Faktenfinder
Die Grünen-Vorsitzende Brantner war im ARD-Sommerinterview zu Gast. Die meisten Aussagen von ihr halten einer Überprüfung stand. Doch zum Beispiel mit Blick auf die Wahl in Sachsen-Anhalt war sie ungenau.
Beim ARD-Sommerinterview und den anschließenden Fragen aus der Community mit der Grünen-Vorsitzenden Franziska Brantner ging es vor allem um Wirtschaftspolitik und die anstehenden Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern. Bei dem Gespräch blieb Brantner größtenteils nah bei den Fakten.
Da es während eines solchen Gesprächs nicht immer möglich ist, falsche oder irreführende Behauptungen sofort zu korrigieren, werden hier einige Aussagen von Brantner noch einmal genauer beleuchtet.
Grüne allein können AfD-Mehrheit nicht verhindern
Laut Brantner wäre es eines der „effektivsten Mittel“ gegen eine Alleinregierung der AfD in Sachsen-Anhalt, wenn die Grünen die Fünf-Prozent-Hürde erreichten und damit in den Landtag kämen. Dann gebe es „eigentlich quasi keine Chance für eine AfD-Alleinregierung“.
Um in einem Bundesland allein regieren zu können, benötigt eine Partei die absolute Mehrheit der Sitze im Landtag. Diese kann sie erreichen, indem sie mehr als die Hälfte der Stimmen erhält.
Durch die Fünf-Prozent-Hürde kann es jedoch passieren, dass kleinere Parteien es nicht in den Landtag schaffen. Ihre Stimmen gehen also quasi „verloren“. Dadurch verändern sich auch die Mehrheitsverhältnisse im Parlament. Theoretisch wäre es daher möglich, dass eine Partei auch mit weniger als 50 Prozent der Stimmen die absolute Mehrheit erhält.
In Umfragen liegt die AfD in Sachsen-Anhalt bei ungefähr 40 Prozent. Grüne, FDP, BSW und teilweise auch die SPD erhalten Werte nahe der Fünf-Prozent-Schwelle. Sollte es keine dieser vier Parteien ins Parlament schaffen, dann hätte die AfD mit großer Wahrscheinlichkeit eine absolute Mehrheit. Das wäre wahrscheinlich auch der Fall, wenn allein die Grünen die Fünf-Prozent-Hürde überschreiten würden. Umgekehrt könnte der Einzug mehrere anderer „kleiner“ Parteien eine AfD-Regierung auch dann verhindern, wenn die Grünen nicht im Landtag vertreten sind.
AfD bei Männern mittleren Alters am beliebtesten
Auch junge Männer und das kürzlich von Grünen-Politikern veröffentlichte Manifest für „moderne Männlichkeit“ wurden im Interview thematisiert. Brantner sagte: „Mich treibt um, dass wir in der jungen Generation bei jungen Männern so viel Zulauf haben zur AfD.“ Hier ist jedoch Kontext wichtig.
Zwar ist es so, dass die AfD bei den Bundestagswahlen mit 27 Prozent die stärkste Kraft bei jungen Männern zwischen 18 und 24 Jahren war. Auch insgesamt bei beiden Geschlechtern hat die AfD im Vergleich zu 2021 in dieser Altersgruppe um 14 Prozentpunkte zugenommen (insgesamt 21 Prozent). In der gleichen Altersgruppe hatte aber auch die Linkspartei um 17 Prozentpunkte zugelegt und erreichte somit in der Altersgruppe mit 25 Prozent das beste Wahlergebnis.
An sich ist es so, dass die Linkspartei mehr von jungen Frauen gewählt wird und die AfD mehr von jungen Männern. Ein Phänomen, das laut unterschiedlicher Studien auch als „Jugend-Gender-Gap“ europaweit zu beobachten ist.
Trotzdem wird die AfD laut der repräsentativen Wahlstatistik am meisten von Männern mittleren Alters zwischen 35 und 59 Jahren gewählt: Die AfD erzielte hier mit 24 Prozent bei den 25- bis 34-Jährigen und 26 Prozent bei den 35- bis 44-Jährigen ihre besten Ergebnisse und lag auch bei den 45- bis 59-Jährigen bei 22 Prozent.
Laut einer kürzlich veröffentlichen Analyse ist aber auch die Gesamtbetrachtung wichtig: Nur knapp vier Prozent aller AfD-Wähler waren 2025 junge Männer zwischen 18 und 24 Jahren. Das hängt auch damit zusammen, dass es sich um eine gesellschaftlich verhältnismäßig kleine Gruppe handelt und junge Personen zwischen 18 und 24 Jahren weniger von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen: Die Wahlbeteiligung lag bei der Wahl 2025 unter dem Durchschnitt der Gesamtbevölkerung.
Was plant die AfD zur Inklusion in Sachsen-Anhalt?
Die AfD wurde noch an einem weiteren Punkt thematisiert. So sagte Brantner, dass ein Kind im Rollstuhl nicht mehr zu Schule gehen könne, wenn die AfD in Sachsen-Anhalt an die Regierung komme. Doch das muss differenziert betrachtet werden.
Laut AfD-Regierungsprogramm ist für die Partei das „Experiment Inklusion“ gescheitert. Gemeint ist damit der gemeinsame Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderungen und die Abschaffung der Förderschulen. Kinder mit Behinderung sollen eine auf ihre Situation abgestimmte Pädagogik erhalten, wie es laut der AfD nur an Förderschulen möglich ist. Die AfD will die Inklusion dementsprechend unverzüglich beenden und Förderschulen ausbauen.
AfD-Bildungspolitiker und Landtagsabgeordneter Hans-Thomas Tillschneider erklärte auf Anfrage von MDR Sachsen-Anhalt allerdings, dass die Pläne für Kinder mit geistiger, nicht aber für Kinder mit körperlicher Behinderung gelten würden.
Im Landtag von Sachsen-Anhalt sagte er dazu außerdem schon im August 2024: „Dass die Regelschulen so umgebaut werden sollten, dass geistig normal begabte Kinder im Rollstuhl den Klassenraum erreichen und am Unterricht teilnehmen können, versteht sich doch von selbst.“ Auch bei Hör- und Sehbehinderungen solle, soweit es technische Hilfsmittel erlauben, ein gemeinsamer Unterricht angestrebt werden.
Im AfD-Regierungsprogramm selbst ist an entsprechenden Stellen allerdings nur die Rede von „normal begabten Kindern“ und von „behinderten Kindern“, die Art der Behinderung wird hier nicht differenziert erwähnt.
Ob die vollständige Abschaffung von inklusiven Unterrichtsangeboten bei einer alleinigen AfD-Regierung überhaupt rechtlich zulässig ist, ist allerdings fraglich: Im Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention ist festgehalten, dass die Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen gewährleisten. Ebenso könnte das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes angeführt werden.
Erbschaftssteuer abhängig von verschiedenen Faktoren
Auch bei einigen Wirtschaftsthemen lohnt sich ein differenzierter Blick auf Brantners Aussagen. So sagte sie im Zusammenhang mit der Erbschaftssteuer in Deutschland: „Wenn Sie heute 300 Wohneinheiten haben, 300 Häuser, und Sie vererben Sie an die nächste Generation – dann zahlt die nächste Generation keinen Cent Erbschaftssteuer. Das ist irre!“ Diese Aussage ist nur teilweise zutreffend.
Nach deutschem Recht gibt es für Erbschaften Freibeträge, die sich nach dem Verwandtschaftsgrad des Erben richten. So gilt etwa für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner ein Freibetrag von 500.000 Euro, für Kinder und Stiefkinder von 400.000 Euro, für Enkelkinder von 200.000 Euro. Liegt der Wert des geerbten Vermögens darüber, fällt Erbschaftssteuer an.
Anders sieht es allerdings aus, wenn die geerbten Immobilien zu einem Betriebsvermögen gehören, welches als begünstigt anerkannt wird. Denn hierfür gelten Ausnahmen und Erleichterung, die im § 13b des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes aufgeführt werden. So kann unter bestimmten Bedingungen das geerbte Vermögen tatsächlich steuerlich stark begünstigt oder praktisch steuerfrei übergehen.
Die Steuerexpertin Julia Jirmann vom Netzwerk Steuergerechtigkeit kritisierte im April gegenüber dem NDR: „Unternehmensvermögen sind weitgehend von der Steuer ausgenommen, ohne dass es dafür eine ausreichende ökonomische Begründung gibt.“
Bei der von Brantner genannten Größenordnung an geerbten Immobilien kann man wohl tatsächlich von einem Betriebsvermögen – also einem Wohnungsunternehmen – ausgehen, allgemein zutreffend ist die Aussage aber nicht.
Wärmepumpen auch als Klimaanlagen?
Brantner hob hervor, dass man Wärmepumpen auch als Klimaanlagen einsetzen könne. Prinzipiell ist dies möglich. Allerdings müssen die Geräte dafür auch ausgelegt sein, was nicht bei allen Modellen der Fall ist. Zudem sind Wärmepumpen zur Kühlung nicht so effektiv wie klassische Klimaanlagen, können auch keinen kühlen Luftzug erzeugen. Auch ist mit diesen Systemen keine Luftentfeuchtung möglich.
Die Effizienz von Wärmepumpen bei dieser Anwendung hängt maßgeblich von den in den zu kühlenden Räumen verbauten Heiz- und Kühlelementen ab, die von ihnen versorgt werden. Klassische Heizkörper sind hierfür zum Beispiel nicht sehr gut geeignet. Wärmepumpen, die nach dem Luft-Wasser-Prinzip arbeiten – das sind in Deutschland etwa 95 Prozent -, verbrauchen auch zur Temperatursenkung Strom.
Mitarbeit: Philip Kuntschner und Ruth Kirchner, ARD-Hauptstadtstudio
