Zahlt ein Elternteil keinen Unterhalt für gemeinsame Kinder, springt der Staat ein. Laut Familienministerin Prien sind die Kosten aber zu hoch. Der Vorschuss soll bald nur noch für Kinder bis zum 15. Lebensjahr gewährt werden.
Der staatliche Unterhaltsvorschuss soll künftig nur noch bis einschließlich zum 15. Lebensjahr gezahlt werden. Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) möchte schnellstmöglich einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen, wie sie der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) sagte. Der Vorschuss wird vom Staat ausgelegt, wenn nach einer Trennung säumige Partner – in der Regel die Väter – nicht zahlen.
Vor der Ausweitung des Vorschusses im Jahr 2017 sei dieser nur bis zum 12. Geburtstag und nur für maximal 72 Monate gezahlt worden, erklärte Prien. Der Vorschuss habe sich zu „einem der größten Kostenfaktoren für die Kommunen“ entwickelt. Die Kosten hätten sich seit der jüngsten Reform vervierfacht. Aktuell können Alleinerziehende den Vorschuss ohne weitere zeitliche Begrenzung bis zum 18. Geburtstag erhalten.
Führerscheinentzug als mögliche Sanktion
Bund und Länder hätten verabredet, die Kommunen stärker zu entlasten und säumige Zahler härter zu verfolgen, sagte die Ministerin. So solle zum Beispiel der Entzug des Führerscheins bei falschen Angaben oder fehlender Auskunft möglich werden.
Wichtig sei, dass Länder und Kommunen gebündelt die Eintreibung ausstehender Unterhalte verfolgten: „Das ist eine Frage der Gerechtigkeit“, so Prien.
Kindergeld soll weiterhin angerechnet werden
Die von Betroffenen geforderte Änderung bei der Anrechnung des Kindergelds auf den Unterhaltsvorschuss wird nach Priens Worten dagegen wohl zunächst nicht kommen. Es werde vorläufig bei der vollständigen Anrechnung bleiben. „Eine Änderung wie die hälftige Anrechnung ist zur Zeit einfach nicht finanzierbar“, so die Ministerin. CDU/CSU und SPD hatten sich darauf eigentlich im Koalitionsvertrag verständigt.
Auch beim Elterngeld stehen Kürzungen an. Prien hatte vor wenigen Tagen angekündigt, die maximale Bezugsdauer des Elterngeldes von 14 auf auf zwölf Monate zu senken.
