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Bundesverfassungsgericht urteilt über Abgeordnetenrechte | tagesschau.de

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuli 23, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Stand: 23.07.2026 • 04:41 Uhr

Nicht nur die Inhalte des Gebäudeenergiegesetzes hatten 2023 für viel Diskussion gesorgt: Streit gab es auch über das Tempo. Heute entscheidet das Bundesverfassungsgericht darüber, ob damals alles zu schnell ging.

Von Antonetta Stephany und Max Bauer, ARD-Rechtsredaktion

Es war einer der großen Streitpunkte der Ampel-Regierung: das Gebäudeenergiegesetz, besser bekannt als „Heizungsgesetz“. Es ging um Klimaschutz. Durch mehr Heizungen, die mit Erneuerbaren Energien betrieben werden, sollten die Treibhausgasemissionen in Deutschland gesenkt werden. Insbesondere sollten in Neubauten nur noch solche klimafreundlichen Heizungen eingebaut werden dürfen.

Doch nicht nur inhaltlich wurde damals gestritten. Die Ampel-Regierung wollte das Gesetz nach monatelangem Ringen innerhalb der Koalition in einem beschleunigten Verfahren möglichst schnell durch den Bundestag bringen. Die Abstimmung im Bundestag sollte kurz vor der Sommerpause stattfinden. Bis zuletzt gab es noch Änderungsvorschläge.

Abgeordnete gegen Gesetz im „Hauruckverfahren“

Diese Änderungen wären so umfangreich gewesen, dass die Abgeordneten sich gar nicht ausreichend hätten informieren und vorbereiten können, kritisierte unter anderem Thomas Heilmann, damaliger Bundestagsabgeordneter der CDU. Der Bundestag sei nämlich in unserer Demokratie die „Herzkammer“, so Heilmann. Und deshalb müsse das Parlament auch die Hoheit bei der Gesetzgebung haben, auch in den Details. „Und das setzt eine gewisse Mindestbefassungszeit voraus.“

Heilmann zog deshalb nach Karlsruhe und klagte vor dem Bundesverfassungsgericht. Seine Klage verband er mit einem Eilantrag – und dem gab das Bundesverfassungsgericht damals tatsächlich statt. Die Abstimmung im Bundestag konnte dann nicht so schnell wie geplant stattfinden und wurde auf nach der Sommerpause verschoben.

Wie viel Zeit brauchen Abgeordnete für ein Gesetz?

Die damalige Eilentscheidung war jedoch nur vorläufig. Heute entscheidet das Bundesverfassungsgericht nun in der Hauptsache grundsätzlich über Heilmanns Klage. Dabei geht es nicht um konkrete Inhalte des Gebäudeenergiegesetzes, sondern ausschließlich um die Frage, ob das Gesetzgebungsverfahren damals zu schnell ablief und den Abgeordneten zu wenig Zeit ließ, um sich mit den Details zu befassen.

Es geht um Grundsätzliches: Verlangt das Grundgesetz eine Art „Tempolimit“ für die Gesetzgebung? Wie viel Zeit reicht für Abgeordnete aus, um über ein Gesetz abstimmen zu können?

Helge Limburg, Bundestagsabgeordneter Bündnis 90/Die Grünen, meint, dass damals genug Zeit war. Zwischen den letzten Änderungsvorschlägen und dem Abstimmungstermin hätten noch ein paar Tage gelegen – und es sei Abgeordneten auch zumutbar, „sich über ein Wochenende hinweg in Vorlagen einzulesen“.

Das Bundesverfassungsgericht wird heute sein Urteil zu der damaligen Situation und zu solchen Situationen im Bundestag allgemein verkünden.

Wichtige Entscheidung für die Arbeit im Bundestag

Dass die Entscheidung wahrscheinlich wichtig für die Arbeit im Bundestag ist, hat sich erst vor knapp zwei Wochen gezeigt: Vor der Bundestagssommerpause hatte es genau wie vor drei Jahren Eilanträge von Abgeordneten beim Bundesverfassungsgericht gegeben.

Sie richteten sich gegen das Gebäudemodernisierungsgesetz der Regierung von Friedrich Merz und gegen die Gesundheitsreform, auch da sei alles zu schnell gegangen. Diesmal hatten die Abgeordneten allerdings keinen Erfolg. Es ist zu erwarten, dass das heutige Urteil aus Karlsruhe Genaueres dazu sagt, wie schnell es bei der Gesetzgebung zugehen darf. Und wann Abgeordnete gegen zu viel Tempo klagen können.

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