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Startseite»Politik»Frühstartrente: Wie Altersvorsorge im Kindesalter klappen soll
Politik

Frühstartrente: Wie Altersvorsorge im Kindesalter klappen soll

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuli 23, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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FAQ

Stand: 23.07.2026 • 15:25 Uhr

Die Pläne der Bundesregierung für die Frühstartrente kommen voran. Das Finanzministerium hat einen Gesetzentwurf dazu vorgelegt. Wer profitiert und wie soll die Förderung laufen? Antworten auf wichtige Fragen.

Mario Kubina

Welches Ziel verfolgt die Bundesregierung mit der Frühstartrente?

Die Regierung will mehr Menschen dazu bringen, privat Geld fürs Alter auf die Seite zu legen – möglichst schon in jungen Jahren. Hier setzt die Frühstartrente an, wie Union und SPD das Konzept nennen. Private Altersvorsorge soll dazu beitragen, „den persönlichen Lebensstandard im Alter zu sichern“. So steht es im Gesetzentwurf, den das Bundesfinanzministerium veröffentlicht hat.

Das SPD geführte Haus sieht „erhebliche Chancen des Vermögensaufbaus“ durch breit gestreute Aktienanlagen. Bei einer langfristigen Strategie seien hohe Renditen zu erwarten. Wichtig: Die Frühstartrente als Baustein der privaten Altersvorsorge soll die gesetzliche Rente ergänzen, nicht ersetzen. Davon unabhängig gibt es aber generell Kritik an kapitalgedeckter Altersvorsorge – unter anderem wegen immer wiederkehrender Schwankungen auf den Aktienmärkten.

Wie funktioniert das Modell?

Vom Prinzip her soll es bei der Frühstartrente so laufen: Der Staat zahlt für jedes Kind, das in Deutschland zur Schule geht, zehn Euro pro Monat in ein individuelles Altersvorsorgedepot ein. Und das vom 6. bis zum 18. Lebensjahr des Kindes. Die Eltern können ein solches Depot bei privaten Anbietern einrichten.

Nach dem 18. Geburtstag kann das Depot weiter bespart werden. Oder das angesparte Guthaben wird auf einen anderen Altersvorsorgevertrag übertragen. Den Anfang macht der Geburtsjahrgang 2020. Also werden zunächst Kinder gefördert, die 2026 sechs Jahre alt werden. Ab dem kommenden Jahr wird dann der jeweils nächste Jahrgang von Sechsjährigen einbezogen. Für frühere Geburtsjahrgänge ist keine Förderung geplant.

Die eingerichteten Altersvorsorgedepots fördert der Staat demnach im Laufe der Jahre pro Kind mit insgesamt 1.440 Euro. Wenn Familien die finanziellen Möglichkeiten haben, können sie auch selbst bis zu einer bestimmten Höhe Geld einzahlen.

Welche Altersvorsorgeprodukte werden gefördert?

Zur Wahl stehen Verträge, die den Kriterien des sogenannten Standarddepot-Vertrags Altersvorsorge entsprechen. Finanzdienstleister, die im Rahmen der geförderten Altersvorsorge Verträge anbieten, müssen laut Finanzministerium auch dieses Standardprodukt im Angebot haben.

Die Kosten für solch einen Vertrag dürfen bei maximal einem Prozent liegen. Das können zum Beispiel Kosten für Verwaltung und Vertrieb sein, die die Rendite drücken. Für welchen Anbieter sich Eltern entscheiden, ist ihre Sache.

Was passiert, wenn Eltern kein Depot für ihre Kinder anlegen?

Dann springt der Staat ein. Begründung: Alle Kinder und Jugendlichen sollen etwas von der Frühstartrente haben, unabhängig davon, ob die Eltern genügend Zeit und Geld für die private Altersvorsorge ihrer Kinder haben. Schließen die Eltern keinen Vertrag für ihre Kinder ab, legt der Staat das Fördergeld am Kapitalmarkt an, genauer: die Bundesbank.

Wenn die Eltern später doch noch ein privates Altersvorsorgedepot für ihre Kinder einrichten oder wenn die Kinder dies nach dem 18. Geburtstag selbst übernehmen, kann das angesparte Geld dann in dieses Depot fließen.

Wie wird die Frühstartrente besteuert?

Solange die Ansparphase läuft, fallen auf die Erträge keine Steuern an. Ausgezahlt werden soll das geförderte Kapital nach dem 65. Geburtstag. Grundsätzlich gilt bei der privaten Altersvorsorge, dass Leistungen aus entsprechenden Verträgen nachgelagert besteuert werden – also erst dann, wenn die Auszahlungsphase beginnt.

Wann geht es mit der Frühstartrente los?

Zunächst liegt ein Gesetzentwurf aus dem Finanzministerium vor, das sich in den kommenden Wochen mit anderen Ministerien abstimmen wird. Bevor die Pläne den Bundestag erreichen, ist noch ein Kabinettsbeschluss erforderlich.

Eigentlich wollte die schwarz-rote Regierung die Frühstartrente schon Anfang 2026 einführen, so haben es Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart. Nun soll das Vorhaben im Laufe des Jahres gesetzlich geregelt werden. Geplant ist, dass die Förderung rückwirkend zum 1. Januar 2026 beginnt.

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Dr. Heinrich Krämer
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