Erstmals in ThüringenVerurteilter ändert Geschlechtseintrag und wird in Frauengefängnis verlegt
Wegen sexuellen Missbrauchs wird ein Mann zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. In der Haft ändert die Person ihren Geschlechtseintrag – und wird verlegt. Für Thüringen ist dies der erste derartige Fall. Justizministerin Meißner fordert gesetzliche Nachschärfungen.
Eine noch als Mann verurteilte gefangene Person hat während ihrer Haft in Thüringen offiziell ihr Geschlecht geändert und ist deshalb nun ins Frauengefängnis nach Chemnitz im Nachbarbundesland Sachsen verlegt worden. In diesem verbüßen auch Frauen aus Thüringen Haftstrafen. Eine solche Verlegung habe es in Thüringen zuvor noch nicht gegeben, hieß es aus dem Thüringer Justizministerium.
Dass die Person nun tatsächlich in ein Frauengefängnis verlegt wurde, sei aufgrund einer einstweiligen Anordnung der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Erfurt erfolgt, hieß es vom Ministerium. Die Änderung des offiziellen Geschlechtseintrags im Personenstandsregister der Gefangenen sei durch das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz möglich gewesen. Die nun in die JVA Chemnitz verlegte Person ist nach Informationen der „Thüringer Allgemeinen“ wegen sexuellen Missbrauchs zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden.
Meißner: Geht um Glaubwürdigkeit
Thüringens Justizministerin Beate Meißner reagierte auf den Fall mit der Forderung, dass die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag nachgeschärft werden müsse. „Gerade im Justizvollzug zeigen sich die praktischen Probleme des Gesetzes. Hier geht es um den Schutz von Mitgefangenen und um die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaats“, so die CDU-Politikerin.
Zuletzt sorgte in diesem Kontext der Fall von Neonazi Marla Svenja Liebich für Schlagzeilen. Obwohl Liebich offiziell als Frau gilt, soll er seine Haftstrafe in einem Gefängnis für Männer verbüßen. Nach seiner Auslieferung von Tschechien nach Deutschland war Liebich zunächst in das Frauengefängnis in Chemnitz gebracht worden. Noch am selben Tag war er nach offiziellen Angaben in die Justizvollzugsanstalt Zeithain im Landkreis Meißen verlegt worden.
2023 war der Rechtsextremist – damals noch offiziell als Mann mit dem Vornamen Sven – wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Strafe von anderthalb Jahren Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden. Sein Fall gilt als Beispiel der missbräuchlichen Anwendung des Selbstbestimmungsgesetzes.
