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Startseite»Politik»Lob für Alkoholverbot an Bahnhöfen – aber Fragen zur Umsetzung
Politik

Lob für Alkoholverbot an Bahnhöfen – aber Fragen zur Umsetzung

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuli 22, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Stand: 22.07.2026 • 09:21 Uhr

Für das geplante Alkoholverbot an Bahnhöfen gibt es Lob aus der Politik und von Polizeigewerkschaften. Zugleich werden Zweifel an der Umsetzung und Kritik an den Folgen für bestimmte Personengruppen laut.

Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Hendrik Streeck, begrüßt das geplante Alkoholverbot an Bahnhöfen. „Der Vorstoß der Deutschen Bahn ist richtig“, sagte er der Rheinischen Post. Bahnhöfe müssten Orte sein, an denen „sich Menschen sicher bewegen können und Eltern nicht überlegen müssen, welchen Bereichen sie mit ihren Kindern besser ausweichen“.

„Bahnhöfe sind öffentliche Orte, an denen täglich Millionen Menschen unterwegs sind – darunter viele Kinder und Familien“, führte Streeck aus. „Gerade sie erleben starken Alkoholkonsum, lautes oder enthemmtes Verhalten und die damit verbundene Unberechenbarkeit häufig als Belastung.“ Alkohol sei kein gewöhnliches Konsumgut, so Streeck: „Er kann abhängig machen, schwere Krankheiten verursachen und Konflikte sowie Gewalt verschärfen.“

Die Deutsche Bahn hatte am Dienstag mitgeteilt, den Konsum von Alkohol an allen deutschen Bahnhöfen zu verbieten. „Die neue Regel gilt bundesweit und wird bis zum 15. Oktober 2026 schrittweise an 5.400 Bahnhöfen umgesetzt“, erklärte der Konzern. Bislang gilt ein Verbot des Alkoholkonsums vor allem an großen deutschen Bahnhöfen wie Frankfurt, Hamburg oder Köln.

Dobrindt: „Erstmal positiv“

Bundesinnenminister Dobrindt sagte, er finde es „erstmal positiv, dass es eine Initiative der Deutschen Bahn gibt, genau in diese Richtung die Situation an Bahnhöfen zu verbessern“. Die Frage der Durchsetzung sei allerdings problematisch. Auch würde er gerne mit Bahnchefin Palla „darüber sprechen, welche Grundlage, welche Informationen oder welche Studien sie vielleicht dazu hat“, fügte der Minister hinzu.

Für die Sicherheit an Bahnhöfen ist neben den DB-Sicherheitskräften die Bundespolizei zuständig. Diese untersteht dem Bundesinnenministerium. Insgesamt setzt die Deutsche Bahn deutschlandweit rund 4.500 Sicherheitskräfte an Bahnhöfen ein.

„Dass die Deutsche Bahn ihre eigenen Sicherheitsbemühungen verstärkt, begrüße ich ausdrücklich“, sagte der innenpolitische Sprecher der Union, Alexander Throm (CDU), der „Welt“. Dazu gehöre aber auch, diese Regeln mit eigenem Personal durchzusetzen, so Throm.

Ähnlich sieht es der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Sebastian Fiedler: „Eine Umsetzung kann nur in Betracht kommen, sofern die Bahn eine erhebliche personelle Verstärkung bei der DB Sicherheit nachweist.“

Polizeigewerkschaften sehen Verantwortung bei der Bahn

Die Polizeigewerkschaften Gewerkschaft der Polizei (GdP) und Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) begrüßten den Schritt. Der Chef des GdP-Bereichs Bundespolizei, Andreas Roßkopf, sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe: „Bahnhöfe sind in Deutschland mittlerweile absolute Kriminalitäts-Hotspots. Der Alkoholkonsum vor allem in den großen Bahnhöfen, welche rund um die Uhr geöffnet sind, stellt ein großes Problem dar.“

Die DPolG erklärte aber auch, dass neue Regeln „noch keine Sicherheit“ brächten. Wer „ein flächendeckendes Alkoholverbot an Bahnhöfen“ fordere, müsse „auch die personellen Voraussetzungen“ dafür schaffen, erklärte DPolG-Bundesvorsitzender Heiko Teggatz. Die Deutsche Bahn müsse „dafür sorgen, mehr Sicherheitspersonal zu stellen“.

Auch liege „die Durchsetzung des Alkoholverbots zunächst in der Verantwortung der Deutschen Bahn“, fügte er hinzu. „Die Bundespolizei wird erst hinzugezogen, wenn Personen einem Platzverweis nicht nachkommen oder weitere Rechtsverstöße begehen.“

Auswirkungen für Wohnungslose befürchtet

Kritik an dem Vorhaben kam von der Bundesarbeitgemeinschaft Wohnungslosenhilfe, die neue Härten für wohnungslose Menschen mit Alkoholsucht befürchtet. „Ein Verbot verändert nicht die Lebenslage der Menschen, die sich am Bahnhof aufhalten, sondern verdrängt sie lediglich aus dem Blickfeld“, sagte Vize-Geschäftsführer Joachim Krauß dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).

Der Bahnhof gehöre für viele zu den wenigen witterungsgeschützten und gut zugänglichen öffentlichen Orten. „Durch das Verbot werden die Menschen in Bereiche gedrängt, die weniger Schutz bieten und weniger Anschluss an das Hilfesystem haben“, sagte Krauß. In Hamburg, wo ein entsprechendes Verbot bereits gilt, habe man die Erfahrung gemacht, dass die Menschen in angrenzende Stadtteile verdrängt wurden.

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