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Startseite»Nachrichten»„Spielberechtigung anfechten“: Belgien gibt sich in Causa Balogun nicht geschlagen
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„Spielberechtigung anfechten“: Belgien gibt sich in Causa Balogun nicht geschlagen

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuli 6, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
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„Spielberechtigung anfechten“

Belgien gibt sich in Causa Balogun nicht geschlagen

06.07.2026 | 22:29 Uhr

Belgien muss damit rechnen, dass die USA mit Stürmer Folarin Balogun im WM-Achtelfinale antreten. Das ist nach der FIFA-Entscheidung rechtens, hält den Verband aber nicht von seinem fortschreitenden Protest ab.

Der belgische Fußball-Verband (RBFA) gibt in der Causa Folarin Balogun nicht auf und droht weitere Schritte an. Sofern der Stürmer, dessen Sperre der Weltverband FIFA aufgehoben hatte, beim WM-Achtelfinale (2 Uhr/ARD, MagentaTV und im ntv.de-Liveticker) gegen Gastgeber USA „auf dem Spielberichtsbogen des Schiedsrichters aufgeführt sein sollte“, werde Belgien „die Spielberechtigung des Spielers anfechten“.

Darüber habe der RBFA den US-Verband informiert. „Damit bleiben alle weiteren Schritte offen“, hieß es vonseiten der Belgier. Das Statement war eine Reaktion auf die Entscheidung der FIFA-Berufungskommission, welche zuvor den belgischen Antrag gegen die Aufhebung der Sperre Baloguns als „unzulässig“ abgewiesen hatte.

Hummels wütet gegen Infantino-Statement

Balogun hatte im Sechzehntelfinale gegen Bosnien-Herzegowina (2:0) die Rote Karte gesehen. Am Sonntag hatte die FIFA die Sperre für den US-Stürmer auf Bewährung ausgesetzt. US-Präsident Donald Trump hatte persönlich bei FIFA-Boss Gianni Infantino angerufen, um ihn um eine Überprüfung der Roten Karte zu bitten. Laut Infantino hatte das keinen Einfluss auf die Entscheidung. Balogun ist somit einsatzberechtigt.

Die FIFA-Berufungskommission argumentierte, dass Belgien am ursprünglichen Verfahren nicht beteiligt gewesen sei „und somit nicht befugt ist, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen“. Die Belgier bestätigten, dass sie über die Entscheidung informiert worden seien, aber: „Bis heute hat der RBFA weder eine Begründung für diese Entscheidung erhalten noch die Informationen, um die er seit Beginn dieses Verfahrens ersucht hat – namentlich eine Kopie der Entscheidung und der Begründung zur Spielberechtigung des Spielers sowie den Schiedsrichterbericht. Dies stellt einen Verstoß gegen die FIFA-Regularien dar.“

Verwendete Quellen: ntv.de, ara/sid

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