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Startseite»Nachrichten»Prozess um Pipeline-Sprengung: Nord Stream-Betreiber beantragen Akteneinsicht
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Prozess um Pipeline-Sprengung: Nord Stream-Betreiber beantragen Akteneinsicht

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerAugust 31, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
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Prozess um Pipeline-SprengungNord Stream-Betreiber beantragen Akteneinsicht

Der Firmensitz der Nord Stream AG in Zug in der Schweiz. (Foto: picture alliance / Winfried Rothermel)

Der Strafprozess gegen den mutmaßlichen Nord-Stream-Saboteur könnte ein Einfallstor für den russischen Energieriesen Gazprom sein. Die russisch kontrollierte Betreibergesellschaft hat bereits die Anklageschrift erhalten und damit Zugriff auf sensible Informationen.

Im deutschen Strafverfahren um die Sprengung der Nord-Stream-Pipelines haben die russisch kontrollierten Betreibergesellschaften Akteneinsicht beantragt. Nach Informationen des „Stern“ hat der Anwalt der Nord Stream 2 AG bereits die Anklageschrift vom zuständigen Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg erhalten. Die hundertprozentige Tochterfirma des russischen Staatskonzerns Gazprom will demnach Schadensersatzansprüche gegen den angeklagten Ukrainer Serhij Kusnjezow prüfen. 

Kusnjezows Verteidigung kritisiert die Anträge scharf. In einem Schreiben an das OLG warnt sie laut dem „Stern“-Bericht davor, die Nord Stream 2 AG als Nebenklägerin zuzulassen. Bereits jetzt könnten durch die Übermittlung der Anklageschrift sensible Daten über Kusnjezow an den russischen Staat gelangt seien. Sollten die Nord-Stream-Gesellschaften als Nebenkläger zugelassen werden, könnte Russland darüber hinaus Einsicht in die Verfahrensakten bekommen. Diese enthalten neben Informationen über Kusnjezow auch Details zu den Ermittlungen deutscher Behörden. 

Zulassung der Anklage wird geprüft

Auf Anfrage des Magazins bestätigt eine Sprecherin des OLG die Anträge indirekt. Zu „Detailfragen“ könne das Gericht zwar keine umfassenden Auskünfte erteilen. „Allgemein“ könne ein Rechtsanwalt für den Verletzten einer Straftat aber „unter bestimmten Voraussetzungen“ insbesondere Einsicht in die Anklageschrift erhalten, um zu prüfen, „ob eine Möglichkeit zum Anschluss als Nebenkläger“ bestehe. Der Rechtsanwalt werde darauf hingewiesen, dass Informationen an die Mandantschaft nur weitergegeben werden dürften, soweit dies für die Wahrnehmung ihrer Interessen erforderlich sei. 

Die Anklage gegen Kusnjezow wurde Ende Juni von der Generalbundesanwaltschaft erhoben. Deutschlands oberste Strafverfolgungsbehörde wirft ihm vor, im September 2022 den Anschlag auf die Nord-Stream-Pipelines koordiniert zu haben, durch die russisches Erdgas nach Deutschland fließen sollte. Kusnjezow ist der erste mutmaßliche Saboteur, der sich vor der deutschen Justiz verantworten muss. Das OLG prüft derzeit die Zulassung der Anklage.

Quelle: ntv.de, mau

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