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„Da liegt was. Das ist er“: Angeklagte war laut Zeugenaussage schon früher am Fundort von Fabian

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuni 12, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
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„Da liegt was. Das ist er“Angeklagte war laut Zeugenaussage schon früher am Fundort von Fabian

Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau vor, Fabian mit sechs Messerstichen getötet und dann angezündet zu haben. (Foto: picture alliance/dpa)

Er spricht von einem Schockmoment: Laut einem Zeugen war die Angeklagte im Fall Fabian schon einen Tag vor dem offiziellen Fund an dem Ort, an dem der Leichnam lag. Sie habe vorgeschlagen, dort nach dem Jungen zu suchen. Der Mann sei zum Tümpel gegangen – und schildert nun Details.

Die wegen Mordes an dem achtjährigen Fabian angeklagte Frau war nach Schilderung eines Zeugen schon einen Tag vor dem offiziellen Fund der Kinderleiche am Fundort. Sie habe ihm am 13. Oktober vorigen Jahres vorgeschlagen, nach Fabian zu suchen, sagte der 37-Jährige, der sie damals begleitete. Die Angeklagte habe damals unbedingt zu dem Tümpel gewollt, sei aber an der Böschung stehen geblieben, während er zum Tümpel runter gegangen sei. Dann habe sie gesagt „Da liegt was. Das ist er“, schilderte der Zeuge den Abend.

„Für mich fühlte sich das so an, als wüsste sie genau, wo sie hin wollte.“ Er selbst habe damals nichts Genaues erkannt. Es sei stockdunkel gewesen und die Angeklagte habe mit der Handy-Lampe geleuchtet. Er habe sich nur kurz hingehockt. Danach habe er nur noch weggewollt. Das sei damals ein Schockmoment gewesen. Sie seien vom Tümpel weggelaufen und zum Auto. Gesprochen hätten er und die Angeklagte dann nicht: „Im Auto war Totenstille.“

Erst am darauffolgenden Tag, dem 14. Oktober, informierte die heute 30-jährige Angeklagte die Polizei. Dort sagte sie, dass sie den Leichnam Fabians an dem Tag zufällig beim Spaziergang mit dem Hund an dem Tümpel bei Klein Upahl entdeckt habe. Laut Anklage starb der Junge am 10. Oktober. Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau vor, ihn mit sechs Messerstichen getötet und dann angezündet zu haben. Die Angeklagte selbst schweigt bislang zu den Vorwürfen. Für sie gilt die Unschuldsvermutung.

Quelle: ntv.de, are/dpa

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