„Nicht immer mehr Geld ausgeben“Merz sieht Sparpotenzial bei Jugend- und Behindertenhilfe
Die Kommunen klagen über leere Kassen – doch Kanzler Merz will ihnen kein zusätzliches Geld geben. Stattdessen sollen Sozialgesetze wie die Jugendhilfe und der Unterhaltsvorschuss reformiert werden, um Kosten zu senken. „Wir können nicht unbegrenzt alles bezahlen“, so Merz.
Die Kommunen sollen nach Ansicht von Kanzler Friedrich Merz durch Kostensenkungen bei bestimmten Sozialgesetzen entlastet werden. Es gehe um vier große Gesetze, sagte Merz, der drei davon konkret benannte: das Unterhaltsvorschussgesetz, das Jugendhilfegesetz und die Eingliederungshilfe.
Dazu solle noch vor dem nächsten Treffen der Länder-Regierungschefs Mitte der Woche eine Einigung erzielt werden, sagte Merz. „Wir hoffen, dass wir bis dahin eine gemeinsame Verabredung treffen, dass wir diese Gesetze so ändern, dass auf der kommunalen Seite weniger Geld ausgegeben werden muss.“
Beim Unterhaltsvorschussgesetz springt der Staat ein, wenn ein unterhaltspflichtiger Partner für sein Kind nicht zahlt oder verstorben ist. Bei der Jugendhilfe geht es unter anderem um Jugendsozialarbeit, bei der Eingliederungshilfe um die Unterstützung behinderter Menschen.
Es gebe im Augenblick eine Kostenexplosion, teils zweistellige Zuwachsraten pro Jahr, sagte Merz. Er habe den Ministerpräsidenten gesagt: „Wir können nicht nur immer ständig mehr Geld ausgeben. Wir müssen auch mal überprüfen, ob diese Gesetze noch den Zweck erfüllen, den sie eigentlich mal erfüllen sollten, und ob wir hier nicht möglicherweise sparen können.“
Der Kanzler sagte, Steuererhöhungen könne man nicht machen, auch kein zusätzliches Geld an die Kommunen geben. Besser solle bei den Ausgaben gespart werden. „Das ist mein Angebot an die Städte und Gemeinden. Wir können nicht unbegrenzt alles bezahlen.“
Merz empfängt die 16 Ministerpräsidenten am Donnerstag im Kanzleramt. Dabei geht es unter anderem um das sogenannte Konnexitätsprinzip. Die schwarz-rote Koalition hat Ländern und Kommunen zugesagt, dass zusätzliche Kosten durch Bundesgesetzgebung vom Bund übernommen werden sollten. Noch offen ist, ob dies etwa gelten soll, wenn die Bundesregierung Steuern senkt und es dadurch auch zu Steuermindereinnahmen bei den Ländern kommen sollte.
