Faktenfinder
Die Linkenvorsitzende Ines Schwerdtner war im ARD-Sommerinterview zu Gast. Die meisten Aussagen halten einer Überprüfung stand – doch bei Aussagen zum Mietendeckel fehlte Kontext.
Beim ARD-Sommerinterview mit der Linken-Vorsitzenden Ines Schwerdtner ging es vor allem um Wirtschaft und Arbeitsplätze, Mieten und Wohnen sowie Äußerungen von Politikern der Partei. Auch Antisemitismus in der Linksjugend und der Ukrainekrieg wurden im anschließenden Communityteil thematisiert. Dabei blieb Schwerdtner größtenteils nah bei den Fakten, machte aber generell eher wenige faktisch überprüfbare Aussagen.
Da es während eines solchen Gesprächs nicht immer möglich ist, falsche oder irreführende Behauptungen sofort zu korrigieren, werden hier einige Aussagen von Schwerdtner noch einmal genauer beleuchtet.
Vorwürfe gegen Mietpolitik
Beim Thema Miete hat die Linken-Parteivorsitzende eine scharfe Rhetorik gewählt. Sie sprach von einer „Mietmafia“ und davon, dass die Bundesregierung gegen solche Machenschaften nichts unternehme und zieht sogar einen Vergleich mit Clan-Kriminalität. Der Berliner Mietpreisdeckel, für den Die Linke sich eingesetzt hat, ist Schwerdtner zufolge nur gekippt worden, weil die CDU „von Lobbyisten gepampert“ worden ist und deshalb geklagt hat.
Tatsächlich hat die CDU im Jahr 2020, also dem Jahr, in dem der Mietpreisdeckel galt, hohe Spendensummen aus der Immobilienbranche bekommen. Von den elf Großspenden über 50.000 Euro, die die Partei im Jahr 2020 angegeben hat, kamen fünf der Großspenden und damit 1.174.000 Euro aus der Immobilienbranche. Allerdings ist es rechtlich zulässig, dass Parteien Spenden von Interessengruppen erhalten.
Der Berliner Mietendeckel trat am 23. Februar 2020 in Kraft. Er fror Mieten grundsätzlich auf dem Stand vom 18. Juni 2019 ein, setzte Obergrenzen nach Baualter, Ausstattung und Lage und galt für Neuverträge sowie ab 23. November 2020 auch für Bestandsverträge. Ausgenommen waren insbesondere Wohnungen, die ab 1. Januar 2014 erstmals bezugsfertig waren.
Am 15. April 2021 erklärte das Bundesverfassungsgericht den Mietendeckel für verfassungswidrig. Das Gericht hat unabhängig vom Kläger entschieden und seine Entscheidung mit der abschließenden bundesrechtlichen Regelung des Mietpreisrechts begründet.
Mietwucher tatsächlich strafbar
Weiter sagte Schwerdtner im Interview: „Mietwucher ist illegal und die Bundesregierung tut nichts dagegen, ihn zu ahnden.“ Tatsächlich ist Mietwucher in Deutschland bereits jetzt strafbar. Konkret verfolgt wird Mietwucher im Strafgesetzbuch §291 Wucher als Straftat und im Wirtschaftsstrafgesetzbuch als Ordnungswidrigkeit. Dort steht: „Nach §5 WiStG handeln Vermietende ordnungswidrig und können mit einer Geldbuße belegt werden, wenn sie eine unangemessen hohe Miete fordern, sich versprechen lassen oder annehmen.“ Unangemessen könne eine Miete dem Wirtschaftsstrafgesetzbuch zufolge sein, wenn sie die üblichen Mieten vergleichbarer Wohnungen um mehr als 20 Prozent übersteigt.
Die Linkspartei möchte die Verfahren für Mieter vereinfachen und hat 2025 ein entsprechendes Gesetz vorlegt. Unter anderem soll das Bußgeld bei Ordnungswidrigkeiten erhöht werden und sie will die Anforderungen an die Beweisbarkeit eines Wuchers runtersetzen. Ob betroffene Mieter damit auch wirklich stärker geneigt sein werden, eine Konfrontation mit dem Vermieter einzugehen oder es symbolpolitisch bleibt, lässt sich nicht sagen.
Die Bundesregierung hat die Mietpreisbremse verlängert und im Frühjahr mehrere Maßnahmen beschlossen, wie „mehr Mieterschutz bei möblierten Wohnungen“, die sogenannte Indexmiete und ein leicht verbesserter Kündigungsschutz. Ob damit der Mietmarkt wirklich entlastet wird, ist schwer kalkulierbar. Die Aussage aber, dass aktuell „nichts“ unternommen werde, ist zumindest sehr zugespitzt.
Noch keine Abschaffung des Acht-Stunden-Tages
Ines Schwerdtner hat im Gespräch den Eindruck erweckt, dass die Abschaffung des Acht-Stunden-Tages schon beschlossene Sache sei. Dem ist nicht so. Was stimmt: Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD steht, dass die drei Parteien sich einsetzen wollen für mehr Flexibilität in der Arbeitswelt. Zudem verweisen sie dort auf eine EU-Richtlinie, die von einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit ausgeht.
Im deutschen Arbeitszeitgesetz ist von einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit nicht die Rede, nur von der täglichen Höchstarbeitszeit von Acht Stunden, weswegen es als etwas restriktiver gilt als die EU-Richtlinie. Es gibt dazu einen Referentenwurf aus dem Haus von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas, ein Referentenentwurf ist aber in der Regel noch nicht abgestimmt, es ist ein sehr frühes Stadium eines Gesetzesentwurfes.
CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann hat schon angedeutet, dass er mit dem Referentenentwurf nicht einverstanden ist. Unklar ist beispielsweise, für wen eine Änderung im Arbeitszeitgesetz überhaupt gelten soll. Beschlossen ist noch nichts, die Bundesregierung möchte das Thema nach der Sommerpause angehen.
Entlassungen bei VW
Schwerdtner behauptete, bei VW würden 100.000 Arbeitsplätze wegfallen. Tatsächlich wurden diese und ähnliche Zahlen vor der Aufsichtsratssitzung des Konzerns in mehreren Medien genannt und soll auf einem internen Papier des Unternehmens basieren. Nach dem Treffen des Aufsichtsrats verkündete VW-Chef Oliver Blume einen „Zukunftsplan“ für das angeschlagene Unternehmen, nannte aber keine Details zu möglichen Entlassungen oder Werksschließungen. Über konkrete Maßnahmen werde erst nach der Sommerpause, gesprochen, erklärte er.
Ein Ultimatum des VW-Betriebsrates sich bis Freitag unmissverständlich zu den Sparplänen zu äußern, ließ Blume verstreichen. Inzwischen sagte der Konzernchef der Bild am Sonntag, er sehe intelligentere Lösungen als Werkschließungen, nannte aber erneut keine konkreten Maßnahmen.
Mitarbeit: Barbara Koller, Eva Matzel, SWR, Amina Kreutzau, MDR
