Mit der geplanten Steuerreform will Finanzminister Klingbeil Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen entlasten. Doch sein erster Entwurf, der bereits in Berlin kursiert, sorgt für scharfe Kritik – auch vom Koalitionspartner.
Der erste Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil für eine Steuerreform ist auf breite Kritik gestoßen. Die Grundzüge der Reform hatten die Spitzen der Koalition aus Union und SPD am 2. Juli vorgestellt. Der Gesetzentwurf des Finanzministeriums regelt nun erstmals Details.
Insgesamt will der SPD-Chef Steuerzahler um rund zehn Milliarden Euro entlasten. Dabei sollen Bürger mit geringem und mittlerem Einkommen besonders profitieren. So sollen der Grundfreibetrag und das Kindergeld steigen. Außerdem sollen Menschen, die an Sonn- und Feiertagen arbeiten, in Zukunft mehr Geld steuerfrei verdienen können.
Um diese Entlastungen zu finanzieren, sollen beispielsweise Spitzenverdiener mehr Steuern zahlen als bisher. Ab einem Bruttojahreseinkommen von 280.000 Euro brutto pro Jahr sollen künftig 47 Prozent fällig sein. Zudem will Klingbeil bestimmte Steuervergünstigungen ab einem Jahreseinkommen von 250.000 Euro reduzieren.
Aus den Zahlen des Gesetzentwurfs geht hervor, dass die Bürger 2027 in einem ersten Schritt um rund drei Milliarden entlastet werden, 2028 sollen weitere rund sieben Milliarden folgen.
Union unzufrieden
Der CDU-Spitzenkandidat für die Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern, Daniel Peters, sieht sich getäuscht: Die Entlastung falle im kommenden Jahr deutlich geringer aus als versprochen. „Klingbeil bricht sein Wort, von der ohnehin dürftigen Zehn-Milliarden-Steuererleichterung bleibt nicht mal ein Drittel übrig“, sagte er der Bild am Sonntag.
Im Finanzministerium entgegnete man, die Koalitionsvereinbarung werde genau eingehalten: „Die Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger werden im Jahr 2028 verglichen mit dem Jahr 2026 insgesamt etwa 10 Milliarden Euro betragen.“
Bund der Steuerzahler: „Scherz oder Provokation“
Kritik kommt auch von der Deutschen Steuergewerkschaft (DStG). „Was hier als Reform verkauft wird, ist ein Tarifeingriff mit Etikett: ein bisschen Grundfreibetrag, zwei neue Tarifstufen, acht Euro Kindergeld“, sagte der Vorsitzende Florian Köbler den Zeitungen der Funke Mediengruppe.
Zudem vermisst Köbler Anstrengungen zur Vereinfachung der komplizierten Regelungen im Steuerrecht. „Im ganzen Entwurf steht kein Satz, wie vereinfacht werden soll“, sagte er. Er forderte darüber hinaus mehr Anstrengungen im Kampf gegen Steuerbetrug: „Wer die ehrlichen Steuerzahler entlasten will, muss zuerst bei den unehrlichen anfangen“, so der DStG-Vorsitzende.
Der Bund der Steuerzahler bezeichnete Klingbeils Steuerpläne wiederum als „Scherz oder Provokation“. Der Gesetzentwurf lese sich wie eine Giftliste, sagte Verbandspräsident Reiner Holznagel der Augsburger Allgemeinen. „Statt Entlastungen sind in der Mehrzahl Belastungen enthalten.“
Steuergrenze für Vereine sorgt für Widerspruch
Für viel Widerspruch sorgt ein Vorschlag des Ministeriums, der steuerpflichtige Vereine betrifft. Für sie soll künftig statt eines Freibetrags von 5.000 Euro eine Freigrenze von 1.000 Euro gelten. Einkommen bis 1.000 Euro bliebe damit steuerfrei, sobald höhere Gewinne erzielt werden, würde das gesamte Einkommen steuerpflichtig. Für ehrenamtliche Vereine soll diese Regelung jedoch nicht greifen.
CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann kritisierte in der Bild-Zeitung, dass mit dem Wegfall von Steuervergünstigungen für Vereine an der falschen Stelle gespart werde: „Der Finanzminister muss hier nacharbeiten.“
Die Linken-Finanzexpertin Doris Achelwilm sprach von einer sozialen Schieflage. „Dass wir über Vereine als Besteuerungsziel reden und nicht über Erbschaften, Vermögen und Kapitalerträge, ist mehr als grotesk“, sagte sie der Welt.
„Hände weg von den Vereinen“, sagte auch der AfD-Finanzpolitiker Kay Gottschalk gegenüber der Zeitung. Diese seien „wesentliche Bestandteile einer vernünftigen Jugendarbeit“.
FDP-Chef Wolfgang Kubicki äußerte sich hingegen entsetzt darüber, dass Klingeils Entwurf keinen Ausgleich der kalten Progression – also erhöhte Steuerbelastungen durch inflationsbedingte Lohnerhöhungen – vorsehe. Die Bundesregierung breche damit „auch das letzte Versprechen“. Übrig bleibe dann nichts als zusätzliche Belastung, um einen immer größer werdenden Staat und ausufernde Ausgaben zu finanzieren.
Gesetzentwurf muss noch durch Kabinett und Bundestag
Bei dem bekannt gewordenen Konzept handelt es sich bisher lediglich um einen ersten Entwurf. Das Finanzministerium will sich noch mit anderen Ministerien absprechen und auch Verbände einbeziehen.
Im Herbst soll es dann einen Kabinettsbeschluss zur Steuerreform geben. Anschließend stimmt der Bundestag ab und kann auch noch Änderungen vornehmen. Die Bundesregierung strebt an, dass das Gesetz Anfang nächsten Jahres in Kraft treten kann.
Mit Informationen von Mario Kubina, ARD Hauptstadtstudio
