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Reform bei häuslicher Gewalt: Justiz rechnet mit 400 spanischen Fußfesseln

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuni 24, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
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Reform bei häuslicher GewaltJustiz rechnet mit 400 spanischen Fußfesseln

Überwachungsraum der Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder (GÜL) in Bad Vilbel. (Foto: picture alliance / Ulrich Baumgarten)

Um Frauen vor gewalttätigen Ex-Partnern besser zu schützen, dürfen Gerichte verstärkt die spanische Fußfessel anordnen. Opfer bekommen dann ein Signal, wenn der Täter sich nähert. Die Justiz rechnet mit einem starken Anstieg solcher Überwachungen.

Die Zahl der Menschen, die wegen häuslicher Gewalt künftig eine sogenannte spanische Fußfessel tragen müssen, wird nach Einschätzung des hessischen Justizministeriums bundesweit von derzeit 23 auf voraussichtlich rund 400 steigen. Das teilte ein Sprecher dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) mit. In Hessen ist die Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder (GÜL) angesiedelt, die seit 2012 besteht und für alle 16 Bundesländer arbeitet.

Wegen des absehbaren Anstiegs der Fälle soll auch die Zahl der Mitarbeiter in der Überwachungsstelle, die derzeit bei etwa 30 liegt, wachsen. „Wir erhöhen die personellen Kapazitäten und wollen damit Anfang des Jahres fertig sein“, hieß es. „Wir rechnen dabei mit 400 Fällen, und daran orientieren wir uns.“

Um wie viele Beschäftigte die Überwachungsstelle aufgestockt wird, sagte der Sprecher nicht. Die Kosten verteilten sich aber nach dem Königsteiner Schlüssel, der die Einwohnerzahl und das Steueraufkommen berücksichtigt, auf die Bundesländer. Weil die Überwachungsstelle noch ausgebaut werden muss, tritt das Gesetz auch erst am 1. April 2027 in Kraft.

Bei Annäherung: Opfer bekommen ein Signal

Derzeit überwache die Stelle insgesamt 149 Menschen elektronisch, sagte der Sprecher. Darunter seien Straftäter und Gefährder, 23 trügen eine „spanische Fußfessel“. Diese gibt dem potenziellen Opfer bei Bedarf ein Signal, wenn sich der potenzielle Täter trotz eines Annäherungsverbots nähert. Dann kann die Polizei eingreifen.

Der Bundesrat hatte vor knapp zwei Wochen den Weg für zusätzliche Schutzmaßnahmen gegen häusliche Gewalt freigemacht. Die Länder billigten die zuvor vom Bundestag beschlossene Reform des Gewaltschutzgesetzes. Vorgesehen sind insbesondere der verstärkte Einsatz sogenannter elektronischer Fußfesseln sowie verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings für Täter. Häusliche Gewalt sei eine der häufigsten Formen von Gewalt in Deutschland, hieß es zur Begründung der Neuregelung – und sie treffe besonders Frauen. Jeden Tag würden Frauen Opfer von Gewalt durch Partner oder Ex-Partner. Alle drei Tage werde eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet. Häusliche Gewalt gebe es in allen sozialen Schichten und sie habe in den vergangenen Jahren zugenommen.

Quelle: ntv.de, mau

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