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Startseite»Nachrichten»Präsidenten droht Amtsenthebung: Ungarns Regierungspartei ändert Verfassung fundamental
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Präsidenten droht Amtsenthebung: Ungarns Regierungspartei ändert Verfassung fundamental

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuli 13, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Präsidenten droht AmtsenthebungUngarns Regierungspartei ändert Verfassung fundamental

Ungarns Präsident Sulyok (l.) gratuliert Regierungschef Magyar im Mai zum Sieg. Politisch steht er jedoch klar zu Ex-Premier Orban. (Foto: picture alliance / Xinhua News Agency)

Nach Jahrzehnten unter Orbans Herrschaft will die neue Regierung vieles anders machen. Die Partei von Premier Magyar führt Altersgrenzen für Verfassungsrichter ein und begrenzt die Zeit im Parlament. Auch für Präsident Sulyok soll sich etwas ändern – kooperiert er nicht, ist er seinen Posten los.

Ungarns Parlament hat eine Verfassungsnovelle beschlossen, die unter anderem die Absetzung von Staatspräsident Tamas Sulyok vorsieht. Der neue Ministerpräsident Peter Magyar warf Sulyok vor, die Politik des im April abgewählten früheren Regierungschefs Viktor Orban mitgetragen zu haben. 139 Parlamentarier stimmten für die Änderungen, sodass die notwendige Zweidrittelmehrheit zustande kam. Sechs enthielten sich. Die Fraktion von Orbans Partei Fidesz blieb aus Protest der Abstimmung fern.

Damit die Neuregelungen in Kraft treten können, muss Sulyok sie gegenzeichnen. Für den Fall, dass er dies ablehnt, drohte ihm Magyar mit einem Amtsenthebungsverfahren. Dieses müsste das Parlament mit Zweidrittelmehrheit beantragen und das Verfassungsgericht genehmigen.

Magyar bezeichnete Sulyok als „Marionette“ Orbans und erklärte, seine Mitte-Rechts-Partei Tisza habe bei ihrem Wahlsieg im April ein klares Mandat zum Umbau des Staates erhalten. „Es wäre ein Verrat an der ungarischen Nation, wenn wir diese Verfassung nicht ändern würden.“ Sollte Sulyok das Gesetz nicht innerhalb von fünf Tagen unterzeichnen, werde das Parlament ein Amtsenthebungsverfahren einleiten.

Amnesty warnt vor gefährlichem Präzedenzfall

Zuletzt hatte sich jedoch die Kritik gemehrt, eine Absetzung Sulyoks könne einen gefährlichen Präzedenzfall schaffen. Auch die Menschenrechtsorganisation Amnesty International erklärte, Sulyok habe Anspruch auf ein ordnungsgemäßes Verfahren. Die Fidesz-Partei bezeichnete Magyars Vorgehen als „autokratisch“ – ein Vorwurf, der Orban während seiner Amtszeit häufig gemacht wurde.

Zu den Bedenken hatte Magyar Ende Juni erklärt, es sei „nicht angemessen, sich über den demokratischen Willen des Volkes und das Mandat hinwegzusetzen“. Sulyok habe einen „schweren Vertrauensverlust“ erlitten, erklärte die Regierung. Einer Umfrage des Forschungsinstituts 21 Research Center aus dem Mai zufolge wollen 67 Prozent der ungarischen Wähler, dass Sulyok abtritt.

Im Fall einer Vakanz des Postens des Staatspräsidenten würde Parlamentspräsidentin Agnes Forsthoffer vorübergehend dessen Befugnisse übernehmen, bis es einen Nachfolger gibt. In Ungarn wird der Staatschef vom Parlament für fünf Jahre gewählt.

Die Verfassungsnovelle sieht zudem vor, dass die Ämter der Verfassungsrichter automatisch mit Vollendung ihres 70. Lebensjahrs enden. Dies betrifft aktuell 4 der insgesamt 15 Verfassungsrichter, darunter den Vorsitzenden Peter Polt, der Orban-Loyalist sein soll.

Orban könnte nicht erneut kandidieren

Zu den Verfassungsänderungen gehört auch, dass die Tätigkeit der Abgeordneten auf zwölf Jahre begrenzt wird. Die Regelung tritt ab der nächsten Parlamentswahl 2030 in Kraft. Sie würde etwa Orban verbieten, erneut für das Parlament zu kandidieren. Er war von 1990 bis jetzt ununterbrochen Abgeordneter. Das Mandat, das er bei der Wahl im April dieses Jahres als Spitzenkandidat seiner Fidesz-Partei gewann, trat er jedoch nicht an.

Bereits Mitte Juni hatte Magyars bürgerliche Tisza-Partei mit ihrer Zweidrittelmehrheit im Parlament eine Verfassungsänderung beschlossen, die die Amtszeit des Ministerpräsidenten auf acht Jahre begrenzt. Sie verhindert, dass Orban erneut Regierungschef werden kann. Er hatte von 1998 bis 2002 und von 2010 bis zu seiner Abwahl regiert. Auch Magyar kann demnach höchstens ein Mal wiedergewählt werden.

Magyar plant zudem mit seiner Partei Tisza die Ausarbeitung einer komplett neuen Verfassung, die das von Orban eingeführte „Grundgesetz“ ersetzen soll. Er warf Orban vor, dieses Gesetzeswerk völlig auf die Machtbedürfnisse seiner Partei zugeschnitten zu haben.

Quelle: ntv.de, als/dpa/AFP/rts

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