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Politik

Reform des Gewaltschutzgesetzes: Was können Fußfesseln leisten?

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerAugust 6, 2026Keine Kommentare4 Minuten Lesezeit
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Stand: 06.08.2026 • 17:21 Uhr

Der Anschlag auf den CSD in Berlin hat eine Sicherheitsdebatte entfacht. Unter anderem wird über elektronische Fußfesseln diskutiert, die ab Juli 2027 bundesweit eingesetzt werden. Doch können Straftaten so vermieden werden?

Von Michael Stang, ARD-Wissenschaftsredaktion

Der Anschlag am Rande des CSD in Berlin am 25. Juli löste zuletzt eine Debatte über den Umgang mit extremistischen Gefährdern aus. Auch die elektronische Fußfessel als Mittel zur Überwachung potenzieller Straftäter wurde dabei diskutiert.

Bisher waren die Regeln für die Fußfessel von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Das ändert sich mit der Reform des Gewaltschutzgesetzes ab dem 1. Juli 2027. Die elektronische Fußfessel ist fortan bundeseinheitlich im Gesetz verankert.

Aktuell tragen circa 150 Personen eine Fußfessel

Im vergangenen Mai wurde das Gewaltschutzgesetz reformiert. Künftig kann die elektronische Überwachung, also die elektronische Fußfessel, in Deutschland auch bei Hochrisikofällen häuslicher Gewalt zum Einsatz kommen. Schon heute wird die neue Technik in einigen Bundesländern eingesetzt.

In der Regel komme die elektronische Fußfessel bei Personen zum Einsatz, die nach einer langen Haftstrafe entlassen, aber immer noch als gefährlich erachtet werden, sagt Alma Friedrichs. Sie leitet die Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder (GÜL).

Aktuell würden etwa 150 Personen überwacht. Zum Großteil betreffe dies Sexualstraftäter und schwere Gewaltstraftäter. Auch Frauen seien unter diesen Personen. Es seien „aber wenige“, sagt Friedrichs. Wer per Gerichtsbeschluss eine Fußfessel tragen muss, bekommt verschiedene Vorgaben. Dazu zählt, dass die Fessel am Bein bleiben muss. Unauffällig entfernen könne man diese nicht, stellt Friedrichs klar.

Überwachung findet nicht in Echtzeit statt

Das elektrische Gerät oberhalb des Knöchels ist wasserdicht und wird über GPS beziehungsweise auch über Handymasten geortet. Die Überwachung bei der GÜL fände dabei laut Friedrichs nicht in Echtzeit statt, sondern immer dann, wenn es Anlass dazu gäbe.

Anlass heißt: Es gibt bestimmte Verbotszonen, die zeitlich und räumlich vom Gericht festgelegt werden. Um die Opfer besser zu schützen, sollen diese zudem mit einem besonderen Gerät ausgestattet werden, erklärt Friedrichs.

So funktioniert das Fußfessel-Warnsystem

Wenn die zu schützende Person dieses Gerät bei sich trage, trage sie auch immer die Verbotszone für die Täter mit sich, führt die Leiterin der GÜL aus. Nähere sich die Person mit der Fußfessel, gebe es einen Alarm bei der GÜL und gegebenenfalls auch auf dem Gerät der schutzbedürftigen Person.

Täter müssen zudem mitunter ein Mobilfunkgerät mit sich führen. Betritt jemand mit Fußfessel die persönliche Verbotszone, wird Alarm ausgelöst und die Überwachungsstelle ruft an. So solle verhindert werden, dass gegen Auflagen verstoßen wird oder es zu Gewaltdelikten kommt.

Nach Angaben von Friedrichs werden die Daten der Täter zwei Monate lang anonymisiert gespeichert und anschließend gelöscht.

Laut Studien: Wirkung von Fußfesseln positiv

Die Wirkung von Fußfesseln sei laut Studien für die Opfer positiv, sagt Florian Rebmann vom Institut für Kriminologie der Universität Tübingen. Sie könnten demnach ihrem Alltag wieder mit einem neu geschaffenen Sicherheitsgefühl und mit weniger Angst vor dem (Ex-) Partner nachgehen.

Rebmann hat für das Forschungsprojekt „Femizide in Deutschland“ über 330 versuchte und vollendete Tötungsdelikten mit mindestens einem weiblichen Opfer untersucht. Die Fälle unterscheiden sich teilweise stark.

Anzeige bei der Polizei ist wichtig

Klar ist: Opfer von Partnerschaftsgewalt gehen selten zur Polizei. Die Gründe dafür sind unterschiedlich. Sie reichen von Angst vor einer extremen Eskalation bis hin zu falsch verstandener Solidarität mit dem Täter. Ebenso gibt es teilweise kulturelle Gründe.

Allerdings kann nur in polizeibekannten Fällen ein Täter zum Tragen einer Fußfessel verpflichtet werden. Das heißt, einige Taten hätten kaum durch eine Fußfessel verhindert werden können. Sie sei also kein Allheilmittel.

Es ist und bleibt eben allenfalls Symptombekämpfung. Also nur, weil man jetzt so einem Mann eine Fußfessel an den Knöchel bindet, verändert das ja den Menschen an sich nicht. Und auch nicht die psychologischen und gesellschaftlichen Voraussetzungen von Gewalt.

Florian Rebmann, Institut für Kriminologie der Universität in Tübingen.

Damit Gewaltspiralen durchbrochen werden können, sieht das das reformierte Gewaltschutzgesetz auch verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings für Täter vor.

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