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Startseite»Nachrichten»Ukrainische Männer könnten Sonderrechte in der EU verlieren
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Ukrainische Männer könnten Sonderrechte in der EU verlieren

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuni 3, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
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Schutzregelungen für GeflüchteteUkrainische Männer könnten Sonderrechte in der EU verlieren

Für Männer zwischen 23 und 60 Jahren gilt in der Ukraine ein Ausreiseverbot. (Foto: picture alliance/dpa/AP)

Geflüchtete aus der Ukraine müssen in EU-Mitgliedsstaaten keinen Asylantrag stellen. Für Männer zwischen 23 und 60 Jahren könnte sich das im kommenden Jahr ändern. Die EU-Innenminister prüfen zwei Vorschläge, für wen die geltende Schutzregelung verlängert werden soll.

Die Innenminister der Europäischen Union sollen am Donnerstag darüber beraten, ob Männer einer bestimmten Altersgruppe künftig von der Aufnahmerichtlinie für Geflüchtete aus der Ukraine ausgeschlossen werden sollen. Es liegen zwei Vorschläge auf dem Tisch.

Der erste Vorschlag sieht eine Verlängerung der aktuell bis zum 4. März 2027 geltenden Schutzregelung für alle Ukraine-Flüchtlinge in der aktuellen Fassung um ein weiteres Jahr vor. Auch der zweite Vorschlag sieht eine Verlängerung vor, allerdings nicht für alle: Ukrainische Männer im Alter von 23 bis 60 Jahren würden von dem vorübergehenden Schutz ausgeschlossen werden. Sollten sich die EU-Mitgliedstaaten für die zweite Variante entscheiden, würde die neue Regelung nur bei Männern, die neu in die EU kommen, Anwendung finden.

Bei einer Vorbesprechung ging es laut Aufzeichnungen unter anderem um die Frage, ob eine solche Einschränkung ohne allzu großen Verwaltungsaufwand umgesetzt werden könnte. Überlegt wird demnach, dass ein ukrainischer Ausreisestempel genügen sollte, um zu entscheiden, ob ein Mann legal die Ukraine verlassen hat oder nicht. Außerdem soll eine Einschränkung für Männer im wehrfähigen Alter, wenn sie denn beschlossen werden sollte, relativ kurzfristig in Kraft treten.

Ukraine-Flüchtlinge müssen kein Asyl beantragen

Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine finden in der Europäischen Union nach der sogenannten Massenzustromrichtlinie Aufnahme. Wie das Bundesinnenministerium auf Nachfrage mitteilt, hielten sich zum Stichtag 7. Februar laut Ausländerzentralregister knapp 1,16 Millionen Menschen in Deutschland auf. Sie warn im Kontext des Krieges in der Ukraine seit dem 24. Februar 2022 nach Deutschland eingereist. Ihnen wurde auf Basis dieser EU-Richtlinie vorübergehender Schutz gewährt.

Ukrainische Männer zwischen 18 und 22 Jahren dürfen seit August 2025 wieder ausreisen. Männer zwischen 23 und 60 Jahren unterliegen weiter einem Ausreiseverbot. Es gibt jedoch verschiedene Ausnahmeregelungen, etwa für alleinerziehende Männer, Sportler oder Journalisten. In der Ukraine sind Männer zwischen 18 und 60 Jahren wehrpflichtig und unterliegen der Wehrerfassung. Für den Kriegsdienst eingezogen werden aktuell jedoch erst Wehrpflichtige ab 25 Jahren.

Quelle: ntv.de, nbr/dpa

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