Ein Urteil wegen Diebstahls beweist nicht, dass ein Mensch später niemals in einem Konzentrationslager inhaftiert war. Im Fall von Hermann Anton Kerkeling ist der spätere KZ-Aufenthalt sogar genau dokumentiert. Das Gedenkbuch der Stadt Recklinghausen nennt den 2. Juli 1942 als Tag seiner Einlieferung in das Konzentrationslager Buchenwald. Dort wurde er als politischer Häftling mit der Nummer 6117 registriert.
Die Geschichte hinter der Behauptung ist allerdings komplizierter, als es manche Beiträge in sozialen Netzwerken darstellen. Hermann Kerkeling, der Großvater des Entertainers Hape Kerkeling, wurde 1933 tatsächlich wegen schwerer Diebstahlsdelikte verurteilt. Eine Recherche der Münsterland Zeitung anhand zeitgenössischer Presseberichte beschreibt eine achtjährige Zuchthausstrafe wegen Bandendiebstahls. Ein weiteres Jahr kam demnach wegen „Vorbereitung zum Hochverrat“ hinzu. Insgesamt waren es neun Jahre Zuchthaus und Arbeitslager. Die Arolsen Archives bestätigen sowohl die kriminellen als auch die politischen Vorwürfe und die Gesamtdauer der Strafe, schlüsseln die einzelnen Urteile in ihrem Überblick allerdings nicht auf.
Nach der Zuchthausstrafe folgte die Deportation ins KZ
Hermann Kerkeling gehörte der Kommunistischen Partei Deutschlands an und hatte 1933 Flugblätter gegen das nationalsozialistische Regime verteilt. Nach Verbüßung seiner Zuchthausstrafe durfte er nicht nach Hause zurückkehren. Am 6. Mai 1942 ordnete die Gestapo Münster die sogenannte Schutzhaft an. Dieser Begriff bezeichnete im NS-Staat eine Inhaftierung, die ohne reguläre Anklage und gerichtliche Entscheidung angeordnet und zeitlich unbegrenzt fortgesetzt werden konnte.
Wenige Wochen später wurde Kerkeling nach Buchenwald deportiert. In den erhaltenen Unterlagen ist er ausdrücklich als politischer Häftling erfasst. Ab Ende August 1942 musste er in der Effektenkammer arbeiten, wo die persönlichen Gegenstände der Gefangenen verwaltet wurden. Er blieb dort bis zur Befreiung des Konzentrationslagers am 11. April 1945. Insgesamt hatte er rund zwölf Jahre in nationalsozialistischen Haftstätten verbracht.
Die Diskussion über seine Vergangenheit erhielt neue Aufmerksamkeit, nachdem Hape Kerkeling am 3. Oktober 2026 seine Forderung nach einer Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens bekräftigt hatte. Die anschließend verbreitete Darstellung „Von wegen KZ“ greift eine historische Verurteilung heraus, lässt aber die dokumentierte politische Verfolgung und die beinahe dreijährige KZ-Haft weg. Beide Teile seiner Biografie sind belegt. Aus dem Diebstahlsurteil lässt sich daher kein Zweifel an seinem tatsächlichen Aufenthalt in Buchenwald ableiten.
RedaktionsNetzwerk Deutschland / dpa
3. Oktober 2026
Münsterland Zeitung
2. Oktober 2026
Arolsen Archives
13. Juni 2025
Stadt Recklinghausen
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