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Politik

Klage gegen Bundesregierung: Ehefrau von Deutschem sitzt in Gaza fest

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuli 23, 2026Keine Kommentare6 Minuten Lesezeit
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Stand: 23.07.2026 • 12:29 Uhr

Faruk Doghmosh und Mohannd R. bangen um ihre Ehefrauen. Die Partnerinnen der beiden Deutschen sitzen im Gazastreifen fest und kommen nicht raus. Nun klagt das Ehepaar Doghmosh gegen die Bundesregierung.

Von Tina Friedrich und Torsten Mandalka, rbb

Faruk Doghmosh und Mohannd R. begegnen sich zum ersten Mal in Doghmoshs Kfz-Werkstatt in Berlin Reinickendorf. Die beiden verbindet ein gemeinsames Schicksal. Seit fast drei Jahren sorgen sie sich Tag für Tag um ihre Ehefrauen im Gazastreifen. Doghmoshs Frau ist Krankenschwester. Sie hat während des Kriegs ihre Ausbildung beendet. Die Frau von Mohannd R. ist Arabistin und unterrichtet Kinder.

Beide würden gerne zu ihren Männern nach Deutschland ziehen. Das war von Anfang an der Plan, doch der 7. Oktober 2023, der Überfall der Hamas auf Israel und der folgende Krieg verhinderten das. Die Frauen mussten sich immer wieder vor Bombardements in Sicherheit bringen. An eine Ausreise war nicht mehr zu denken. Wie viele Menschen flüchteten sie quer durch den Gazastreifen und wieder zurück. Sie mussten in Zelten leben.

Was Doghmoshs Frau als Krankenschwester in diesem Krieg sah, war unbeschreiblich, berichtet ihr Mann. „Das sind Bilder, die kann man nicht vergessen, ein Leben lang.“ Die Ehefrau von Mohannd R. hilft auf medizinisches Anraten ihres Mannes mit Zucker und Fladenbrot, wenn Schülerinnen und Schüler wegen Unterernährung Schwindelattacken und Ohnmachtsanfälle bekommen. Mohannd R. unterstützt sie von Deutschland aus mit Geld, doch die Lebensmittel sind extrem teuer, erzählt er.

Evakuierung sei laut Konsulargesetz nicht möglich

Faruk Doghmosh nahm im Dezember 2023 Kontakt mit dem Deutschen Vertretungsbüro in Ramallah, der Repräsentanz Deutschlands in den palästinensischen Gebieten, auf. Von hier aus wurden die Evakuierungen von Deutschen und ihren Familienangehörigen aus dem Gazastreifen organisiert.

Doghmosh hatte Hoffnung, dass auch seine Frau bei einer dieser Ausreisen dabei sein könnte. Aber sie hat keinen deutschen Pass, und ihr deutscher Mann war in Berlin. Sie kam nicht mit.

Die Begründung: Das Konsulargesetz sehe keine Evakuierung von allein reisenden Nicht-Deutschen aus Krisengebieten vor. Die Frau könne gerne einen Visumantrag stellen, müsse dafür allerdings persönlich in der deutschen Botschaft in Kairo vorsprechen. Das jedoch kann sie nicht: Sie kommt nicht über die Grenze.

Mohannd R. geht es ganz ähnlich. Auch er hat schon überall vorgesprochen: in Ramallah, in Kairo, beim Auswärtigen Amt in Berlin, mittlerweile sogar bei der europäischen Bürgerbeauftragten. Auf Anfrage von rbb24-Recherche heißt es in einer Stellungnahme des Auswärtigen Amtes, zu Visa-Einzelfällen könne man sich aus Persönlichkeitsschutzgründen nicht äußern.

Und weiter: „Die Bundesregierung setzt sich seit Oktober 2023 kontinuierlich für die Ermöglichung der Ausreise von deutschen Staatsangehörigen und ihren engen Familienangehörigen aus Gaza, auf Grundlage des Konsulargesetzes, ein. Sämtliche Ausreisen aus Gaza bedürfen entsprechender Ausreisegenehmigungen durch israelische Stellen.“

Israelische Botschaft: Deutschland hat bislang keinen Antrag gestellt

Dass die israelischen Behörden einer Ausreise zustimmen müssen, ist richtig. Doch das sei gar kein Problem, teilt die zuständige Behörde COGAT rbb24-Recherche mit: Denn sie „ermöglicht und erleichtert (…) die Ausreise von Bewohnern des Gazastreifens über Israel in Aufnahmeländer weltweit.“ Dazu bedürfe es lediglich „eines offiziellen Ersuchens eines Aufnahmelandes“ und einer Sicherheitsüberprüfung.

Weiter heißt es: „Stand heute wurde von keinem europäischen Land, einschließlich Deutschland, ein Antrag auf Ausreise eines Einwohners aus Gaza gestellt, um ein Visum zu beantragen.“

Faruk Doghmosh versteht bis heute nicht, warum Deutschland, sein Heimatland, keinen solchen Antrag für seine Frau stellt. Inzwischen hat er eine Anwältin gefunden, die den Fall der Eheleute vertritt. Myrsini Laaser hat vor dem Verwaltungsgericht Berlin Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht, eine so genannte Untätigkeitsklage. Damit will sie das Auswärtige Amt dazu bewegen, nicht nur ein Visum auszustellen, sondern die Frau auch bei der Ausreise aus dem Gazastreifen zu unterstützen.

Dass das grundsätzlich möglich ist, hätten die Evakuierungen im Sommer vergangenen Jahres gezeigt. „Was mich besonders stört, ist, dass da gar nicht das Interesse besteht, irgendwie eine konstruktive Lösung zu finden, (…) wo, glaube ich, niemand darüber streitet, dass die Frau einen Anspruch hat, hierherzukommen“, sagt Anwältin Laaser.

Ehe und Familie sind vom Grundgesetz geschützt

Dieser Anspruch ergibt sich aus dem Grundgesetz, Artikel 6, dem besonderen Schutz von Ehe und Familie, so die Rechtsanwältin. Und auch das Aufenthaltsgesetz berechtigt nicht-deutsche Ehepartner von Deutschen ausdrücklich dazu, in Deutschland zu leben.

Doch beim Verwaltungsgericht mahlen die Mühlen langsam. Ein Verhandlungstermin zur Sache ist nicht in Sicht. Der Richter fordert Stellungnahmen an, Schriftsätze gehen hin und her. Das Auswärtige Amt schreibt auch hier in einer Erklärung, die rbb24-Recherche vorliegt: „Ein Anspruch auf Unterstützung zur Ausreise, um einen Antrag stellen zu können, besteht nicht. Die Beklagte kann an dieser Stelle lediglich wiederholen, dass die Bereitschaft besteht, einen Vorsprachetermin zu gewähren, sobald sich die Klägerin in Kairo aufhält.“

Flüchtlingsrat bemängelt fehlenden „politischen Willen“

Emily Barnickel vom Flüchtlingsrat Berlin kennt diese Haltung aus ähnlichen Fällen, die zum Beispiel auch Afghanistan betreffen. Die amtierende Bundesregierung gehe mit humanitärer Hilfe beim Familiennachzug allgemein „sehr restriktiv“ um.

Das Dilemma, vor dem die Eheleute stehen, könne ganz einfach gelöst werden, indem die deutsche Seite Israel vorab schriftlich zusagen könnte, dass die Ehefrau bei einer Vorsprache in Kairo ein Visum erhalten würde. „Das könnte die Frau am Checkpoint vorzeigen.“ Und wenn Deutschland selbst keine Ausreise organisieren könne oder wolle, könne man dies mit Hilfe des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR oder der Internationalen Organisation für Migration (IOM) hinbekommen. Dass das nicht geschieht, sei „politischer Wille“.

Zustimmung und Kritik von der Opposition

Kritik kommt von den außenpolitischen Sprechern der Linken- und Grünen-Bundestagsfraktionen. Clara Bünger von der Linkspartei betont, der deutsche Staat müsse „schnell und unbürokratisch“ einen Familiennachzug nach Deutschland ermöglichen. Stattdessen stoße das Auswärtige Amt die Betroffenen mit seiner Verfahrensweise vor den Kopf.

Die grüne Außenpolitikerin Luise Amtsberg kritisiert die „bürokratische Starrheit des Auswärtigen Amtes“ und fordert Verhandlungen mit Israel und Ägypten zur Lösung solcher Fälle. Jürgen Hardt von der CDU/CSU-Fraktion will sich zu laufenden Verfahren grundsätzlich nicht äußern, eine Stellungnahme der SPD lag bis Redaktionsschluss nicht vor.

Unterstützung erfährt die Haltung des Auswärtigen Amtes von Seiten der AfD. Deren außenpolitischer Sprecher Markus Frohnmaier erklärt auf Anfrage von rbb24-Recherche, das Ministerium handle „korrekt“.

Schlaflose Nächte und große Angst

Für die beiden deutschen Männer und ihre palästinensischen Frauen bleibt es auch nach fast drei Jahren dabei: Die Männer können nicht rein in den Gazastreifen, die Frauen nicht raus. Eine Annäherung an die Checkpoints ohne Sondergenehmigung wäre lebensgefährlich. Die Wartezeit ist die Hölle für die beiden: „Schlaflose Nächte, Angst, dass es jederzeit vorbei sein kann, dass du jederzeit einen Familienangehörigen, den du über alles liebst, verlieren kannst“, sagt Faruk Doghmosh.

Mohannd R. versucht, zuversichtlich zu bleiben: „Die Hoffnung stirbt zuletzt.“ Das Schlimmste sei, so Doghmosh, dass man von Deutschland aus gar nichts tun kann.

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Dr. Heinrich Krämer
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