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Politik

Neue Regeln für Wärmepumpe und Gas: Was sich beim Heizen ändert

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuli 10, 2026Keine Kommentare6 Minuten Lesezeit
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FAQ

Stand: 10.07.2026 • 18:53 Uhr

Der Einbau einer Erdgas-Heizung in Neubauten ist künftig wieder möglich – wobei Experten vor den Kosten warnen. Und der Staat zahlt weniger Förderung für den Umstieg auf Wärmepumpen. Ein Überblick.

Das sogenannte Heizungsgesetz der früheren Ampel-Regierung ist bald Geschichte. Stattdessen beschloss der Bundestag heute das neue Gebäudemodernisierungsgesetz. Es wurde in dieser Woche im Eilverfahren durch die zuständigen Bundestagsausschüsse gebracht – und soll zentrale Regelungen kippen.

Was soll sich ändern?

Der Kern des alten Gesetzes soll wegfallen: der Paragraf 71 mit „Anforderungen an eine Heizungsanlage“. Im Zentrum steht die 65-Prozent-Regelung. Sie sieht vor, dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll – was seit Inkrafttreten zunächst aber nur für Neubauten in einem Neubaugebiet galt. Zudem soll die Vorgabe abgeschafft werden, dass ab 2045 Heizkessel nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden dürfen.

Künftig sollen neben einer Wärmepumpe, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen oder einer Biomasseheizung weiterhin auch neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können. Voraussetzung ist aber, dass diese ab 1. Januar 2029 einen zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen. Dies soll den Übergang zum klimafreundlichen Heizen ebnen.

Geplant ist eine „Bio-Treppe“: Ab Januar 2029 sollen mindestens zehn Prozent klimafreundliche Brennstoffe genutzt werden, ab Januar 2030 mindestens 15 Prozent, ab Januar 2035 mindestens 30 Prozent und ab Januar 2040 mindestens 60 Prozent. Für bestehende Heizungen soll von 2028 an eine „Grüngasquote“ eingeführt werden. Details sind dabei aber unklar.

Wie sieht es mit staatlicher Förderung aus?

Bei der Förderung für den Heizungstausch setzt die Regierung den Rotstift an. Ab dem 21. Juli gibt es für die meisten Haushalte weniger Zuschuss. Das Wirtschaftsministerium verweist zur Begründung neben Sparzwängen im Bundeshaushalt auch auf sinkende Preise für Wärmepumpen. Insbesondere Haushalte mit mittleren und höheren Einkommen erhalten deutlich geringere Zuschüsse.

Der Einkommensbonus wird gestaffelt. Für Haushalte mit Einkommen bis 40.000 bleibt der Bonus erst einmal noch bei 30 Prozent. Haushalte mit einem Einkommen bis 50.000 Euro können zunächst noch zehn Prozent Bonus erhalten. Haushalte mit sehr geringen Einkommen profitieren dagegen zunächst von etwas höheren Fördermöglichkeiten. Mit einem neuen Kinderzuschlag wird das zugrunde gelegte Einkommen zudem um einmalig 10.000 Euro gesenkt.

Darüber hinaus schrumpft der gesamte Förderdeckel: Maximal werden noch Kosten von 28.000 Euro gefördert. Bisher waren es 30.000 Euro. Die Deckelung sinkt halbjährlich um weitere 750 Euro. Und auch der sogenannte Klimageschwindigkeitsbonus für den frühzeitigen Heizungsaustausch in Höhe von 20 Prozent wird zeitlich gestreckt und schrittweise reduziert. Der Zuschlag soll ab kommendem Jahr alle sechs Monate sinken und bis 2029 auslaufen.

Was passiert bis zum 21. Juli?

Hausbesitzer mit einer gültigen Bestätigung zum Antrag können bis zum 20. Juli um 20:00 Uhr noch Zusagen zu den bisherigen Förderbedingungen erhalten, wie die staatliche Förderbank KfW mitteilte, die für die Heizungsförderung zuständig ist. „Für Kundinnen und Kunden mit antragsreifen Investitionsvorhaben war und ist die Stellung von Förderanträgen über das Portal Meine KfW.de weiterhin durchgängig möglich“, so die KfW gegenüber der ARD-Finanzredaktion.

Voraussetzung sei eine gültige Bestätigung zum Antrag, die vom Energieberater oder einen Fachunternehmen über einen Login bei der Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) bis zum 8. Juli erstellt und beantragt werden musste. „Grund dafür ist die geplante Umstellungsphase vom 9. bis 20. Juli 2026, in der keine neuen Bestätigungen zum Antrag erstellt werden können“, so die Förderbank. „Diese Umstellungsphase ist technisch notwendig und ausdrücklich kein Förderstopp.“

Auf das Login bei der dena hatte es den Angaben zufolge am 8. Juli außergewöhnlich viele Zugriffe gegeben. Dadurch sei es zu technischen Einschränkungen gekommen. Immobilienbesitzer, für die an dem Tag noch kein gültiges Papier vorlag, können also derzeit keine Anträge mehr einreichen. Das geht erst wieder ab dem Start der neuen Förderbedingungen am 21. Juli.

„Bereits bestehende Zusagen behalten ihre Gültigkeit, die Bundesmittel hierfür sind reserviert“, hieß es weiter. Bereits bei der KfW eingegangene Anträge, die noch nicht zugesagt wurden, werden entsprechend geprüft und bei Vorliegen der Förderbedingungen wie gehabt zugesagt.

Was kommt auf Mieter und Vermieter zu?

Eigentümer können wieder frei entscheiden, wie geheizt wird. Sie tragen allerdings auch größtenteils das finanzielle Risiko – und das ist unter anderem wegen neuer Vorgaben für die Beimischung von Bio-Brennstoffen nicht unerheblich.

Außerdem vereinbarte die Koalition, dass Kostenrisiken für Netzentgelte, CO2-Preis und Biogas hälftig zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden. Hintergrund ist die Befürchtung, Vermieter könnten auch künftig vergleichsweise preiswerte Gasheizungen einbauen und Mieter dann auf den Kosten sitzen bleiben.

Viele Verbände warnen vor einer „Kostenfalle“ bei neuen Gasheizungen: Langfristig gebe es höhere Kosten durch steigende CO2-Preise und Gasnetzentgelte. Dazu könnten Biogase die Heizkosten verteuern.

Wie begründet die Regierung das neue Gesetz?

Im Wahlprogramm der Union stand: „Mit dem bürokratischen Reinregieren in den Heizungskeller muss Schluss sein.“ Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hatte mit Blick auf die bestehenden Regelungen von einem „Zwang zur Wärmepumpe“ gesprochen. Es solle nun Technologieoffenheit geben.

„Der Eigentümer hat wieder Entscheidungsfreiheit, welche Heizungsoption er wählen möchte“, heißt es im Gesetzentwurf. Reiche sagte, auch in Zukunft werde die Wärmepumpe eine dominierende Technologie bleiben. Bisher aber gebe es eine Zurückhaltung bei Investitionen.

Was sagen Kritiker?

Unter anderem Umweltverbände und die Grünen warnen vor massiven Rückschritten beim Klimaschutz durch das neue Gesetz. Die Koalition zerstöre den Klimaschutz im Gebäudesektor und erlaube Heizen mit fossilem Öl und Gas auf Dauer, sagte Grünen-Fraktionsvize Julia Verlinden. Die BUND-Klimaexpertin Tina Löffelsend kritisierte: „Die Hitzewellen dieses Sommers sind ein weiterer Weckruf für mehr Klimaschutz.“ Doch die Bundesregierung heize mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz die Klimakrise weiter kräftig an.

Konkret kritisiert wird etwa, dass die „Bio-Treppe“ bisher bis 2040 nur einen Anteil von 60 Prozent Erneuerbaren in neu installierten Heizungen vorsieht. Und: Die Bundesregierung wolle ein Gesetz verabschieden, ohne die Kosten und Verfügbarkeiten „grüner“ Gase zu kennen. In der Branche wird bezweifelt, dass ausreichend Biogas auf dem Markt sein wird – auch wegen fehlender Infrastruktur.

Werden Klagen erwartet?

Ja. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat bereits eine Verfassungsbeschwerde dagegen angekündigt. Diese werde auf den Weg gebracht, sobald das Gesetz rechtsgültig ist, erklärte die Organisation. „Statt auf wirksamen Klimaschutz wird auf teure sogenannte grüne Gase gesetzt und damit fossile Gasinfrastruktur weiter verfestigt“, führte sie aus. Dies widerspreche den gesetzlichen Klimazielen.

Deutschland hat sich das Ziel gesetzt, ab 2045 klimaneutral zu wirtschaften. Das bedeutet, dass dann keine zusätzlichen Treibhausgase in die Atmosphäre geblasen werden dürfen. Um dies zu erreichen, dürfen dann eigentlich keine fossilen Brennstoffe wie Öl, Gas oder Kohle mehr genutzt werden – zumindest nicht ohne Speicherung des entstehenden Kohlendioxids.

Mit Informationen von Till Bücker, ARD-Finanzredaktion.

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