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Politik

EuGH: FIFA-Regeln könnten gegen Kartellrecht verstoßen

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuli 16, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
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Stand: 16.07.2026 • 16:33 Uhr

Wie weit darf der Fußball-Weltverband FIFA in das lukrative Geschäft von Spielervermittlern eingreifen? Das höchste europäische Gericht hat nun Leitlinien vorgegeben – einige bestehende Regeln könnten gegen Kartellrecht verstoßen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Zweifel zumindest an einzelnen Regeln des Fußball-Weltverbands FIFA für Spielervermittler. Besonders kritisch sehen die Richterinnen und Richter eine Vorgabe, nach der Vermittler Spieler oder Trainer mit laufendem Exklusivvertrag nur in einem bestimmten Zeitraum ansprechen dürfen. Nach Auffassung des Gerichts könnte das gegen EU-Kartellrecht verstoßen.

Ob die FIFA-Regeln tatsächlich rechtswidrig sind, muss nun das zuständige nationale Gericht im Einzelfall prüfen. Hintergrund ist eine Klage von Fußballspieler-Vermittlern vor dem Landgericht Mainz gegen ein FIFA-Reglement. Sie wollten per Unterlassungsklage erreichen, dass mehrere Bestimmungen zur Ausübung ihrer Tätigkeit nicht mehr angewendet werden dürfen.

FIFA: Regeln für Integrität des Fußballs erforderlich

Diese betreffen unter anderem Obergrenzen für Vergütung, Beschränkungen von Mehrfachvertretung und Transparenzpflichten dieser Vermittler. Die FIFA ist der Meinung, dass diese Regeln etwa für die Integrität des Fußballs sowie Sicherstellung von Transparenz erforderlich seien.

Das Mainzer Gericht legte den Fall dem höchsten europäischen Gericht vor. Es muss die Vorgaben nun bei seiner künftigen Entscheidung beachten. Das Mehrfachvertretungsverbot, bestimmte Voraussetzungen für den Erhalt einer Lizenz und die Kontaktaufnahmeregel stufte der EuGH als Behinderung des freien Dienstleistungsverkehrs in der EU ein.

Das deutsche Gericht müsse nun prüfen, ob sie durch ein dem Gemeinwohl dienendes Ziel gerechtfertigt sei – etwa zum Schutz von Spielern und Trainern vor missbräuchlichen Praktiken der Vermittler.

FIFA begrüßt Entscheidung

Die FIFA zeigte sich zufrieden mit der EuGH-Entscheidung. Für „zentrale Elemente“ des Reglements wie die Vergütungs-Obergrenze, die Lizenzierungspflicht für Spielervermittler und das Verbot der Mehrfachvertretung habe der EuGH entschieden, dass sie gerechtfertigt werden können.

Das Verfahren kann auch Signalwirkung für einen anderen Streit über Regeln zu Fußballspieler-Vermittlern haben: Die bekannte Firma Rogon führt derzeit einen Rechtsstreit vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gegen den Deutschen Fußball-Bund (DFB) und sein Reglement. Die Vorgaben darin stimmen allerdings nicht komplett mit denen im FIFA-Fall überein – beispielsweise geht es nicht um Vergütungshöchstgrenzen.

Mit Informationen von Fabian Töpel, SWR

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