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Startseite»Nachrichten»Hilfe für räumliche Trennung: Opfer häuslicher Gewalt sollen leichter aus Mietvertrag kommen
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Hilfe für räumliche Trennung: Opfer häuslicher Gewalt sollen leichter aus Mietvertrag kommen

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerOktober 5, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
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Hilfe für räumliche TrennungOpfer häuslicher Gewalt sollen leichter aus Mietvertrag kommen

„Der Weg in ein selbstbestimmtes und sicheres Leben ist nach häuslicher Gewalt oft noch lang“, bedauert Justizministerin Stefanie Hubig. (Foto: picture alliance / CHROMORANGE)

Opfer häuslicher Gewalt sind oft zusätzlich finanziell gebeutelt, denn ein Auszug kann doppelt teuer werden. Justizministerin Hubig will die Belastung zumindest lindern. Auch Kinder und andere Angehörige bekommen laut den Gesetzesplänen mehr Unterstützung.

Opfer von häuslicher Gewalt sollen es in Zukunft leichter haben, sich auch räumlich von ihren Peinigern zu trennen. Dies sieht ein Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium vor, der den Zeitungen der Funke Mediengruppe vorlag. „Der Weg in ein selbstbestimmtes und sicheres Leben ist nach häuslicher Gewalt oft noch lang“, sagte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig den Funke-Zeitungen. „Wir wollen ihn etwas einfacher machen.“

Opfer häuslicher Gewalt sollen demnach künftig klare gesetzliche Ansprüche gegen den Täter haben und leichter aus einem gemeinsamen Mietvertrag herauskommen. Zudem sollen sie vom Täter verlangen können, dass er grundsätzlich für Kosten aus dem Mietverhältnis aufkommt, die nach ihrem Auszug entstehen. Dazu zählen etwa Schäden an der Wohnung, aber auch Mietzahlungen, die nach dem Auszug weiterbezahlt werden müssen.

Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus einen vertieften Schutz für Kinder und Angehörige von Opfern häuslicher Gewalt vor. Familiengerichte sollen laut Hubig Schutzmaßnahmen künftig auch ohne gesonderten Antrag zu Gunsten von Menschen anordnen können, die von dem gewaltbetroffenen Menschen abhängig sind.

Nach dem Gewaltschutzgesetz können Familiengerichte schon jetzt längerfristige Kontakt- oder Näherungsverbote verhängen – allerdings bisher nur für den gewaltbetroffenen Menschen selbst. Andere Schutzbedürftige im Haushalt, zum Beispiel Kinder oder pflegebedürftige Angehörige, waren bisher davon ausgeschlossen.

Hubigs Gesetzesentwurf folgt auf eine entsprechende Initiative des Bundesrats. Die Länderkammer hatte im März Änderungen im Gewaltschutzgesetz vorgeschlagen. Danach sollte Opfern die Möglichkeit eingeräumt werden, die Zustimmung des Täters zur Kündigung des gemeinsamen Mietvertrags verlangen zu dürfen. Zur Begründung verwies der Bundesrat darauf, dass gewalttätige Lebenspartner sich dem häufig versperren, selbst wenn die Frauen bereits ausgezogen sind.

Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik waren im Jahr 2024 fast 266.000 Menschen von häuslicher Gewalt betroffen – 70 Prozent waren Frauen und Mädchen. Die tatsächlichen Zahlen dürften laut Justizministerium deutlich höher liegen: Bis zu 95 Prozent aller Taten werden demnach nie zur Anzeige gebracht.

Quelle: ntv.de, chl/AFP/dpa

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