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Startseite»Nachrichten»Gericht entscheidet: Görlitzer Park in Berlin muss zunächst nachts aufbleiben
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Gericht entscheidet: Görlitzer Park in Berlin muss zunächst nachts aufbleiben

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuni 1, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
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Gericht entscheidetGörlitzer Park in Berlin muss zunächst nachts aufbleiben

Der Berliner Senat aus CDU und SPD hatte 2023 beschlossen, den Görlitzer Park wegen Drogenhandels und weiterer Kriminalität nachts zu schließen. (Foto: picture alliance/dpa)

Der Görlitzer Park in der Hauptstadt wird nach langen Debatten seit Anfang März jeden Abend geschlossen. Dies soll den Drogenhandel und die Kriminalität eindämmen. Eine Anwohner-Initiative klagt dagegen – mit Erfolg. Eine endgültige Entscheidung ist das aber noch nicht.

Der Görlitzer Park in Berlin-Kreuzberg muss zunächst nachts wieder geöffnet werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin im Eilverfahren entschieden. Ein Gerichtssprecher bestätigte eine entsprechende Mitteilung der klagenden Initiative. Diese wehrte sich damit im Eilverfahren erfolgreich gegen eine sogenannte Allgemeinverfügung, mit der der Senat die Öffnungszeiten des Parks festlegte. Eine endgültige Entscheidung des Gerichts ist das nicht, die erfolgt später im Hauptverfahren.

Aus Sicht der Kläger ist die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt nicht zu so einem Eingriff berechtigt. Zudem greife der Senat unverhältnismäßig in die Rechte und Freiheiten der Anwohner und Parknutzer ein, argumentieren sie. Konkret klagen fünf Anwohner und Mitglieder des Bündnisses „Görli zaunfrei“. Sie waren Mitte März gegen die Allgemeinverfügung vom Februar vor Gericht gezogen. 

Im Eilverfahren kamen die Richter zu der Einschätzung, dass die Klage Erfolg haben könnte. Darum soll die Allgemeinverfügung der Senatsverwaltung nicht gelten, bis die Kammer den Fall im Hauptsacheverfahren gründlich geprüft hat. Gegen diese Entscheidung kann die Senatsverwaltung Beschwerde einlegen bei der nächsthöheren Instanz, dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg. 

Der Görlitzer Park wird nach jahrelangen Debatten seit Anfang März jeden Abend um 22 Uhr geschlossen. Eine Ausnahme gab es zum 1. Mai. Für die Schließung wurden 16 Eingangstore errichtet. Der Senat aus CDU und SPD hatte die Maßnahme 2023 beschlossen, um den ausgeuferten Drogenhandel und weitere Kriminalität einzudämmen. Nach dem Sommer sollen die Auswirkungen in einer wissenschaftlichen Studie untersucht werden.

Tatsächlich festigte sich im Görlitzer Park – der vor dem Zweiten Weltkrieg ein Bahnhof und zu Zeiten der geteilten Stadt eine Brache an der Berliner Mauer war – in den vergangenen 20 Jahren ein intensiver Drogenhandel. Was mit Cannabis begann, weitete sich zum Angebot von Kokain und Crack aus.

Für die Nachbarn sind weniger die Dealer das Problem, als die zum Teil aggressiven Süchtigen und Obdachlosen, die die Umgebung zum Wohnen, Schlafen und als Toilette nutzen. Manche Anwohnerinnen und Anwohner lassen ihre Kinder nicht alleine durch den Park gehen, andere meiden ihn im Dunkeln.

Quelle: ntv.de, jki/dpa

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