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Startseite»Nachrichten»Landtagswahl in Sachsen-Anhalt: Bei einem AfD-Sieg müssten Verwaltungsmitarbeiter um ihren Job bangen
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Landtagswahl in Sachsen-Anhalt: Bei einem AfD-Sieg müssten Verwaltungsmitarbeiter um ihren Job bangen

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerMai 16, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
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Landtagswahl in Sachsen-AnhaltBei einem AfD-Sieg müssten Verwaltungsmitarbeiter um ihren Job bangen

Das Finanzministerium in Magdeburg weist nach Ulrich Siegmunds Vorstoß darauf hin, dass jeder Beamte und jede Beamtin einen Anspruch auf eine amtsangemessene Verwendung hat.

Die rechtsextreme AfD hat in Sachsen-Anhalt große Pläne. Sollte sie die Wahl im September gewinnen, will der Spitzenkandidat der Partei eine dreistellige Anzahl an Stellen neu besetzen und unliebsame Mitarbeiter in Leitungspositionen loswerden.

Aus Sicht des AfD-Spitzenkandidaten für die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt, Ulrich Siegmund, könnten im Fall einer Regierungsübernahme Stellen in der Landesverwaltung wie auch in landeseigenen Gesellschaften neu besetzt werden. „Hier scheint eine Zahl von 150 bis 200 Stellen realistisch“, sagte Siegmund der „Mitteldeutschen Zeitung“.

Gemeint sind demnach nicht nur Ministerposten und Staatssekretäre sowie deren Stäbe, sondern auch Leitungsposten auf der Arbeitsebene und Chefposten anderer Einrichtungen des Landes. Die Zeitung berichtet, dass es innerhalb der AfD Befürchtungen gibt, Beamte könnten die Arbeit einer möglichen AfD-Regierung blockieren.

Gefragt zu Details zu den geplanten Neubesetzungen antwortete ein Parteisprecher: „Konkrete Angaben, um welche Stellen es sich dabei genau handelt, werden wir aktuell nicht machen.“ Festzustellen bleibe, wie Ulrich Siegmund jederzeit betone: „Grundsätzlich reichen wir jedem die Hand, egal welcher politischen Couleur. Und unsere Erfahrung zeigt auch, dass auf viele Abteilungs- und Referatsleiter gesetzt werden kann, die heute bereits eine gute Arbeit leisten.“

Das sind die rechtlichen Grundlagen

Das Finanzministerium in Magdeburg weist darauf hin, dass jeder Beamte und jede Beamtin einen Anspruch auf eine amtsangemessene Verwendung hat. Das sei verfassungsrechtlich geschützt. „Die Entlassung eines Beamten auf Lebenszeit ist – von Extremfällen in einem Disziplinarverfahren abgesehen – schlichtweg ausgeschlossen“, hieß es weiter.

Sofern freie, besetzbare Dienstposten samt Planstelle vorhanden seien, sei eine Stellenausschreibung vorgeschrieben. Dabei werde nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung die bestgeeignete Person ermittelt. „Dies gilt für sämtliche Planstellen, auch für diejenigen der Abteilungs- und Referatsleiter. Nur die Dienstposten der politischen Beamten, zum Beispiel der Staatssekretäre, sind von der Ausschreibungspflicht ausgenommen.“

In einer Umfrage des Instituts Infratest dimap lag die AfD in Sachsen-Anhalt zuletzt mit 41 Prozent deutlich vor der CDU (26 Prozent) und den Linken (12). Die AfD benennt eine Alleinregierung als ihr Ziel. Die Landtagswahlen sind für den 6. September angesetzt.

Quelle: ntv.de, toh/dpa

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