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Politik

Was sich mit dem Gesundheits-Sparpaket für gesetzlich Versicherte ändern soll

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerApril 29, 2026Keine Kommentare5 Minuten Lesezeit
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faq

Stand: 29.04.2026 • 13:39 Uhr

Höhere Zuzahlung für Medikamente, Einschnitte bei der Familienversicherung, Teilkrankschreibung – das Gesundheits-Sparpaket hat konkrete Auswirkungen für gesetzlich Versicherte. Was ist genau geplant?

Warum ist die Reform nötig?

Etwa 75 Millionen Bundesbürger sind gesetzlich krankenversichert- das ist die große Mehrheit. Davon sind rund 59 Millionen beitragszahlende Mitglieder, etwa 16 Millionen sind mitversichert. Den Krankenkassen geht das Geld aus. Und das, obwohl die Beiträge für die Versicherten in den vergangenen Jahren deutlich angehoben wurden. Lagen die Ausgaben 2020 bei rund 249 Milliarden Euro, stiegen sie zuletzt auf 312 Milliarden. Für das kommende Jahr rechnet eine Expertenkommission der Bundesregierung mit einem Defizit von 15 Milliarden Euro. Für 2030 werden mehr als 40 Milliarden Euro Minus erwartet – wenn nicht gegengesteuert wird.

Wie viel bringen die geplanten Einsparungen?

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will eine „einnahmenorientierte Ausgabenpolitik“: Die Leistungen der Kassen sollen nur so stark steigen wie die Einnahmen. Ziel ist ein stabiler Beitragssatz für die Versicherten. Ende März hatte eine Expertenkommission 66 konkrete Vorschläge für eine kurzfristige Stabilisierung präsentiert. Zumeist geht es darum, Kosten zu senken, teils gibt es Vorschläge für neue Einnahmen. Konkret sollen nun 16,3 Milliarden Euro im kommenden Jahr gespart werden, bis 2030 dann gut 38 Milliarden Euro. Der vorliegende Gesetzentwurf muss aber noch das parlamentarische Verfahren durchlaufen.

Was ändert sich für Versicherte?

Vorgesehen ist, die beitragsfreie Mitversicherung von Ehe- oder Lebenspartnern zu beenden. Ab 2028 sollen Versicherte für die nicht versicherten Partner 2,5 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens zahlen. Ursprünglich waren 3,5 Prozent geplant. Ausgenommen sind weiterhin Eltern von Kindern unter sieben Jahren sowie von Kindern mit Behinderung, pflegende Angehörige und Rentner. Die Einsparungen sollen bei 1,6 Milliarden Euro jährlich liegen.

Müssen alle Versicherten gleich zahlen?

Nein, Versicherte mit höherem Einkommen sollen mehr beitragen. Hierfür soll einmalig die Beitragsbemessungsgrenze um zusätzlich 300 Euro angehoben werden. Dadurch sollen laut Gesetzentwurf 2,4 Milliarden Euro in die Versicherung fließen. Die Bemessungsgrenze legt fest, bis zu welchem Einkommen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhoben werden. Derzeit liegt diese Grenze bei 5812,50 Euro. Die höhere Beitragsbemessungsgrenze könnte einen „Abwanderungseffekt“ von Gutverdienern in die private Krankenversicherung zur Folge haben.

Welche Leistungen für Patienten sollen wegfallen?

Homöopathie soll als Kassenleistung wegfallen, ebenso wie die Kostenübernahme von Cannabis-Blüten. Das Hautkrebs-Screening alle zwei Jahre steht – trotz viel Kritik – ebenso wie die Kostenübernahme bei kieferorthopädischen Behandlungen weiter auf dem Prüfstand. Der Zuschuss der Krankenversicherung zum Zahnersatz wird von 60 auf 50 Prozent gesenkt.

Was ist mit Medikamenten aus der Apotheke?

Die Folgen der Reform werden sich für Versicherte direkt beim Einkauf in der Apotheke zeigen: Die seit mehr als 20 Jahren unveränderten Zuzahlungen für Medikamente sollen erhöht werden – von derzeit fünf Euro auf 7,50 Euro. Der maximale Zuzahlungsdeckel soll von zehn Euro auf 15 Euro steigen.

Wie sieht es aus beim Krankengeld?

Ursprünglich sollten das Krankengeld und Kinderkrankengeld, das Eltern bekommen, wenn sie kranke Kinder pflegen, gekürzt werden. Das wurde nun aus dem Gesetzentwurf gestrichen. Geplant ist nun eine Teilkrankschreibung von 25 bis 75 Prozent, um Versicherten mit längeren oder schwerwiegenden Erkrankungen „eine frühzeitige, freiwillige und flexible Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen“.

Wo sollen Ärzte und Krankenhäuser sparen?

Für niedergelassene Ärzte sollten Zusatzvergütungen, etwa für offene Sprechstunden ohne Termin oder die Terminvermittlung an Fachärzte, abgeschafft werden. Auch andere Zuschläge, etwa für die Befüllung der elektronischen Patientenakte oder Organspendeberatung, sollen gestrichen werden. Zudem sollen für Apotheken, ebenso wie für Ärzte und Krankenhäuser, Preise und Vergütungen künftig grundsätzlich an die Entwicklung der Einnahmen gekoppelt werden. Für Kliniken wird das Pflegebudget gedeckelt und Abrechnungen sollen stärker überprüft werden.

Und die Pharmaindustrie?

Die Pharmabranche soll infolge der letzten Änderungen stärker zur Kasse gebeten werden. Warken will die Herstellerabschläge für patentgeschützte Arzneimittel erhöhen. Gespart werden soll auch durch eine veränderte Preis-Mengen-Regelung: Je häufiger ein Arzneimittel verschrieben wird, desto weniger soll dafür bezahlt werden müssen.

Wie soll mehr Geld in die Kassen kommen?

Neu ist eine geplante Einführung einer Zuckerabgabe. Diese soll ab 2028 greifen und jährlich etwa 450 Millionen Euro einbringen. Die Tabaksteuer soll noch in diesem Jahr angehoben werden, das Geld soll aber die Entlastungspauschale für Arbeitnehmer gegenfinanzieren. Eine höhere Alkoholsteuer, wie Experten es fordern, soll es vorerst nicht geben.

Wo soll bei den Kassen selbst gespart werden?

Die etwa 90 gesetzlichen Krankenkassen sollen bei ihren Verwaltungskosten sparen und ihre Werbeausgaben halbieren. Auch sollen die Gehälter von außertariflich bezahlten Führungskräften gedeckelt werden.

Was trägt der Bund bei?

Unklar. Finanzminister Lars Klingbeil lehnt die von vielen Seiten geforderte vollständige Übernahme der Krankenversicherungskosten von Bürgergeld- oder bald Grundsicherungsempfängern – rund zwölf Milliarden Euro pro Jahr – durch den Bund bislang ab. Jetzt soll es stufenweise mehr Geld vom Bund für diese Leistungen geben. Für zwei Jahre 250 Millionen Euro jährlich, ab 2029 dann 500 Millionen Euro zusätzlich im Jahr. Ab 2051 soll dadurch jährlich die geforderte Summe von zwölf Milliarden Euro durch den Bund getragen werden. Auf der anderen Seite will der Bund den Zuschuss für die gesetzliche Krankenversicherung bis 2030 um zwei Milliarden kürzen. Weiterhin sollen auch die Fristen für die Rückzahlung von Bundesdarlehen verschoben werden.

Wie geht es weiter?

Nach der Einigung im Kabinett geht der Gesetzentwurf ins parlamentarische Verfahren. Änderungen sind nicht ausgeschlossen. Vor der Sommerpause Anfang Juli soll das Gesetz dann vom Bundestag beschlossen werden.

(Quelle: KNA, dpa, AFP)

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