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Unerfreuliche Urlaubsgrüße: Achtung teuer: Mautpost aus dem Ausland nicht ignorieren

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerSeptember 11, 2026Keine Kommentare4 Minuten Lesezeit
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Unerfreuliche Urlaubsgrüße Achtung teuer: Mautpost aus dem Ausland nicht ignorieren

Erkennungs- oder Zuordnungsfehler bei der Kennzeichenerfassung sind laut ACE möglich. So kann es passieren, dass man an der Mautstelle fälschlich als „nicht bezahlt“ registriert wird. (Foto: dpa)

Auch noch nach Monaten kann der Brief mit der Straßenmaut-Abrechnung aus dem Ausland eintrudeln. Was Sie beachten sollten und wie Sie sich gegen unklare oder unberechtigte Forderungen wehren können.

Der Urlaub ist vorbei – die Entspannung klingt vielleicht aber noch nach. Doch spätestens, wenn ein Brief aus dem Ausland mit einer Mautnachforderung eintrudelt, kann Stress angesagt sein. Vor allem, wenn die Forderungen zweifelhaft sind.

Forderungen zu einer angeblich nicht bezahlten Maut aus dem Ausland können zuweilen Wochen, Monate oder sogar erst Jahre nach der Reise im Ausland im Postkasten liegen, erläutert der Auto Club Europa (ACE). Der Rat: nicht vorschnell zahlen, aber das Schreiben auch nicht ignorieren. Erst die Reise und die Forderungen prüfen, dann fristgerecht zahlen oder schriftlich widersprechen.

Bei schrankenlosen Mautsystemen könne eine offene Zahlung leicht übersehen werden, so der ACE. Zum Beispiel, weil keine Zahlstelle auf der Strecke auf die Mautpflicht aufmerksam macht. Auch die Beschilderung betroffener Abschnitte unterscheidet sich von Land zu Land. Erkennungs- oder Zuordnungsfehler bei der Kennzeichenerfassung seien ebenfalls möglich – zum Beispiel bei Ortskürzeln mit Umlauten. Dann könne es passieren, dass man fälschlich als „nicht bezahlt“ registriert werde.

Der Betreiber schickt Post – und will Geld

Wer die fällige Maut nicht fristgemäß bezahlt, kann vom Straßenbetreiber nach der Rückkehr in Deutschland eine Forderung erhalten. Unter Umständen könnten dabei auch private Inkassounternehmen genutzt werden. Daher ist eine Mautnachforderung aus dem Ausland nicht allein schon zweifelhaft, nur weil sie erst Wochen oder Monate nach der Reise eintrifft oder von einem Dienstleister versandt wird.

Man sollte deswegen als Erstes klären, ob Fahrzeug, Kennzeichen, Datum, Uhrzeit und Strecke wirklich zu der Route passen, die man zurückgelegt hat. Stimmen die Angaben und man hat die Maut noch nicht bezahlt, sollte sie innerhalb der angegebenen Frist beglichen werden.

Eine Forderung wegen einer nicht bezahlten Maut sei nicht automatisch mit einem Bußgeld gleichzusetzen. Aber: Je nach Reiseland könnten neben der offenen Maut zusätzliche Gebühren oder behördliche Sanktionen hinzukommen.

Bei einem behördlichen Bußgeld wiederum gelten eigene Zustellungs-, Einspruchs- und gegebenenfalls Vollstreckungsregeln, so der ACE, der im Zweifelsfall eine Rechtsberatung empfiehlt.

Es gibt Zweifel an der Forderung?

Auch bei Zweifeln ignoriert man das Schreiben am besten nicht. Denn verspätete oder nicht geleistete Zahlungen können unter Umständen „erhebliche Mehrkosten“ verursachen. Stattdessen gilt es nun, dem Absender innerhalb der genannten Frist schriftlich zu antworten und den Sachverhalt bestenfalls mit Nachweisen zu belegen. Dazu können bei bereits gezahlter Maut etwa Konto- und Kreditkartenabrechnungen, Quittungen oder Bestätigungen aus einem elektronischen Mautkonto als Beleg dienen.

War das Auto zum fraglichen Zeitpunkt gar nicht auf der genannten Route, kann man die tatsächliche Route vielleicht mit Mietwagenunterlagen oder Rechnungen etwa von Hotels, Tankstellen oder anderen Stationen der Reiseroute belegen.

War das Auto zum Zeitpunkt der mautpflichtigen Durchfahrt noch gar nicht oder gar nicht mehr im eigenen Besitz, sollte man Kaufverträge oder andere Verkaufsnachweise einreichen. Aber ganz wichtig: nur in Kopien verschicken – originale Unterlagen grundsätzlich nicht aus der Hand geben

Ist das Schreiben überhaupt echt?

Nicht nur unberechtigte Forderungen echter Betreiber kann es geben, sondern auch gänzlich gefälschte Zahlungsaufforderungen. Misstrauisch sollten man werden, wenn im Schreiben wichtige Angaben fehlen, die Kontaktmöglichkeiten des Fordernden nicht plausibel sind, oder aber hohe Zusatzkosten ohne nachvollziehbare Aufschlüsselung verlangt werden. Aus dem Schreiben sollten unter anderem nachvollziehbar hervorgehen:

  • Absender

  • Betreiber der Mautstrecke

  • Höhe der ursprünglichen Gebühr sowie zusätzliche Bearbeitungs- oder Inkassokosten

Im Zweifel um eine nachvollziehbare Aufstellung des geforderten Betrags und um weitere Angaben zum zugrunde liegenden Mautvorgang bitten. Bei direkten Zahlungslinks in solchen Schreiben sollte man besonders vorsichtig sein. „In der Regel werden von autorisierten Stellen keine direkten Zahlungslinks versendet, vielmehr erfolgt die Online-Zahlung über offizielle Nutzerkonten“, warnt der ACE vor Links auf gefälschte Seiten.

Bei hohen Beträgen, unklaren Inkassokosten oder einer weiterhin strittigen Forderung rät der ACE, juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Quelle: ntv.de, awi/dpa

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