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Startseite»Politik»Mitarbeitende bei Landtagsabgeordneten: „Mit Wahlkreisarbeit hat das nichts zu tun“
Politik

Mitarbeitende bei Landtagsabgeordneten: „Mit Wahlkreisarbeit hat das nichts zu tun“

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerAugust 7, 2026Keine Kommentare6 Minuten Lesezeit
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Exklusiv

Stand: 07.08.2026 • 14:32 Uhr

Selbstbereicherung und gekaufter Einfluss? Bundesweite Daten von MDR Investigativ zeigen: Vor allem Landtagsabgeordnete einer Partei beschäftigen ungewöhnlich viele Mitarbeitende. Begünstigt wird das durch schwache Kontrollen.

Von Marius Antonini, Julia Cruschwitz, Lars Frohmüller, Oliver Matthes, Justus Niebling und Magdalena Oppitz, MDR

An drei Tagen klingeln wir am Wahlkreisbüro der AfD-Landtagsabgeordneten Christian Mertens und Jan Moldenhauer. Dreimal macht niemand auf. Auf dem Klingelschild stehen nur die Namen der beiden Abgeordneten, ein ausdrücklicher Hinweis auf ein Wahlkreisbüro fehlt.

Ihr Büro liegt in der dritten Etage eines wuchtigen Bürogebäudes am Hasselbachplatz in Magdeburg. Im Gebäude treffen wir zufällig den Eigentümer der Immobilie. Er bestätigt zwar, dass die Abgeordneten ein Büro gemietet hätten, doch ein Nachbar auf derselben Etage berichtet, dass er die beiden bisher nicht gesehen hat. Auch Mitarbeitende oder Besucher seien ihm noch nicht aufgefallen.

Nach Angaben der Landtagsverwaltung Sachsen-Anhalt beschäftigen Mertens und Moldenhauer zusammen 15 Mitarbeiter. Auf die Frage, wo diese arbeiten und was sie tun, antworten die Abgeordneten nicht. Stellvertretend schreibt ihre Fraktion lapidar: „In dem Wahlkreisbüro wird Wahlkreisarbeit geleistet.“

Kaum Kontrolle bei Mitarbeiterstellen

Ob das stimmt, wird nicht geprüft, wie uns die Landtagsverwaltung von Sachsen-Anhalt mitteilt. Gleiches gilt auch für andere Bundesländer. Und auch im Bund wird die Mitarbeiterbeschäftigung von Abgeordneten kaum kontrolliert. Das Bundesverfassungsgericht sieht in einem Urteil von 2017 darin eine „in hohem Maße missbrauchsanfällige Situation“.

Erst im Frühjahr berichteten mehrere Medien, dass zahlreiche AfD-Politiker Verwandte ihrer Parteikollegen beschäftigen. Der Vater von AfD-Spitzenpolitiker Ulrich Siegmund erhielt demnach beispielsweise als Angestellter eines AfD-Bundestagsabgeordneten mehr als 7.700 Euro im Monat, bezahlt aus Steuergeld. Ulrich Siegmund ist Co-Fraktionsvorsitzender in Sachsen-Anhalt und AfD-Spitzenkandidat für die Landtagswahl.

Lara Louisa Siever von der Transparenzorganisation Abgeordnetenwatch sagt: „Grundsätzlich ist das Problem der Vetternwirtschaft ein parteiübergreifendes Problem.“ Ihrer Meinung nach müssen in Deutschland die Regeln angepasst werden.

Denn wie Recherchen von MDR Investigativ zeigen, ist die sogenannte Über-Kreuz-Beschäftigung in acht Bundesländern erlaubt. Dabei beschäftigen Abgeordnete die Verwandten ihrer Parteikollegen wechselseitig. Grundsätzlich dürfen Abgeordnete zwar die eigenen Ehepartner nicht direkt anstellen. In elf Bundesländern reicht das Verbot, eigene Verwandte anzustellen, jedoch nur bis zum dritten Grad, das heißt, man darf zum Beispiel seine Cousins anstellen.

Das System der Mitarbeiterbeschäftigung

Die Abgeordneten entscheiden über das Abgeordnetengesetz und damit über ihre eigenen Regeln zur Mitarbeiterbeschäftigung. Diese Mitarbeitenden sollen Abgeordnete grundsätzlich bei der parlamentarischen Arbeit und der Wahlkreisbetreuung unterstützen. Dafür reichen die Parlamentarier die Arbeitsverträge bei der Landtagsverwaltung ein, die den Mitarbeitenden dann das vereinbarte Gehalt auszahlt. 14 Bundesländer handhaben das so, allerdings mit Unterschieden.

In Bayern darf jeder Abgeordnete für rund 13.700 Euro im Monat Mitarbeitende anstellen. In Hamburg müssen Abgeordnete mit einem maximalen Mitarbeiterbudget von rund 4.500 Euro im Monat auskommen. Bremen und das Saarland stellen den Abgeordneten wiederum kein Budget für persönliche Mitarbeitende zur Verfügung.

Es gibt jedoch auch Bundesländer, die dem Missbrauch von Geldern mehr entgegensetzen als andere. Während Sachsen-Anhalt bislang wenig in die Mitarbeiterbeschäftigung eingreift, ist in Brandenburg nicht nur die Über-Kreuz-Beschäftigung verboten. Hier gibt es weitere Regeln, die dazu beitragen sollen, dass Steuergeld sinnvoll für die parlamentarische Arbeit ausgegeben wird: eine Bezahlung der Mitarbeitenden nach Qualifikation oder ein Minimum an Wochenstunden. Die Abgeordneten in Brandenburg haben zudem die Mitarbeiterzahl bei fünf gedeckelt.

Auch andere Bundesländer haben sich selbst Limits gegeben. Hier müssen Abgeordnete mit maximal vier bis sechs Mitarbeitenden auskommen. In Bundesländern ohne Limit gibt es Abgeordnete mit viel mehr Mitarbeitenden.

Besonders viele Mitarbeitende anzustellen, bringt dabei keinen finanziellen Vorteil: Unabhängig von der Mitarbeiterzahl werden Personalkosten nur bis zu dem nach dem jeweiligen Landesrecht maßgeblichen Höchstbetrag erstattet. Wenn mehr Mitarbeitende beschäftigt werden, verdienen diese deshalb im Durchschnitt weniger.

Auffällig hohe Mitarbeiterzahlen

Obwohl uns AfD-Landtagsabgeordnete sagen, dass es für sie besonders schwierig sei, Mitarbeitende zu finden, ist bei den Recherchen zum Vorwurf der Vetternwirtschaft in der AfD bekannt geworden, dass einzelne Politiker auffällig viele Mitarbeitende beschäftigen. Wir haben die 16 Landtagsverwaltungen gefragt, welche Abgeordneten zehn oder mehr Mitarbeitende beschäftigen. Experten und Landtagsabgeordnete von nahezu allen Parteien, auch der AfD, sagen uns, dass sich so viele Mitarbeitende kaum sinnvoll für die parlamentarische Arbeit einsetzen lassen.

Nach monatelanger Recherche liegt uns eine Liste vor: 27 von rund 1.900 Abgeordneten beschäftigen zehn oder mehr Mitarbeitende, davon 19 von der AfD und fünf von der CDU. Andere Parteien tauchen mit maximal einem Politiker auf. In der Liste belegen AfD-Politiker die ersten drei Plätze.

Markus Striedl aus Bayern beschäftigt 14 Mitarbeitende, Enxhi Seli-Zacharias aus Nordrhein-Westfalen 15 und Nadine Koppehel aus Sachsen-Anhalt sogar 16 Mitarbeitende. Warum brauchen die drei so viele Mitarbeitende und was arbeiten diese? Striedl wollte sich auf Anfrage dazu nicht äußern. Seli-Zacharias und Koppehel haben auf mehrere Anfragen nicht reagiert; auch über ihre Fraktionen waren diese nicht zu erreichen.

Vergleicht man die durchschnittlichen Mitarbeiterzahlen, hat die AfD in vielen Landtagen den höchsten Mitarbeiterschnitt. Besonders auffällig ist Nordrhein-Westfalen: Hier beschäftigen AfD-Abgeordnete im Schnitt 8,8 Mitarbeitende, durchschnittlich sind es hier jedoch nur um die fünf Mitarbeitende.

Auch in Sachsen-Anhalt beschäftigen AfD-Abgeordnete mit durchschnittlich 6,4 Mitarbeitenden deutlich mehr Personal als die übrigen Fraktionen mit durchschnittlich 2,8 Mitarbeitenden. Ausnahmen sind lediglich Hessen und Hamburg, wo AfD-Abgeordnete unterdurchschnittlich viele Mitarbeitende beschäftigen. Unter allen Parteien weisen die Grünen dagegen, mit Ausnahme von Bayern, fast überall die niedrigste Zahl von Mitarbeitenden pro Abgeordnetem auf.

Vorwürfe parteiinterner Einflussnahme

Warum beschäftigen AfD-Politiker in Sachsen-Anhalt so viele Mitarbeitende? Ein gut vernetztes AfD-Mitglied, das anonym bleiben will, hat eine Erklärung: „Diese Mitarbeiter sind in Wahrheit Delegierte aus den Kreisverbänden. Bezahlt werden sie nicht für mandatsbezogene Arbeit, sondern dafür, bei parteiinternen Wahlen loyal abzustimmen, über Ämter, Posten und Listenplätze. Mit Wahlkreisarbeit hat das nichts zu tun.“

Die AfD-Fraktion Sachsen-Anhalt weist diese Vorwürfe auf schriftliche Nachfrage entschieden zurück. Viele Mitarbeiter seien gar keine Parteimitglieder und kämen schon deshalb nicht als Delegierte infrage; zudem gehe ihre Arbeit weit über die reine Betreuung von Wahlkreisbüros hinaus. Ob das stimmt, lässt sich von außen nicht prüfen.

Forderungen nach strengeren Regeln

Um möglichen Missbrauch in Zukunft leichter zu entdecken, fordert Siever von Abgeordnetenwatch mehr Transparenz bei der Beschäftigung von Mitarbeitern durch Abgeordnete. Nach dem Vorbild des Europaparlaments könne sie sich vorstellen, die Namen von Mitarbeitenden verpflichtend zu veröffentlichen. Außerdem sollten Verwandtschaftsverhältnisse vor einer Einstellung überprüft werden.

Auch wegen des Vetternwirtschaftsskandals der AfD soll nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt die Mitarbeiterzahl auf fünf je Landtagsabgeordnetem begrenzt werden. Das sei ein erster Schritt, meint Siever. Darüber hinaus fordert sie: „Wenn der Verdacht naheliegt, dass hier Scheinbeschäftigungen vorliegen, sollten natürlich auch möglichst Vor-Ort-Kontrollen stattfinden.“

Aus ihrer Sicht braucht es bundesweit einheitliche Mindeststandards. Andernfalls entstehe der Eindruck, dass Steuergeld dazu genutzt werde, Familienangehörige zu versorgen. Zugleich könne der Verdacht entstehen, dass Abgeordnete über Mitarbeiterbeschäftigung ihre eigene Machtbasis absichern: „So ein Verdacht darf gar nicht erst aufkommen. Das kratzt massiv an der Glaubwürdigkeit unserer Demokratie.“

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Dr. Heinrich Krämer
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