Für den Einbau von Wärmepumpen und klimafreundlichen Heizungen gelten neue Förderregeln. Welche Haushalte mit wie viel staatlicher Unterstützung rechnen können und was beim Antrag zu beachten ist.
Wer seine klassische Öl- oder Gasheizung ausbaut und auf eine klimafreundliche Heizung umsteigt, konnte bisher von der staatlichen Förderbank KfW mit Sitz in Frankfurt einen Zuschuss von bis zu 21.000 Euro bekommen. Nach dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz soll es weniger geben, um den Bundeshaushalt zu entlasten.
Die Fördergelder werden bis 2030 schrittweise um Tausende Euro reduziert, aber die Kürzungen betreffen nicht alle gleichermaßen. Denn die Förderbank berücksichtigt stärker als früher, wie viel die Antragsstellenden verdienen. Es geht dabei um das zu versteuernde Einkommen, abzüglich aller beruflichen Ausgaben und Freibeträge.
Geringverdiener sind die Gewinner
Je niedriger dieses Einkommen ist, desto höher ist der Einkommensbonus, den die KfW im Zuge der Förderung gewährt. Bei einem zu versteuernden Einkommen über 50.000 Euro fällt dieser Bonus weg. So könnte ein sehr gut verdienender Single im Fall eines Heizungstausches von der KfW am Ende womöglich nur mit knapp 12.900 Euro unterstützt werden.
Geringverdiener dagegen profitieren von der Neuregelung. Leben in dem Haushalt minderjährige Kinder, gewährt die KfW dazu noch einen Familienzuschlag. Dadurch reduziert sich das zu versteuernde Einkommen einmalig um 10.000 Euro.
Manchmal gibt es sogar mehr als vorher
Kommen Familien so zusammen auf ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von lediglich 30.000 Euro, können sie sogar mehr Förderung als vorher bekommen. Wenn sie in ihr eigenes Haus eine Wärmepumpe einbauen lassen wollen, gibt es dafür von der KfW bis zu 22.400 Euro.
Neben Wärmepumpen fördert die KfW Anschlüsse an ein Wärmenetz wie die Fernwärme, Pelletheizungen und Heizungen mit Brennstoffzellen oder anderen innovativen Techniken. Klassische Öl- und Gasheizungen unterstütze man nicht, heißt es bei der KfW – nur dann, wenn etwa Gasheizungen auch mit klimafreundlichen Brennstoffen wie etwa grünem Wasserstoff betrieben werden könnten.
Anträge nach wie vor online möglich
Wie bisher können Verbraucher den Förderantrag stellen, und zwar auf der Webseite Meine KfW. Dazu benötigen sie zunächst eine sogenannte Bestätigung zum Antrag, dass sie also überhaupt als förderfähig gelten. Diese Bestätigung erstellen zum Beispiel Experten für Energieeffizienz. Entscheidend ist bei diesem Dokument eine 15-stellige Nummer, die zur Antragsstellung notwendig ist. Darüber hinaus schließen Verbraucher einen Vertrag mit einer Firma über den Austausch ihrer Heizung, der Vertrag darf aber nur im Falle einer Förderzusage gelten.
Mit der 15-stelligen Nummer stellen Verbraucher ihren Antrag online, laden den Vertrag hoch und gegebenenfalls weitere Dokumente wie etwa Steuerbescheide, mit denen das Jahreseinkommen nachgewiesen werden kann. Wenn jemand ein Haus oder eine Wohnung besitzt, kann er oder sie die Fördergelder bei der KfW selbst beantragen. Teilweise übernehmen die Antragstellung auch die Hausverwaltungen.
Das Fördergeld fließt erst am Ende
Im Falle einer Zusage wird zunächst die Heizung innerhalb einer Frist von 36 Monaten ausgetauscht, dann werden alle Nachweise wie Belege und Rechnungen bei der KfW eingereicht. Erst ganz am Schluss fließt das Fördergeld.
Auf der Webseite der KfW gelten ab sofort die neuen Förderbedingungen, nachdem die Seite knapp zwei Wochen lang umgebaut wurde. Laut KfW hatten viele Verbraucher davor versucht, sich noch schnell die alten Konditionen zu sichern. Wer einmal Fördergelder in Aussicht gestellt bekommen hat, kann sich darauf auch verlassen. Wie es bei der KfW heißt, seien die dafür nötigen Mittel reserviert.
Um einen Antrag nach alten Bedingungen stellen zu können, mussten Verbraucher Fristen einhalten. Bis spätestens 8. Juli mussten sie eine Bestätigung zum Antrag vorliegen haben. Damit konnten sie den Antrag auf der KfW-Webseite stellen, selbst als die schon umgebaut wurde. Bis 20.00 Uhr am 20. Juli mussten sie diesen abgeschickt haben. Wer das alles nicht geschafft hat, für den gelten die neuen Förderbedingungen.
