FAQ
Die EU reformiert die Fluggastrechte. Familien und Menschen mit Behinderung sollen profitieren. An anderer Stelle droht aber eine Verschlechterung für Passagiere. Antworten auf zentrale Fragen.
Mehrfach lagen die Verhandlungen über neue europäische Fluggastrechte auf Eis. Nach mehr als 13 Jahren hat die Reform heute ihre letzte Hürde genommen, auch die Minister der EU-Staaten stimmten der Änderung zu. Besonders bei der Höhe und Schwelle von Entschädigungen gab es aber lange Uneinigkeit.
Die EU-Staaten wollten ursprünglich, dass Passagiere künftig erst ab vier Stunden Verspätung eine Entschädigung erhalten und weniger Geld bekommen als bisher. Nun bleiben die Bedingungen im Wesentlichen gleich: Reisende haben Anspruch auf eine Entschädigung, wenn ihr Flug mindestens drei Stunden Verspätung hat.
Wie hoch ist die Entschädigung?
Gestaffelt nach Entfernung sind es 250 Euro (bis zu 1.500 Kilometern Kilometern), 400 Euro (bis zu 3.500 Kilometer und innerhalb der EU) oder 600 Euro (bei mehr als 3.500 Kilometern, wenn der Flug nicht nur innerhalb der EU stattfindet). Diese Schwellen gelten auch, wenn der Flug ganz gestrichen wurde, solange dies weniger als 14 Tage vor Abflug passiert ist.
Was sind weitere Bedingungen?
Voraussetzung ist stets, dass die Airline die Verspätung oder den Ausfall zu verschulden hat. Neu ist, dass jetzt aufgelistet werden soll, was außergewöhnliche Umstände sind, bei denen Airlines keine Schuld trifft: zum Beispiel bei randalierenden Fluggästen, Wetterbedingungen, Naturkatastrophen oder Streiks von Flughäfen oder Bodenabfertigungsdienstleistern. Die Airline muss aber nachweisen, dass die Umstände die Störung unmittelbar verursacht haben.
Innerhalb von 96 Stunden nach Ende der Reise sollen die Fluggesellschaften Passagiere darüber informieren, was deren Rechte sind und wie sie diese in Anspruch nehmen können. Reisende haben dann neun Monate Zeit, diese geltend zu machen. Im Anschluss muss die Fluggesellschaft innerhalb von 30 Kalendertagen auszahlen oder den Reisenden mitteilen, warum sie in diesem Fall keine Entschädigung zahlt.
Ziel der EU ist es, dass für Betroffene die Beantragung der Entschädigung leichter wird und mehr Menschen ihre Rechte wahrnehmen. Künftig soll es außerdem ein freiwilliges EU-Siegel für Fluggastrechte geben, mit dem Airlines zeigen können, dass für sie die EU-Vorschriften gelten.
Was wird neu eingeführt?
Kinder unter 14 Jahren sollen im Flugzeug neben ihren Eltern sitzen dürfen, ohne dass Geld für die Sitzplatzreservierung fällig wird. Das gilt ebenfalls für Schwangere sowie für Menschen mit eingeschränkter Mobilität und deren Begleitpersonen. Fluggesellschaften müssen außerdem Schreibfehler in Namen auf Tickets kostenlos korrigieren und für eingecheckte Gäste ohne weitere Gebühren einen Boardingpass ausdrucken.
Fluganbieter sollen darüber hinaus künftig standardmäßig den Preis mit Handgepäck anzeigen müssen. Das soll den Preisvergleich erleichtern. Airlines können trotzdem günstigere Tickets für Passagiere anbieten, die freiwillig auf einen großen Rucksack an Bord verzichten.
Wer – anders als gebucht – in einer schlechteren Flugklasse reisen muss („Downgrade“), soll innerhalb von 14 Tagen automatisch einen Teil des gezahlten Geldes erstattet bekommen. Die Höhe richtet sich nach dem individuellen Flugpreis und der Entfernung.
Künftig soll zudem klarer formuliert sein, welche Ansprüche Fluggäste bei Störungen haben. Nach zwei Stunden Wartezeit sind das Erfrischungen, nach drei Stunden eine Mahlzeit, danach jeweils nach fünf Stunden eine Mahlzeit (maximal drei Mahlzeiten pro Tag). Außerdem haben sie ein Recht auf Internetzugang und mindestens zwei Telefonate.
Wer Hin- und Rückflug zusammen bucht, aber den Hinflug oder Teile davon nicht antritt („No-show“), darf trotzdem den Rückflug nehmen. Dafür darf zudem keine Extragebühr anfallen. Das ist relevant, weil es in der Praxis manchmal günstiger sein kann, Flüge zusammen zu buchen, und Passagiere deshalb bewusst einen Teil nicht antreten – oder aber ohne Hintergedanken einen Flug ungewollt verpassen.
Was gelten für Rechte bei anderer Beförderung?
Sind Übernachtungen nötig, sollen die Fluggäste kostenlos in einem Hotel untergebracht und kostenlos vom Flughafen zur Unterkunft und zurück gebracht werden. Leistet die Airline die Unterstützung nicht, können Passagiere selbst angemessene Lösungen finden und später eine Erstattung beantragen.
Fluggäste sollen bei Problemen in vielen Fällen das Recht darauf haben, anders befördert zu werden. Das kann auch zu einem anderen Flughafen nahe dem Zielort, über eine andere Strecke, mit einer anderen Airline oder sogar zum Beispiel per Bahn passieren. Die Reisebedingungen müssen aber vergleichbar sein – also dürfen zum Beispiel Fluggäste, die einen Direktflug gebucht hatten, nicht gezwungen werden, mehrere Anschlussflüge zu nehmen.
Die Airline muss ihnen innerhalb von drei Stunden eine solche Alternative anbieten, andernfalls können Fluggäste selbst organisieren, wie sie ans Ziel kommen. Die Fluggesellschaft muss maximal das Vierfache des ursprünglichen Preises erstatten. Bisher ist die Höhe nicht fest gedeckelt – bei besonders günstigen Ursprungstickets und teuren Tickets am Tag selbst kann die Reform also eine Verschlechterung bedeuten.
Wo und ab wann gelten die neuen Regeln?
Die neuen Regeln gelten für alle Flüge, die in der EU starten, unabhängig von der Airline. Hebt der Flug aber außerhalb der EU ab und landet in der EU, gelten sie nur, wenn die ausführende Airline ihren Sitz in der EU hat. Wenn die neuen Regeln in Kraft treten, haben die Fluggesellschaften zunächst zwölf Monate Zeit, sie umzusetzen. Für Reisende gelten die neuen Fluggastrechte voraussichtlich ab Mitte 2027.
Unabhängig von der Fluggastrechte-Reform haben sich EU-Parlament und Mitgliedstaaten schon im Juni auf Änderungen bei der Durchsetzung von Reiserechten geeinigt. Sie müssen noch formell bestätigt werden, sollen dann nach Angaben des Rates aber zur gleichen Zeit wirksam werden wie die Fluggastrechte-Reform.
Vorgesehen ist unter anderem ein einheitliches Formular, mit dem Passagiere Anträge auf Entschädigung oder Erstattung stellen können. Künftig soll außerdem klar sein: Wird ein Flug annulliert, gibt es das Geld vollständig zurück. Auch eine Vermittlungsgebühr von Online-Plattformen oder Reisebüros darf laut dem Rat der Europäischen Union nicht einbehalten werden.
