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Startseite»Nachrichten»Regeln am Fußgängerüberweg: Wann Radfahrer am Zebrastreifen Vorrang haben
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Regeln am Fußgängerüberweg: Wann Radfahrer am Zebrastreifen Vorrang haben

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerAugust 29, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
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Regeln am FußgängerüberwegWann Radfahrer am Zebrastreifen Vorrang haben

Wer mit dem Fahrrad am Zebrastreifen die Straßenseite wechseln will, muss absteigen und schieben. (Foto: Christoph Soeder/dpa/dpa-tmn)

Ein typischer Aufreger im Straßenverkehr: Was fährt der dort mit dem Rad über den Fußgängerüberweg? Verboten ist das nicht. Doch es macht einen Unterschied, ob gefahren oder „gerollert“ wird.

Autofahrer müssen am Zebrastreifen nicht nur für Fußgänger bremsen. Auch Radfahrer haben Vorrang – wenn sie vom Fahrrad absteigen und es schieben. Ebenfalls in Ordnung ist laut dem Auto Club Europa, wenn Radler nicht in die Pedale treten, sondern sich mit einem Fuß auf den Boden abstoßen. Also, wenn sie das Fahrrad wie einen Roller nutzen.

Auch Tretroller, Rollstühle, Inlineskates und „ähnliche nicht motorisierte Fahrzeuge“ werden auf dem Fußgängerüberweg Zufußgehenden gleichgestellt und haben entsprechend Vorrang vor Autos, so der Verkehrsclub.

E-Scooter-Fahrer müssen absteigen

Anders sieht es bei E-Scootern aus: Ihre Nutzer müssen demnach beim Überqueren absteigen und den Elektrotretroller über den Fußgängerüberweg schieben, wenn sie wie Fußgänger auf den Vorrang bestehen.

Tun sie das nicht, sondern fahren über den Zebrastreifen, droht ihnen den Angaben zufolge ein Verwarngeld von 20 Euro, falls sie Fußgänger dadurch behindern, oder falls Autofahrer deshalb bremsen müssen. Gleiches gilt auch für Fahrradfahrer, die in die Pedale tretend über den Zebrastreifen fahren. Das ist zwar grundsätzlich erlaubt, nur haben sie dann eben keinen Vorrang und müssen Fahrzeuge auf der Straße durchfahren lassen.

Zu bedenken ist: Fahren Radfahrer oder E-Scooter-Fahrer über einen Zebrastreifen und passiert dabei ein Unfall, müssen sie laut Auto Club Europa mit einem „nicht unerheblichen Mitverschulden“ rechnen.

Auch Fußgänger müssen aufmerksam sein

Sind Radfahrer und E-Scooter-Fahrer wiederum auf der Straße unterwegs, müssen sie – wie Autofahrer – am Zebrastreifen aufmerksam und bremsbereit sein. Sie müssen abstoppen und Fußgänger sicher queren lassen, wenn diese dort über die Straße gehen wollen. Darum ist es auch für Rad- und Rollerfahrer verboten, am Zebrastreifen zu überholen. Bei Stau muss er freibleiben.

Natürlich sind auch die Fußgänger gefordert: Ihr Vorrang sollte nicht dazu führen, dass sie am Zebrastreifen die Fahrbahn unaufmerksam betreten, stellt der ACE klar. Blickkontakt und eine eindeutige Bewegungsrichtung beim Laufen helfen, Missverständnisse zu vermeiden.

Quelle: ntv.de, awi/dpa

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