungsbedarf. Er wünscht sich ebenfalls, dass private Anbieter mehr in die Pflicht genommen werden, sodass Menschen mit Behinderung ihr Recht ausüben können, an der Gesellschaft teilzunehmen.

Konkret bedeute das, dass alle Menschen insbesondere einen Zugang zum Gesundheitssystem haben sollten, sagt Dusel. „Und wenn eben nur ein Bruchteil der Arztpraxen in Deutschland, also private Anbieter, barrierefrei sind, dann haben sie den nicht“, so der SPD-Politiker.

Frist für Gebäude des Bundes verschoben

Anders als bei privaten Anbietern sollen Gebäude des Bundes selbst verpflichtend barrierefrei werden, falls sie es noch nicht sind. Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD dafür noch eine Frist bis 2035 gesetzt. Im Gesetzentwurf ist sie auf 2045 verschoben.

Wilfried Oellers, Beauftragter der Unionsfraktion für Menschen mit Behinderungen, ist darüber spürbar enttäuscht. „Das war eine zeitliche Vorgabe, für die ich mich sehr, sehr stark gemacht habe, und mit diesem Punkt bleibt der Bund seiner Vorbildfunktion deutlich zurück“, findet er.

Insgesamt blickt Oellers aber durchaus positiv auf den Gesetzentwurf. Er nennt unter anderem Verwaltungsverfahren, die barrierefreier würden oder ein Kompetenzzentrum für Gebärdensprache und Leichte Sprache, das der Bund einrichten wolle.

Oellers und auch Jürgen Dusel hoffen, dass die Parlamentarier noch den ein oder anderen Punkt am Behindertengleichstellungsgesetz verbessern. Denn nach der Debatte heute geht der Entwurf erst mal ins parlamentarische Verfahren – konkret an den Ausschuss für Arbeit und Soziales.

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