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Startseite»Politik»So fördert der Staat den E-Auto-Kauf – Anträge ab heute möglich
Politik

So fördert der Staat den E-Auto-Kauf – Anträge ab heute möglich

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerMai 19, 2026Keine Kommentare4 Minuten Lesezeit
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faq

Stand: 19.05.2026 • 09:30 Uhr

Mit rund drei Milliarden Euro will die Bundesregierung den E-Automarkt ankurbeln. Die neue Kaufprämie für emissionsarme Fahrzeuge kann von heute an beantragt werden. Wer bekommt wie viel und wo können Anträge gestellt werden?

Das Onlineportal für Anträge zur neuen E-Auto-Förderung wird heute freigeschaltet. Rückwirkend zum 1. Januar unterstützt der Staat beim Kauf oder Leasing eines reinen Elektroautos oder eines Plug-in-Hybrids mit bis zu 6.000 Euro.

Welche Fahrzeuge sind förderberechtigt?

Die staatliche Förderung kann für alle Neuwagen mit rein batterieelektrischem Antrieb und für bestimmte Fahrzeuge mit extern aufladbarem Hybridantrieb (Plug-in-Hybride sowie sogenannte Range Extender) sowie Brennstoffzellenfahrzeuge beantragt werden. Die Kaufprämie kann rückwirkend beantragt werden für alle Fahrzeuge, die seit dem 1. Januar 2026 zugelassen worden sind.

Range Extender sind kleine Verbrennungsmotoren, die die Reichweite von Elektroautos erhöhen. Damit Autos mit Range Extender oder Plug-in-Hybride förderfähig sind, dürfen sie nicht mehr als 60 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen oder müssen eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern haben. Für diese Fahrzeuge ist die Förderung zunächst bis zum 30. Juni 2027 befristet.

Die Prämie gilt für Fahrzeuge aller Hersteller. Allerdings will die Bundesregierung die Aufnahme einer so genannter EU-Präferenzregelung prüfen, sodass die Förderung nur Fahrzeugen europäischer Hersteller zugute käme.

Wer darf einen Antrag stellen?

Die Prämie wird nur an Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von maximal 80.000 Euro im Jahr ausgezahlt. Diese Einkommensgrenze verschiebt sich für bis zu zwei Kinder unter 18 Jahren um 5.000 Euro je Kind nach oben, sie liegt also maximal bei 90.000 Euro.

Die Höhe des zu versteuernden Einkommens ergibt sich laut Bundeswumweltministerium aus dem Durchschnitt der beiden jeweils aktuellen Steuerbescheide, die maximal drei Kalenderjahre alt sein dürfen.

Für verheiratete Antragstellerinnen und -steller, für solche in eingetragenen Lebenspartnerschaften sowie solche in eheähnlichen Gemeinschaften wird das zu versteuernde Einkommen der Partnerin oder des Partners zusammengezählt. Bei zwei volljährigen Personen mit gemeinsamem Hauptwohnsitz, die nicht verheiratet sind und keine eingetragene Lebenspartnerschaft führen, wird laut Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eine eheähnliche Gemeinschaft vermutet.

Rentnerinnen und Rentner ohne Einkommenssteuererklärung können eine Rentenbezugsbescheinigung sowie eine Selbsterklärung über weitere Einkünfte vorlegen.

Wie hoch ist die Förderung pro Fahrzeug?

Die Summe ist gestaffelt und orientiert sich an Einkommen, Familiengröße und Antriebstyp. Für reine Stromer und Brennstoffzellenfahrzeuge gibt es als Basis 3.000 Euro, für Plug-in-Hybride und Elektroautos mit Range Extender gibt es 1.500 Euro.

Für bis zu zwei Kinder werden 500 Euro zusätzlich gezahlt – bis maximal also 1.000 Euro. Käuferinnen und Käufer mit einem jährlichen Haushaltseinkommen von unter 60.000 Euro erhalten 1.000 Euro zusätzlich, Menschen mit weniger als 45.000 Euro Haushaltseinkommen noch einmal 1.000 Euro.

Insgesamt ergibt sich für Antragstellende aus der niedrigeren Einkommensgruppe mit zwei Kindern eine Maximalförderung von 6.000 Euro für ein E-Auto und 4.500 Euro für ein Hybridfahrzeug oder eines mit Range Extender.

Förderung von rein batterieelektrischen Fahrzeugen
Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen Kein Kind im Haushalt Ein Kind im Haushalt Zwei Kinder im Haushalt
85.001 bis 90.000 Euro

keine Förderung

keine Förderung

4.000 Euro

80.001 bis 85.000 Euro

keine Förderung

3.500 Euro

4.000 Euro

60.001 bis 80.000 Euro

3.000 Euro

3.500 Euro

4.000 Euro

45.001 bis 60.000 Euro

4.000 Euro

4.500 Euro

5.000 Euro

unter 45.000 Euro

5.000 Euro

5.500 Euro

6.000 Euro

Wie wird der Antrag gestellt?

Gebraucht werden für den Online-Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die zwei letzten Steuerbescheide, eine Kopie des Kauf- oder Leasingvertrags und der Fahrzeugschein für den Nachweis der erstmaligen Zulassung des Fahrzeugs auf den Antragstellenden in Deutschland. Die Unterlagen müssen in digitaler Form, etwa als Scan, vorliegen.

Da der gesamte Antragsprozess digital abläuft, braucht es außerdem ein sogenanntes BundID-Konto. Dies funktioniert entweder mit dem Personalausweis mit freigeschalteter Online-Funktion und der dazugehörigen PIN oder mit einem ELSTER-Zertifikat.

Gibt es Einschränkungen?

Zu beachten ist noch die Mindeshaltedauer des geförderten Fahrzeugs. Wer die Förderung in Anspruch nimmt, darf das erworbene Auto frühestens drei Jahre nach Erstzulassung wieder verkaufen. So soll verhindert werden, dass Geförderte das Auto kaufen und dann sofort mit Gewinn weiterverkaufen.

Für wie viele geförderte Anträge reicht das Geld?

Bis 2029 stehen für die Kaufprämie drei Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) der Bundesregierung zur Verfügung. Das Umweltministerium rechnet damit, dass der Kauf von rund 800.000 Fahrzeuge gefördert werden kann. Der Absatz zieht bereits an: Im März sei fast jede vierte Neuzulassung ein E-Auto gewesen. Wurden im Februar noch 46.000 E-Fahrzeuge zugelassen, waren es im März bereits 70.000.

Quellen: AFP; Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit; Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

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Dr. Heinrich Krämer
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