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Keine Freude „mit dem Abschluss“: Hausdrama in Rangsdorf findet endlich ein Ende

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerOktober 28, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Keine Freude „mit dem Abschluss“Hausdrama in Rangsdorf findet endlich ein Ende

Zwischenzeitlich hätte die Familie das Haus selbst abreißen müssen. (Foto: picture alliance/dpa)

Es ist ein kurioser Fall: Eine Familie kauft ein Grundstück bei einer Zwangsversteigerung und errichtet darauf ein Wohnhaus. Der ursprüngliche Eigentümer meldet sich, die Auktion war ein Behördenfehler. Es folgt ein jahrelanger Rechtsstreit.

Beim Rechtsstreit um ein Haus und ein Grundstück im brandenburgischen Rangsdorf ist eine Einigung erzielt worden. Das teilte das Brandenburger Justizministerium mit. Der ursprüngliche Eigentümer werde in das Grundbuch eingetragen. Die Familie erhalte eine „angemessene Entschädigung“ für das Haus. Dieser sogenannte Verwendungsersatz wird vom Grundstückseigentümer gezahlt. Die Höhe ließ das Ministerium offen.

Dem Vernehmen nach soll das Land der Familie zudem eine Entschädigungssumme von über einer halben Million Euro zahlen. „Wir haben einen Fehler gemacht“, sagte Justizminister Benjamin Grimm in Potsdam. Dieser Fehler sei bei dem Zwangsversteigerungsverfahren beim Amtsgericht Luckenwalde von einer Rechtspflegerin gemacht worden und habe „schwerwiegende Folgen“ gehabt. „Ich entschuldige mich dafür.“

Die betroffenen Eheleute W. hatten das Grundstück in Rangsdorf südlich von Berlin 2010 bei einer Zwangsversteigerung erworben. Nachdem sie darauf ein Haus gebaut und mit ihren zwei Kindern eingezogen waren, meldete sich der ursprüngliche Eigentümer des Grundstücks. Er hatte erst nach dem Zuschlag von der Zwangsversteigerung erfahren – und forderte das Grundstück zurück. Nach einer langen gerichtlichen Auseinandersetzung kam es nun zu den Verhandlungen unter Mitwirkung des Landes.

Dass die Versteigerung nicht rechtens war, entschied 2014 das Landgericht Potsdam. Denn das Amtsgericht Luckenwalde habe vorher nicht ausreichend nach dem ursprünglichen Eigentümer gesucht. Der Zuschlag wurde wieder aufgehoben. Der Eigentümer zog gegen die Familie vor Gericht.

„Akten zu, neues Kapitel“

Das OLG Brandenburg verurteilte die Familie daraufhin im Juni 2023 dazu, binnen eines Jahres ihr Haus abzureißen und das Grundstück zu räumen. Zudem sollte sie eine Grundschuld über 280.000 Euro plus Zinsen für die Baukosten löschen und dem Eigentümer rund 6000 Euro für die Nutzung des Grundstücks zahlen.

Die Eheleute legten Revision ein – die am BGH Erfolg hatte. In der Entscheidung ging es insbesondere darum, zu welchen finanziellen Bedingungen die Familie das Grundstück zu räumen hat, da durch den Hausbau der Wert der Immobilie erheblich gesteigert wurde. Dann folgten die Verhandlungen unter Vermittlung des Landes, die nun den Durchbruch brachten. Mit der erzielten Einigung seien „sämtliche gegenseitigen Ansprüche der Beteiligten abschließend geklärt“, hieß es vom Justizministerium. Das gelte auch für Ansprüche gegen das Land.

Die Familie, die das Haus einst baute, zeigte sich angesichts des Endes des nervenzehrenden Prozesses erleichtert. „Es ist schon eine Erleichterung, dass der Rechtsstreit nun beendet ist, auch wenn er nicht das Ende genommen hat, welches wir eigentlich wollten“, sagte die frühere Hausbesitzerin. Man habe fast 15 Jahre dafür gekämpft, auf dem Grundstück und in dem Haus bleiben zu können. „Leider gab es nach dem Gang zum BGH rechtlich keine Möglichkeiten mehr.“

Trotzdem komme „mit dem Abschluss keine Freude auf, weil die vielen Jahre sehr viel Kraft gekostet haben“, sagte sie. In ihrem Whatsapp-Status schrieb sie: „Akten zu, neues Kapitel auf“.

Quelle: ntv.de, ses/dpa

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