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Mehrere Kilogramm entwendet: Zahngold gestohlen: Bestatter muss ins Gefängnis

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerOktober 14, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
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Mehrere Kilogramm entwendetZahngold gestohlen: Bestatter muss ins Gefängnis

Das Ehepaar führt einen gehobenen Lebensstil. (Foto: picture alliance/dpa)

Ein Bestatter in Freiburg stiehlt Zahngold, Schmuck und Wertgegenstände von Toten und verschickt Bilder einer nackten toten Frau. Nun muss er ins Gefängnis und Schmerzensgeld zahlen. Auch seine Frau wird verurteilt.

Weil er unter anderem mehr als acht Kilogramm Zahngold von Toten gestohlen hat, muss ein ehemaliger Bestatter für zwei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Das Schöffengericht am Amtsgericht Freiburg sah es als erwiesen an, dass der 63-Jährige sich der Totenstörung in mindestens 250 Fällen, in 50 Fällen zudem in Tateinheit mit Diebstahl, schuldig machte. Seine 41 Jahre alte Ehefrau wurde wegen Beihilfe zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.

Zwischen den Jahren 2013 und 2024 nutzte der 63-Jährige dem Gericht zufolge seine Position als Bestatter beim Eigenbetrieb Friedhöfe der Stadt Freiburg für die Taten aus. Als er mit den Toten, die zur Einäscherung vorgesehen waren, alleine war, brach er etwa Goldzähne, Prothesen und Brücken aus den Gebissen teils mit grober Gewalt heraus. Der Mann behielt auch Schmuck und Wertgegenstände der Toten, die als Beigabe vorgesehen waren.

Seine Frau unterstützte ihn und verkaufte das Gold sowie den Schmuck beim Juwelier. Ihr Mann sei der Planer sowie die treibende Kraft gewesen – sie habe ihm auch aus finanzieller Abhängigkeit geholfen, führte die Verteidigung der 41-Jährigen aus. Das Gericht hob jedoch hervor, dass die Frau sich mit dem Geld persönliche Träume wie beispielsweise die Eröffnung eines eigenen Nagelstudios ermöglicht habe und beide Eheleute einen gehobenen Lebensstil genossen hätten.

Neben den knapp achteinhalb Kilogramm Zahngold wurden rund 360 Gramm Schmuck veräußert, für insgesamt knapp 250.000 Euro. Zudem verschickte der 63-Jährige Fotos eines unbekleideten weiblichen Mordopfers, das er für die Bestattung herrichten sollte, an Dritte. Dafür verhängte das Gericht ein Schmerzensgeld von 2000 Euro – die Geschwister des Mordopfers traten als Nebenkläger auf.

Quelle: ntv.de, csi/dpa

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