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Nur für tarifgebundene Betriebe: Bas-Entwurf: Aus des Acht-Stunden-Tags nur bei Ja der Arbeitnehmer

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuni 18, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
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Nur für tarifgebundene BetriebeBas-Entwurf: Aus des Acht-Stunden-Tags nur bei Ja der Arbeitnehmer

Arbeitsministerin Bas von der SPD muss umsetzen, was die Gewerkschaften scharf ablehnen. (Foto: picture alliance / Andreas Gora)

Laut Koalitionsvertrag will Schwarz-Rot den Acht-Stunden-Tag abschaffen, doch Arbeitsministerin Bas legt erst einmal nur eine sanfte Reform vor. Demnach sollen Betriebe vom Acht-Stunden-Tag nur abweichen dürfen, wenn sich die Tarifpartner darauf einigen.

Das Bundesarbeitsministerium will den Acht-Stunden-Tag nicht pauschal abschaffen, aber den Tarifparteien mehr Spielraum für längere Arbeitstage geben. Künftig sollen Tarifparteien anstelle einer täglichen eine wöchentliche Höchstarbeitszeit vereinbaren können. Dies geht aus einem Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes hervor, der der Nachrichtenagentur Reuters vorliegt.

Der Entwurf greift damit eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD auf. Darin hatte die Koalition angekündigt, die Möglichkeit einer wöchentlichen statt einer täglichen Höchstarbeitszeit zu schaffen. Dem Entwurf zufolge will das Arbeitsministerium diese Öffnung aber auf tarifgebundene Betriebe beschränken.

Die Lockerung für eine wöchentliche Höchstgrenze ist zudem an die Bedingung geknüpft, dass besondere Regeln den Gesundheitsschutz der Beschäftigten sichern. Für Bereiche ohne Tarifvertrag soll es dem Entwurf zufolge im Grundsatz bei der täglichen Höchstarbeitszeit bleiben.

Gewerkschaften stellen sich bisher quer

Aus dem Ministerium von SPD-Co-Chefin Bärbel Bas hieß es, es handele sich um einen Arbeitsentwurf, der nicht final abgestimmt sei. Die Debatte über eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes war bei den Gewerkschaften auf scharfe Kritik gestoßen, während die Arbeitgeber eine weitergehende Öffnung forderten. Nach dem geltenden Arbeitszeitgesetz ist in der Regel eine tägliche Arbeitszeit von acht Stunden bei einer 48-Stunden-Woche die Obergrenze.

Der Entwurf reagiert auch auf Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sowie des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur Arbeitszeiterfassung. Arbeitgeber sollen grundsätzlich verpflichtet werden, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit elektronisch zu erfassen. Das Modell der Vertrauensarbeitszeit soll weiterhin möglich sein, sofern der Arbeitgeber sicherstellt, dass ihm Verstöße gegen gesetzliche Ruhezeiten bekannt werden.

Quelle: ntv.de, jog/rts

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