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Startseite»Betrugsmaschen»Verstehen, warum viele die AfD wählen – Ein Kommentar zur Wut
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Verstehen, warum viele die AfD wählen – Ein Kommentar zur Wut

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuli 19, 2026Keine Kommentare9 Minuten Lesezeit
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Transparenzhinweis: Dieser Beitrag ist ein Kommentar von Tom Wannenmacher, Herausgeber von Mimikama, und kein Faktencheck. Anlass ist die Zuschrift einer Leserin, die wir anonymisiert wiedergeben. Alle zitierten Fakten – Wahlergebnisse, Gerichtsentscheidungen, Studien und Modellrechnungen – sind verlinkt und geprüft. Die Bewertung dieser Fakten ist meine eigene.

Liebe Leserin,

Sie haben uns geschrieben, dass Sie an Mimikama seit Langem die unaufgeregte Aufklärung schätzen – und Sie gestern gemerkt haben, dass Sie selbst „kein wenig unaufgeregt“ sind, wenn Sie einen bestimmten Satz hören:

„Ich kann verstehen, warum so viele die AfD wählen.“

Ich kenne dieses Verstummen. Der Satz begegnet mir ständig – in Mails an unsere Redaktion, in den Kommentaren unter unseren Beiträgen, manchmal im eigenen Bekanntenkreis. Und ich gebe zu: Auch mir hat es dabei schon die Sprache verschlagen. Nicht, weil ich keine Meinung dazu hätte. Sondern weil der Satz so harmlos klingt und gleichzeitig so viel unter den Tisch fallen lässt, dass man gar nicht weiß, wo man anfangen soll.

Deshalb dieser Brief. Ich will versuchen, Ihnen die Worte zurückzugeben – nicht als Munition für einen Streit, sondern als Sortierung. Denn das Problem an dem Satz ist nicht, dass er falsch wäre. Das Problem ist, dass er zwei sehr verschiedene Dinge in ein einziges Wort packt.

Was „verstehen“ alles bedeuten kann

Man kann verstehen, warum jemand wütend ist. Regierungen machen Fehler. Politische Entscheidungen können ungerecht sein, schlecht erklärt oder völlig am Alltag der Menschen vorbeigehen. Wer kaum noch weiß, wie er Miete, Strom und Lebensmittel bezahlen soll, darf wütend sein. Dieses Verstehen brauchen wir sogar – ohne Zuhören lässt sich nicht erkennen, warum Menschen das Vertrauen in demokratische Institutionen verlieren.

Aber zwischen „Ich verstehe, warum jemand unzufrieden ist“ und „Ich verstehe, warum jemand deshalb die AfD wählt“ liegt eine politische Entscheidung. Und für diese Entscheidung trägt jeder erwachsene Mensch selbst Verantwortung.

Genau an dieser Stelle kippt das Wort „verstehen“ oft ins Entschuldigen. Dann heißt es plötzlich, die etablierten Parteien hätten die Menschen praktisch zur AfD getrieben. Die Regierung sei schuld, die Medien ebenso. Der Wähler selbst verschwindet aus der Rechnung.

Menschen werden aber nicht von einer Partei zur nächsten geschoben. Sie können sich informieren, abwägen, widersprechen. Politische Fehler anderer Parteien können den Erfolg der AfD erklären – sie machen die einzelne Wahlentscheidung nicht zwangsläufig, und sie nehmen niemandem die Verantwortung dafür ab.

Wenn Ihnen also das nächste Mal jemand diesen Satz sagt, wäre meine erste Rückfrage: Verstehen im Sinne von erklären – oder im Sinne von entschuldigen? Allein diese Unterscheidung verändert das Gespräch.

Ein Wort zu „rechts“

Eine kleine Anmerkung habe ich allerdings auch an Sie. Sie schreiben, „rechts“ wählen sei doch keine Lösung – und ich würde Ihnen raten, dieses Wort auszutauschen.

Konservative oder rechte Positionen gehören zum demokratischen Spektrum. Man kann strengere Regeln bei der Migration verlangen, für niedrigere Steuern eintreten oder traditionelle Vorstellungen von Familie vertreten, ohne Extremist oder Gegner der Demokratie zu sein. Das Problem ist nicht „rechts“. Das Problem ist diese konkrete Partei: 2013 als eurokritische, wirtschaftsliberale Kraft gegründet, hat sie sich über die Jahre zu einer Partei entwickelt, in der rechtspopulistische und teilweise rechtsextreme Strömungen die Richtung bestimmen – die Bundeszentrale für politische Bildung zeichnet genau diesen Wandel nach. (bpb.de)

Warum mir diese Unterscheidung wichtig ist: Wer „rechts“ und „AfD“ gleichsetzt, macht es der Partei leicht. Dann kann sie jede Kritik als Angriff auf alle Konservativen umdeuten – und Millionen Menschen, die einfach konservativ denken, fühlen sich mitgemeint und rücken näher an sie heran. Präzision ist hier keine Höflichkeit. Sie ist eine Waffe.

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„Aber die wählen doch nur aus Protest“

Das ist meist der zweite Satz, der kommt. Und das Wort „nur“ erledigt dabei erstaunlich viel Arbeit. Es lässt die Wahl wie einen kurzen Wutanfall wirken, der mit dem politischen Angebot der Partei kaum etwas zu tun habe.

Eine Proteststimme zählt allerdings genauso wie jede andere Stimme. Sie bringt Mandate, staatliche Parteienfinanzierung und politischen Einfluss. Auf dem Stimmzettel gibt es kein Zusatzfeld mit der Erklärung: „Ich unterstütze eigentlich nur den Denkzettel und übernehme für den Rest keine Verantwortung.“

Bei der Bundestagswahl vom 23. Februar 2025 erhielt die AfD 20,8 Prozent der Zweitstimmen – 10.328.780 Stimmen, doppelt so viele wie 2021. Mit 152 Mandaten wurde sie zweitstärkste Kraft im Bundestag. (Bundeswahlleiterin) Bei mehr als zehn Millionen Stimmen greift die Vorstellung einer kleinen, kurzfristigen Protestgruppe schlicht zu kurz.

Was übrigens auch nicht stimmt: dass alle diese Menschen überzeugte Rechtsextremisten wären. Eine im Juni 2026 veröffentlichte Studie der Freien Universität Berlin unterscheidet drei Gruppen innerhalb der AfD-Wählerschaft. Die größte bilden mit rund zwei Dritteln (67,2 Prozent) die „konservativen Hardliner“, deren Denken sich vor allem um die Ablehnung von Zuwanderung dreht. Knapp ein Fünftel (19,9 Prozent) wurde als radikal-rechts und autoritär eingeordnet – mit besonders stark ausgeprägten autoritären Führungspräferenzen und antisemitischen Einstellungen. Die kleinste Gruppe sind mit 12,9 Prozent „moderate Konservative“. Der gemeinsame Nenner aller drei: eine restriktive Haltung gegenüber Migration. (Freie Universität Berlin)

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Diese Studie widerlegt beide bequemen Erzählungen gleichzeitig – die von den durchgehend Rechtsextremen ebenso wie die von den politisch heimatlosen Protestwählern, die bloß zufällig bei der AfD gelandet sind. Die Wahrheit ist unbequemer: Die meisten wissen ziemlich genau, was sie da wählen.

„Aber es geht denen doch ums Geld“

Viele begründen ihre AfD-Wahl mit steigenden Preisen und finanzieller Unsicherheit. Sie fühlen sich von der Politik vergessen und hoffen, dass eine andere Partei ihre Lage verbessert. Gerade dann lohnt sich ein Blick ins Programm – und der fällt ernüchternd aus.

Das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung hat vor der Bundestagswahl 2025 durchgerechnet, wie sich die Vorschläge der Parteien auf Musterhaushalte auswirken würden. Ein Alleinverdiener-Ehepaar mit zwei Kindern und 40.000 Euro Bruttojahreseinkommen hätte nach dem AfD-Programm rund 440 Euro weniger im Jahr. Die gleiche Familie mit 180.000 Euro Bruttojahreseinkommen würde um rund 19.190 Euro entlastet. (ZEW)

Das ZEW führt das Minus beim niedrigen Einkommen auf das Zusammenspiel von Steuererleichterungen und den Anrechnungsregeln beim Wohngeld zurück – ein Detaileffekt, der bei einer tatsächlichen Umsetzung korrigiert werden könnte. An der grundsätzlichen Verteilungswirkung ändert das nichts: Von den Steuerplänen der AfD profitieren vor allem Haushalte mit hohen Einkommen. Ein scharfer Satz über „die da oben“ sagt eben noch nichts darüber aus, wer nach einer Steuerreform tatsächlich mehr Geld in der Tasche hätte.

„Aber ein Gericht hat doch gesagt, die sind gar nicht rechtsextrem“

Hier wird es juristisch, und hier wird am meisten verdreht – in beide Richtungen. Deshalb so genau wie möglich:

Das Bundesverwaltungsgericht wies 2025 die Beschwerden der AfD gegen die Nichtzulassung einer Revision zurück. Damit wurden die Urteile des Oberverwaltungsgerichts Münster rechtskräftig: Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall behandeln, beobachten und darüber berichten. (Bundesverwaltungsgericht)

Im Mai 2025 stufte das Bundesamt die Gesamtpartei darüber hinaus als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ ein. Dagegen klagte die AfD – und am 26. Februar 2026 stoppte das Verwaltungsgericht Köln diese Hochstufung vorläufig. Bis zum Abschluss des erstinstanzlichen Hauptverfahrens darf das Bundesamt die AfD nicht so einstufen oder öffentlich so bezeichnen. Eine Beschwerde gegen diese Eilentscheidung wurde nicht eingelegt; die Partei wird weiterhin als Verdachtsfall behandelt. (VG Köln)

Das war ein juristischer Erfolg für die AfD. Aber – und dieses Aber wird gern weggelassen: Das Gericht erklärte die Partei nicht für unbedenklich. Nach seiner Prüfung besteht weiterhin ein starker Verdacht, dass die AfD verfassungsfeindliche Bestrebungen entfaltet. Innerhalb der Partei gebe es mit hinreichender Gewissheit Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung – nur für die strengere Feststellung, dass diese Bestrebungen die gesamte Partei beherrschen, reichten die Belege im Eilverfahren nicht aus.

Das Gericht blieb dabei nicht abstrakt. Es prüfte konkrete Punkte aus dem Bundestagswahlprogramm 2025: das geforderte Verbot des Baus von Minaretten und des Muezzinrufs, das angestrebte Kopftuchverbot in öffentlichen Einrichtungen und insbesondere in Schulen. Nach Auffassung des Gerichts werden Menschen islamischen Glaubens dadurch als geschlossene Gruppe besonderen Verbotsregeln unterworfen – diese Forderungen berührten ihre Menschenwürde und seien mit der verfassungsmäßigen Ordnung nicht vereinbar. (VG Köln)

Und noch etwas geht in dieser Debatte oft unter: Die Kölner Entscheidung betrifft nur die Bundesebene. Mehrere Landesverbände der AfD – darunter Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt – werden von den jeweiligen Landesämtern als gesichert rechtsextremistisch eingestuft, teils gerichtlich bestätigt. Niedersachsen kam im Februar 2026 dazu; das Verwaltungsgericht Hannover bestätigte diese Hochstufung Anfang Juni im Eilverfahren. (Correctiv)

Wer also sagt, ein Gericht habe die Einstufung „kassiert“, lässt den entscheidenden Teil des Beschlusses weg. Wer die AfD trotz der Entscheidung weiterhin als bundesweit „gesichert rechtsextremistisch“ bezeichnet, stellt den Rechtsstand ebenfalls falsch dar. Beides kursiert. Beides ist falsch.

Was ich Ihnen mitgeben möchte

Sie schreiben, Ihnen fehlen die Worte. Ich glaube, das liegt nicht daran, dass es keine gäbe – sondern daran, dass der Satz „Ich kann verstehen…“ so gebaut ist, dass jeder Widerspruch herzlos wirkt. Wer widerspricht, scheint den Frust der Menschen nicht ernst zu nehmen. Das ist die Falle.

Der Ausweg ist, den Frust ernst zu nehmen und die Entscheidung nicht. Also nicht: „Wie kann man nur!“ Sondern: „Ich verstehe, warum du unzufrieden bist. Aber warum glaubst du, dass ausgerechnet diese Partei dein Problem lösen wird – und hast du dir angesehen, welchen Preis andere Menschen dafür bezahlen müssten?“

Das ist keine Pointe, die ein Gespräch gewinnt. Es ist eine Frage, die es eröffnet. Mehr kann ein einzelner Satz nicht leisten – aber weniger sollte er auch nicht.

Eine Demokratie muss über Migration, Wohnkosten und politische Fehler streiten können, und wer diese Themen anspricht, ist deshalb noch lange kein Rechtsextremist. Aber ein Problem ist nicht schon dadurch gelöst, dass eine Partei möglichst laut benennt, wer angeblich schuld ist. Die Fragen, die zählen, sind mühsamer: Stimmen ihre Behauptungen? Würden ihre Vorschläge funktionieren? Wen träfen die Folgen? Das ist anstrengender als ein Protestkreuz – aber Demokratie ist manchmal genau diese Mühe.

Danke für Ihre Zuschrift – und für Ihre freundlichen Worte über unsere Arbeit. Sie haben diesen Text ausgelöst, und vielleicht hilft er nicht nur Ihnen, sondern allen, denen bei diesem Satz bisher die Worte gefehlt haben.

Und noch etwas: Dass Sie bei diesem Thema nicht unaufgeregt bleiben, ist kein Widerspruch zu dem, was Sie an Mimikama schätzen. Unaufgeregtheit ist bei uns eine Methode – keine Gleichgültigkeit. Man darf sich aufregen. Man sollte nur wissen, worüber genau, und die Fakten dazu in der Hand haben. Jetzt haben Sie beides.

Herzlich, Tom Wannenmacher


Zur Entwicklung der AfD von einer eurokritischen Gründungspartei 2013 hin zu einer Partei mit rechtspopulistischen bis rechtsextremen Strömungen siehe die Einordnung der Bundeszentrale für politische Bildung. (bpb.de)

Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise)

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Dr. Heinrich Krämer
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