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Startseite»Nachrichten»Maximal 6000 Euro: Ab morgen Antrag für E-Auto-Kaufprämie möglich – das sollte man wissen
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Maximal 6000 Euro: Ab morgen Antrag für E-Auto-Kaufprämie möglich – das sollte man wissen

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerMai 18, 2026Keine Kommentare4 Minuten Lesezeit
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Maximal 6000 EuroAb morgen Antrag für E-Auto-Kaufprämie möglich – das sollte man wissen

Die Förderung kann für alle Neufahrzeuge mit rein batterieelektrischem Antrieb oder für bestimmte Fahrzeuge mit extern aufladbarem Hybridantrieb (Plug-in-Hybride sowie sogenannte Range Extender) beantragt werden. (Foto: IMAGO/Christian Ohde)

Wer schon immer damit geliebäugelt hat, sich ein E-Auto zu kaufen, sollte jetzt vielleicht aktiv werden. Denn ab morgen kann eine staatliche Förderung für die Anschaffung beantragt werden. Fragen und Antworten zum Thema.

Ab dem 19. Mai geht es los: Bundesumweltminister Carsten Schneider persönlich schaltet das Portal für Online-Anträge zur E-Auto-Förderung online. Geld vom Staat gibt es bei Kauf oder Leasing eines Elektroautos oder eines Plug-in-Hybrids – rückwirkend für alle seit 1. Januar zugelassenen förderfähigen Autos. Die Verkaufszahlen steigen jetzt schon an. Schneider empfiehlt Interessierten, schon mal die Unterlagen für den Förderantrag bereitzulegen.

Welche Fahrzeuge werden gefördert?

Die Förderung kann für alle Neufahrzeuge mit rein batterieelektrischem Antrieb oder für bestimmte Fahrzeuge mit extern aufladbarem Hybridantrieb (Plug-in-Hybride sowie sogenannte Range Extender) beantragt werden. Der Händler kann Auskunft darüber geben, ob ein bestimmtes Auto förderfähig ist. Die Kaufprämie kann rückwirkend beantragt werden für alle Fahrzeuge, die nach dem 1. Januar zugelassen worden sind.

Wer kann die Förderung beantragen?

Die Gelder werden nur an Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von maximal 80.000 Euro im Jahr ausgezahlt. Damit kann laut Bundesumweltministerium rund die Hälfte der Haushalte, die privat einen Neuwagen anschaffen, von der Prämie profitieren. Die Einkommensgrenze verschiebt sich für bis zu zwei Kinder (unter 18 Jahren) um 5000 Euro je Kind nach oben, sie liegt maximal bei 90.000 Euro. Gefördert werden Kauf oder Leasing des entsprechenden Autos.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Summe ist sozial gestaffelt und orientiert sich an Einkommen und Familiengröße. Maximal werden 6000 Euro gezahlt. Die Basisförderung beträgt 3000 Euro für rein batterieelektrische Fahrzeuge und 1500 Euro für Plug-in-Hybride und Elektroautos mit Range Extender. Pro Kind werden 500 Euro zusätzlich gezahlt – bis maximal 1000 Euro.

Käuferinnen und Käufer mit einem Haushaltseinkommen von unter 60.000 Euro erhalten 1000 Euro zusätzlich, Menschen mit weniger als 45.000 Euro Haushaltseinkommen noch einmal 1000 Euro. Daraus ergibt sich für Menschen aus der niedrigeren Einkommensgruppe mit zwei Kindern eine Maximalförderung von 6000 Euro für ein E-Auto und 4500 Euro für einen Plug-in-Hybrid.

Welche Dokumente benötigt man für die Antragstellung?

Gebraucht werden für den Online-Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) voraussichtlich die zwei letzten Steuerbescheide, eine Kopie des Kauf- oder Leasingvertrags und der Fahrzeugschein für den Nachweis der erstmaligen Zulassung des Fahrzeugs auf den Antragsteller in Deutschland. „Weil der ganze Prozess digital ist, braucht man für den Antrag zuerst ein Konto bei der BundID“, erklärte Schneider kürzlich. Dies funktioniert entweder mit dem Personalausweis und der dazugehörigen PIN oder mit einem Elster-Zertifikat. „Das kann man also jetzt schon vorbereiten“, riet der Minister. Auch die anderen Unterlagen sollten digital bereitliegen.

Wie berechnet sich das Haushaltseinkommen?

Für verheiratete Antragstellerinnen und -steller, für solche in eingetragenen Lebenspartnerschaften sowie solche in eheähnlichen Gemeinschaften wird das zu versteuernde Einkommen der Partnerin oder des Partners zusammengezählt. Rentnerinnen und Rentner ohne Einkommenssteuererklärung können eine Rentenbezugsbescheinigung sowie eine Selbsterklärung über weitere Einkünfte vorlegen.

Wird es eine Mindesthaltedauer geben?

Ja – wer die Förderung in Anspruch nimmt, darf das erworbene Auto frühestens drei Jahre nach Erstzulassung wieder verkaufen. So soll verhindert werden, dass Geförderte das Auto kaufen und dann sofort mit Gewinn weiterverkaufen. Die Förderung richtet sich laut Umweltministerium gezielt an Privatpersonen, die ein Fahrzeug tatsächlich im Alltag nutzen wollen.

Gilt die Kaufprämie nur für europäische Autos?

Zunächst nicht – allerdings will die Bundesregierung die Aufnahme einer sogenannten EU-Präferenzregelung prüfen. Nach Angaben des Ministeriums kommen aktuell etwa 80 Prozent der neu zugelassenen E-Autos in Deutschland aus europäischer Produktion.

Für wie viele Autos reicht die Förderung?

Bis 2029 stehen für die Kaufprämie drei Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds der Bundesregierung zur Verfügung. Schneiders Ministerium rechnet damit, dass der Kauf von rund 800.000 Fahrzeuge gefördert werden kann. Der Absatz zieht bereits an: Im März sei fast jede vierte Neuzulassung ein E-Auto gewesen, sagte Schneider. Wurden im Februar noch 46.000 E-Fahrzeuge zugelassen, waren es im März bereits 70.000.

Quelle: ntv.de, Peter Wütherich, AFP

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