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Betrugsmaschen

Facebook: Wie politische Zustimmung inszeniert wird

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerOktober 13, 2026Keine Kommentare8 Minuten Lesezeit
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Unter einer politischen Aussage stehen mehrere Hundert Likes. Wer durch Facebook scrollt, sieht zunächst eine Zahl und die Gesichter der Menschen dahinter. Ob diese Profile tatsächlich unabhängige Nutzerinnen und Nutzer vertreten, lässt sich daraus kaum erkennen. Eine Untersuchung aus Georgien zeigt, wie künstliche Konten den Eindruck breiter Zustimmung erzeugen können.

Mimikama braucht Verstärkung – hilf uns, eine weitere Person ins Team zu holen

Die Wahlbeobachtungsorganisation International Society for Fair Elections and Democracy, kurz ISFED, beschreibt ein Netzwerk aus mehr als 400 mutmaßlich nicht authentischen Facebook-Konten. Es verstärkte laut der Untersuchung Aussagen führender Vertreter der Regierungspartei Georgischer Traum. CivilNet berichtete am 12. Oktober 2026 darüber, auf Grundlage eines Beitrags von OC Media. Die untersuchten Reaktionen betrafen unter anderem Aussagen über die Europäische Union und westliche Partner.

Die Spuren stecken im gemeinsamen Verhalten

Nach ISFEDs Angaben wurde der Großteil der Profile am 25. und 26. August 2026 angelegt. Viele abonnierten dieselben Seiten. Besonders auffällig waren wiederkehrende Gruppen in den Reaktionslisten: ISFED dokumentierte zehn Blöcke von Konten, die bei mindestens fünf Beiträgen in derselben Reihenfolge aufschienen.

Solche Überschneidungen erlauben einen anderen Blick auf die Likes. Ein einzelnes Profil kann harmlos wirken; beim Vergleich mehrerer Beiträge kann ein gemeinsames Muster sichtbar werden. ISFED wertet die beobachteten Wiederholungen als Hinweis auf zentrale Steuerung. Die sichtbare Reihenfolge ist allerdings keine unabhängig geprüfte Zeitaufzeichnung. Mimikama hat die vollständige Facebook-Netzwerkanalyse nicht selbst reproduziert und behandelt die dokumentierten Muster als Befund der Organisation.

Auch die Originaluntersuchung braucht an einer Stelle eine Einschränkung: Sie nennt sowohl 415 als auch 424 Konten. Weitere Teilzahlen passen nicht durchgehend zusammen. Eine eindeutige Erklärung liefert der Bericht dafür nicht. Wir verwenden deshalb die Größenordnung „mehr als 400“, statt eine exakte Gesamtzahl als geklärt darzustellen.

KI-Gesichter geben den Konten eine Identität

ISFED stuft die Profilbilder von 295 Konten als KI-generiert ein. Die Organisation verweist auf sichtbare Bildmerkmale; das ist ihre Analyse, keine von Mimikama unabhängig bestätigte Erkennung jedes einzelnen Fotos.

Die Funktion solcher Bilder ist leicht nachvollziehbar: Ein erfundenes Gesicht kann ein Konto wie das Profil einer konkreten Person aussehen lassen. Verschiedene Gesichter können zudem den Eindruck vermitteln, eine Aussage finde bei ganz unterschiedlichen Menschen Zustimmung. Ob eine Abbildung künstlich erzeugt wurde, beantwortet aber noch keine Frage über die politischen Aktivitäten des Kontos. Für die Bewertung einer Kampagne braucht es zusätzlich das Verhalten der Profile.

Eine Nachrichtenseite mit ungewöhnlichen Likes

Ein anschauliches Beispiel ist die Facebook-Seite „Tbilisi news“. Laut CivilNet veröffentlichte sie englischsprachige Inhalte über KI in Unternehmen und Social-Media-Automatisierung. Viele Beiträge erhielten kaum Reaktionen. Zwei Posts vom 7. und 9. Oktober kamen dagegen auf 352 beziehungsweise 349 Likes, ohne Kommentare oder Weiterverbreitungen.

ISFED dokumentierte dort außerdem den stehen gebliebenen Platzhalter „[YourArticleLink]“. Nach Angaben der Organisation gehörte die große Mehrheit der Konten, die diese beiden Posts likten, zum selben untersuchten Netzwerk. Der Platzhalter spricht für eine unbearbeitete Vorlage; er belegt für sich genommen keine vollständig automatisierte Veröffentlichung.

Eine ungewöhnliche Anzahl von Likes wäre allein noch kein ausreichender Nachweis für Manipulation. Beiträge können auch ohne Kommentare beliebt sein. Der Recherchewert entsteht hier durch die Überschneidung mit den anderen untersuchten Konten. Es ist daher sinnvoller, gemeinsame Aktivitäten über mehrere Veröffentlichungen zu vergleichen, als aus einer einzelnen hohen Zahl einen Betrugsvorwurf abzuleiten.

Ähnliche Befunde aus früheren Untersuchungen

Bereits im Juli beschrieb ISFED eine weitere Untersuchung über künstliche Zustimmung. Sie betraf einen Beitrag des Fernsehsenders Imedi mit dem Parteigründer Bidsina Iwanischwili. Bei einer Nachkontrolle am 22. Juli waren laut ISFED 1.343 der zuvor identifizierten 1.551 Konten nicht mehr auffindbar. Das deutet auf Löschungen oder Deaktivierungen hin; wer sie veranlasste, geht aus dieser Beobachtung nicht hervor.

Auch die georgische Faktencheck-Redaktion Myth Detector untersuchte im August 230 verdächtige Konten. Sie beschrieb KI-Profilbilder und übereinstimmende Aktivitäten zugunsten regierungsnaher Botschaften. Das ist eine gesonderte Untersuchung. Die Kontenzahlen dieser Berichte lassen sich ohne Prüfung möglicher Überschneidungen nicht zu einer Gesamtzahl zusammenzählen.

Wem die Likes helfen und wer dahintersteht

Der aktuelle Bericht beschreibt Aktivitäten zugunsten des Georgischen Traums. Einen nachgewiesenen Auftrag der Partei oder identifizierte Betreiber legt er nicht vor. Laut CivilNet wies Parlamentspräsident Schalwa Papuaschwili die Schlussfolgerungen zurück und behauptete, NGOs könnten solche Konten selbst erstellen. CivilNet berichtete zum damaligen Veröffentlichungsstand auch, dass Meta noch nicht auf die Untersuchung reagiert hatte.

Die Methode ist als Problem längst bekannt. Facebook beschrieb in seinem Bericht über koordinierte Täuschungsnetzwerke vom Februar 2021 darunter gemeinsame Versuche, öffentliche Debatten für ein strategisches Ziel zu manipulieren, bei denen Fake-Konten eine zentrale Rolle spielen. Der Begriff „koordiniertes nicht authentisches Verhalten“ bezeichnet dabei das Zusammenspiel der Beteiligten und ihrer vorgetäuschten Identitäten.

Unsere Recherche: dieselbe antisemitische Vorlage unter wechselnden Namen

Am 8. Oktober 2026 dokumentierte Mimikama ein anderes auffälliges Muster auf Facebook und Instagram. Ausgangspunkt waren zugeschickte Screenshots mit fast wortgleichen Kommentaren unter einem FPÖ-Beitrag zum Hartberger Oktoberfest. Die Texte stellten die finanzielle Not von Pensionisten einer angeblichen staatlichen Bevorzugung von Juden oder Israelis gegenüber. Nachweise für diese behaupteten Förderungen enthielten sie nicht. Wir suchten markante Formulierungen, öffneten die Fundstellen und verglichen die Kommentare.

Innerhalb von rund einer Stunde entstand eine Arbeitsliste mit 37 Profilen. Bei 36 war ein einschlägiger Kommentar eindeutig dokumentiert, bei einem war der Text nur teilweise sichtbar. Verwendet wurden öffentlich zugängliche Beiträge und Profilangaben; interne Daten von Meta standen uns nicht zur Verfügung. Suchtreffer dienten als Hinweise. Gezählt wurden die direkt dokumentierten Fundstellen.

Die Vorlage erschien auch unter Berichten, deren Thema keinen erkennbaren Bezug zur behaupteten Bevorzugung hatte. Unter einem Instagram-Beitrag von oe24 über ein teuer verkauftes Harry-Kane-Trikot standen ebenso Varianten der Pensions-Erzählung wie unter politischen Meldungen. Teils wurden Juden oder Israelis ausdrücklich genannt, teils verwendeten die Kommentare ein Saftpackungs-Emoji als antisemitischen Code. Diese Zuordnung ergab sich aus dem Zusammenhang der unterschiedlichen Fassungen.

Unsere Recherche über die antisemitischen Kommentare macht damit nachvollziehbar, wie dieselbe unbelegte Erzählung unter wechselnden Namen in verschiedene Diskussionen gelangt. Das kann wie eine mehrfach unabhängig geäußerte Meinung aussehen. Ob die Profile gemeinsam gesteuert wurden, ob Menschen Vorlagen übernahmen oder Konten missbraucht wurden, konnten wir nicht feststellen. Textübereinstimmungen allein reichen für den Nachweis eines verdeckten Täuschungsnetzwerks nicht aus.

Der Bezug zum georgischen Fall liegt in der Frage, wie sichtbare Zustimmung zustande kommt. ISFED untersuchte Reaktionsgruppen; wir verglichen Kommentartexte und ihre Fundstellen. Unsere Dokumentation zeigt, wie wenig ein einzelner Kommentar über das Muster verrät, das beim Vergleich zahlreicher Veröffentlichungen sichtbar wird.

Unsere Gruppen-Recherche: gemeinsame Verwaltung hinter politischen Fangemeinschaften

Bei einer weiteren Mimikama-Recherche führte der Weg über die Administratorenlisten. Im Juli prüften wir 21 Facebook-Gruppen mit AfD-Bezug, darunter Gruppen mit den Namen Alice Weidel und Ulrich Siegmund. In jeder standen dieselben vier weitgehend leeren Facebook-Seiten als Administratoren. Zusammen hatten die Gruppen zum dokumentierten Stand 677.756 Mitgliedschaften. Eine Person kann mehreren Gruppen angehören; die Zahl bezeichnet deshalb keine ebenso große Menge unterschiedlicher Menschen.

Die vier Seiten waren erst im Juni 2026 als Administratoren hinzugekommen. Für die im September veröffentlichte Nachrecherche gingen wir deshalb zu den Gründungsseiten zurück. Eine davon, „Ducthang Gr24“, verwaltete drei Weidel-Gruppen seit deren Gründung am 3. August 2025. Facebooks Seitentransparenz zeigte: Die Seite war bereits am 5. Januar 2022 angelegt und am Tag der Gruppengründungen umbenannt worden.

Wir prüften fünf weitere Seiten derselben durchnummerierten Serie. Alle sechs hatten dasselbe Anlagedatum, waren in der ersten Augustwoche 2025 umbenannt worden und trugen die unpassende Kategorie „Geländefahrzeugvermietung“. Die Nachrecherche zeigte außerdem, dass Seiten dieser Serie Gruppen zu unterschiedlichen Themen gründeten: Zu den politischen Fangruppen kamen unter anderem eine Rezeptgruppe und eine Fan-Gruppe. Diese Befunde dokumentieren einen gemeinsamen Aufbau von Seiten und Gruppen über mehrere Themen hinweg.

In unserer Recherche über das Facebook-Netzwerk mit AfD-Gruppen geht es um die Kontrolle über solche Gemeinschaften. In der Stichprobe wirkten die Mitglieder überwiegend wie reale Nutzerinnen und Nutzer. Wer eine Gruppe verwaltet, kann dennoch entscheiden, welche Beiträge zugelassen werden und wer mitdiskutieren darf. Dieselbe Verwaltung in zahlreichen Gruppen bedeutet damit, dass mehrere politische Diskussionsräume von denselben Seiten kontrolliert werden.

Wer auf diese Seiten tatsächlich zugreift und welchem Zweck das Geflecht dient, war öffentlich nicht feststellbar. Die Recherche belegt keinen Auftrag der AfD und keine Beteiligung der Politikerinnen oder Politiker, deren Namen die Gruppen tragen. Sie zeigt aber, warum zur Beurteilung einer großen politischen Facebook-Gemeinschaft auch ihre Entstehung und Verwaltung gehören.

Was die Fälle gemeinsam zeigen

Die Untersuchungen betreffen unterschiedliche Ebenen von Facebook. Beim georgischen Fall stehen die Konten hinter Likes im Mittelpunkt. Unsere Kommentar-Recherche untersucht wiederverwendete Aussagen, die Gruppen-Recherche eine gemeinsame Verwaltungsstruktur. Eine Verbindung zwischen diesen Fällen oder gemeinsame Betreiber ist nicht nachgewiesen. Die Befunde helfen jedoch bei derselben Prüfung: Welche Anzeichen sprechen für unabhängige Beteiligung, und wo werden gemeinsame Muster sichtbar?

Für Leserinnen und Leser ergibt sich daraus eine praktische Unterscheidung: Die Zahl unter einem Beitrag zeigt Reaktionen auf Facebook. Sie beantwortet weder, wie viele unabhängige Menschen dahinterstehen, noch wie die Bevölkerung insgesamt über das Thema denkt. Und eine Behauptung wird durch viele Likes nicht besser belegt. Wer sie beurteilen will, braucht die Quelle der Aussage – auch dann, wenn die Zustimmung auf den ersten Blick überwältigend wirkt.

MEDIUM

CivilNet · Übersetzung eines Beitrags von OC Media

12. Oktober 2026

NGO

International Society for Fair Elections and Democracy (ISFED)

12. Oktober 2026

FAKTENCHECK

Mimikama · eigene Recherche

8. Oktober 2026

FAKTENCHECK

Mimikama · eigene Recherche

29. Juli 2026 · aktualisiert am 22. September 2026

FAKTENCHECK

Myth Detector

13. August 2026

NGO

International Society for Fair Elections and Democracy (ISFED)

9. Juli 2026 · aktualisiert am 22. Juli 2026

UNTERNEHMEN

Facebook (heute Meta)

9. Februar 2021 · aktualisiert am 24. März 2021

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Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
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Dr. Heinrich Krämer
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