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Startseite»Nachrichten»Fragen aus dem Arbeitsrecht: Krank im Urlaub: So holen Sie sich die Urlaubstage zurück
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Fragen aus dem Arbeitsrecht: Krank im Urlaub: So holen Sie sich die Urlaubstage zurück

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerAugust 21, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Fragen aus dem ArbeitsrechtKrank im Urlaub: So holen Sie sich die Urlaubstage zurück

Wer während seines Urlaubs arbeitsunfähig erkrankt, verliert die betroffenen Urlaubstage nicht. (Foto: dpa)

Wer im Urlaub krank wird, darf mehr als man meinen könnte. Zum Beispiel: auf Reisen gehen. Die Urlaubstage gibt es unter Umständen trotzdem zurück. Diese Regeln gelten.

Krank im Urlaub? Mieser könnte das Timing wohl nicht sein. Doch es gibt gute Nachrichten: Wer arbeitsunfähig erkrankt, verliert seine Urlaubstage nicht. Was es zu beachten gibt, erklärt Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel vom Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte (VDAA).

Heißt „krank“ automatisch „arbeitsunfähig“?

Grundsätzlich gilt: Wer während seines Urlaubs arbeitsunfähig erkrankt, verliert die betroffenen Urlaubstage nicht. Wichtig ist, dass man durch ein ärztliches Attest nachgewiesen nicht nur krank, sondern arbeitsunfähig ist.

Wie weise ich meine Arbeitsunfähigkeit nach?

Für gesetzlich Versicherte gilt also eine ärztlich ausgestellte elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) als Nachweis. Wichtig: Arbeitnehmer müssen, obwohl sie im Urlaub sind, dem Betrieb unverzüglich mitteilen, dass sie arbeitsunfähig sind, und die voraussichtliche Dauer angeben.

Was, wenn ich im Ausland bin?

Auch im Ausland müssen Beschäftigte einen Arzt aufsuchen und sich die Arbeitsunfähigkeit ärztlich bescheinigen lassen, wenn sie ihren Urlaubsanspruch nicht verlieren wollen.

Der Arzt am Urlaubsort stellt dann statt der eAU ein Attest aus, in dem er festhält, dass der Urlauber nicht arbeitsfähig ist. Der Arbeitgeber muss anschließend nicht nur über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer, sondern auch über den Aufenthaltsort informiert werden.

Die Information sollte so schnell wie möglich erfolgen, zum Beispiel telefonisch oder per E-Mail. Kehrt der arbeitsunfähig erkrankte Beschäftigte nach Deutschland zurück, muss er auch die Rückkehr unverzüglich melden.

Görzel rät, bei Krankheit im Ausland besonders gut auf eine sorgfältige Dokumentation zu achten, damit später kein Streit mit dem Arbeitgeber entsteht.

Einfach länger Urlaub machen? Lieber nicht

Ja, die Urlaubstage gibt es zurück – aber nicht sofort! Die Krankheitstage werden zwar nicht auf den Jahresurlaub angerechnet. Sie werden dadurch aber nicht automatisch zu einer Verlängerung des bereits genehmigten Urlaubs, so Görzel.

Ist der Beschäftigte zum ursprünglich vorgesehenen Ende des Urlaubs wieder arbeitsfähig, muss er wieder zur Arbeit erscheinen. Die Urlaubstage müssen neu beantragt werden.

Was gilt bei längerer Krankheit?

Ist man für längere Zeit krank, wird es komplizierter. Kann man seinen Urlaub deshalb gar nicht nehmen, gelten besondere Regeln. Aber auch dann ist der Urlaub nicht einfach weg.

Urlaubsansprüche können bei Langzeiterkrankungen grundsätzlich über das Urlaubsjahr hinaus bestehen. Nach der Rechtsprechung können sie regelmäßig erst 15 Monate nach Ablauf des jeweiligen Urlaubsjahres verfallen.

Darf man trotz Krankschreibung in den Urlaub fahren?

Das kommt meistens nicht gut an, ist aber erlaubt. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bedeutet nicht, dass Beschäftigte nicht verreisen dürfen. Entscheidend ist vielmehr, dass sie nichts unternehmen, was ihre Genesung verzögert oder gefährdet.

Anwalt Görzel rät allerdings, vor einer Reise eine ärztliche Einschätzung einzuholen. So kann man Missverständnisse mit dem Arbeitgeber vermeiden.

Quelle: ntv.de, awi/dpa

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