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Konsequenzen nach CSD-Anschlag: Gewerkschaft der Polizei lehnt pauschale Fußfesselpflicht für Gefährder ab

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerAugust 1, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Konsequenzen nach CSD-AnschlagGewerkschaft der Polizei lehnt pauschale Fußfesselpflicht für Gefährder ab

Im Berliner Tiergarten liegen Blumen und Beileidsbekundungen am Tatort. (Foto: picture alliance / epd-bild)

Nach dem islamistischen Anschlag auf den CSD in Berlin werden Rufe nach härteren Maßnahmen lauter. Doch die Gewerkschaft der Polizei warnt vor politischen Schnellschüssen. Sie will propagandistische Unterstützung terroristischer Vereinigungen stärker bekämpfen. 

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert Konsequenzen aus dem islamistischen Anschlag auf den Christopher Street Day in Berlin – warnt zugleich aber vor populistischen Forderungen. Die Gewerkschaft halte es für geboten, die rechtspolitische Diskussion nach dem Anschlag „auf Grundlage rechtsstaatlicher Prinzipien und einer sachlichen Analyse zu führen“, heißt es in einem Positionspapier des GdP-Bundesvorstands, aus dem das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) zitiert. Eine „pauschale Fußfessel- oder Präventivhaftpflicht für sämtliche als Gefährder eingestuften Personen“ lehne die Gewerkschaft ab. Experten hatten zuvor bereits gewarnt, dass eine dauerhafte Überwachung aller eingestuften Gefährder personell kaum umsetzbar sei.

Es brauche „ein abgestuftes Maßnahmenkonzept, das sich an der konkreten Gefahrenlage des Einzelfalls orientiert“, so die GdP-Einschätzung. Die bereits vorhandenen gesetzlichen Regelungen in Bund und Ländern seien bislang zu unterschiedlich ausgestaltet und müssten dringend harmonisiert werden.

Die GdP sehe derzeit keinen Anlass für eine kurzfristige Änderung im Jugendgerichtsgesetz. Stattdessen solle zunächst die im Koalitionsvertrag vorgesehen Evaluation des Gesetzes abgewartet werden. Dann könne systematisch bewertet werden, ob es Änderungsbedarf gebe. „Eine isolierte Verschärfung einzelner Vorschriften unter dem aktuellen Eindruck erscheint demgegenüber nicht sachgerecht“, urteilt der GdP-Bundesvorstand.

Im Terrorismusstrafrecht poche die Gewerkschaft auf Änderungen: „Die GdP fordert die Wiedereinführung der Strafbarkeit propagandistischer Unterstützung terroristischer Vereinigungen“, schreibt der Bundesvorstand in seinem Papier. „Hierzu soll das öffentliche Werben für terroristische Organisationen sowie das öffentliche Äußern von Sympathie für deren Ziele oder Taten wieder unter Strafe gestellt werden, um extremistischer Propaganda bereits im Vorfeld konkreter Unterstützungs- oder Vorbereitungshandlungen wirksam begegnen zu können.“

GdP warnt vor „Militarisierung der Polizei“

Reformbedarf sehe die GdP auch im Bereich der gerichtlichen Spezialisierung: Verfahren mit terroristischem oder extremistischem Hintergrund stellten besondere Anforderungen an die gerichtliche Gefährlichkeits- und Sozialprognose. Um Radikalisierungsverläufe, Gefährderbewertungen und die Erfolgsaussichten von Deradikalisierungsmaßnahmen zu beurteilen, brauche es besondere Fachkenntnisse. „Die GdP regt daher an, zu prüfen, ob für Staatsschutzverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende spezialisierte Jugendkammern bei den Landgerichten geschaffen oder direkt dem Oberlandesgericht zugewiesen werden sollten“, heißt es in dem Positionspapier.

Die Polizeigewerkschaft weist in den Positionspapier zudem darauf hin, dass der „zivile Charakter der Polizei“ gewahrt werden müsse. Terrorbekämpfung sei eine dauerhafte Kernaufgabe der Sicherheitsbehörden. Die Polizei müsse deshalb „personell, technisch und rechtlich so ausgestattet“ sein, aktuellen bedrohungslagen begegnen zu können. Gleichzeitig halte die GdP an ihrem „Leitbild einer bürgerorientierten Polizei“ fest. „Die Fortentwicklung polizeilicher Befugnisse und Einsatzmittel darf nicht zu einer Militarisierung der Polizei führen“, mahnt der GdP-Bundesvorstand.

Quelle: ntv.de, bho

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