Menü schließen
Verbraucherrat
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen
  • Nachrichten
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen
  • Beratung
  • Bildung
  • Politik
Facebook X (Twitter) Instagram
Facebook X (Twitter) Instagram
Verbraucherrat
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen

    Alkoholfreier Wein: Wirklich ohne Alkohol?

    September 28, 2026

    Digitale Brieftasche „d-you“: Bundestag muss beim Schutz sensibler Daten nachbessern

    September 23, 2026

    Zuckersteuer darf kein Instrument zur Haushaltssanierung sein

    September 15, 2026

    Abgezockt von LemonSwan? Dann bitte melden

    September 15, 2026

    Beitrag steigt, Kasse schweigt: Mehrheit kennt Wegfall der Informationspflicht nicht

    September 11, 2026
  • Nachrichten

    Strom für 7500 Haushalte: Das höchste Windrad der Welt steht nun in Brandenburg

    September 28, 2026

    „Hätte ihn im Kader gelassen“: Matthäus kritisiert frühe Kimmich-Abreise

    September 28, 2026

    Linke ist „keine Bedrohung“: Bartsch hält Brandmauer-Debatte für „völlig daneben“

    September 28, 2026

    DFB-Umbruch ohne Rücksicht: Radikaler Klopp hat sich unangreifbar gemacht

    September 28, 2026

    „Plumpe Fälschungen“: RN-Chef Bardella steht wegen Antisemitismusvorwurf unter Druck

    September 28, 2026
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen

    Social-Media-Pausen: Studienbasis für Verbote dünn

    September 28, 2026

    Ton in Video von Linken-Wahlparty manipuliert

    September 28, 2026

    Millionen Phishing-SMS durch SMS-Blaster in Wien

    September 28, 2026

    Remigrationsplan: Auch bestimmte Deutsche sind Zielgruppe

    September 28, 2026

    Betrug in der Familie: So gelingt das Gespräch

    September 28, 2026
  • Beratung
  • Bildung

    Was bedeutet Neutralität in der Schule – und was nicht? | Bildung

    Juli 14, 2026

    Wodurch fühlen sich Jugendliche in ihrem Alltag besonders belastet? | Bildung

    Juli 3, 2026

    Kontra: Social Media und Jugendliche – warum ein Verbot zu kurz greift | Bildung

    Juni 17, 2026

    Pro: Warum wir ein Social Media Verbot für Kinder brauchen | Bildung

    Juni 17, 2026

    Social Media bis 16 Jahre verbieten? So sehen das Erwachsene | Bildung

    Juni 11, 2026
  • Politik

    Türkei: „Gesellschaft soll Angst vor queeren Menschen bekommen“

    September 28, 2026

    Griechenland will während EU-Ratsvorsitz Abschiebezentrum in Afrika einrichten

    September 28, 2026

    Papst in Metz – Eine Rede an Europas Gewissen

    September 28, 2026

    Russland stellt Metros Vermögenswerte unter Zwangsverwaltung

    September 28, 2026

    „Starship“-Rakete erreicht erstmals Erdumlaufbahn | tagesschau.de

    September 28, 2026
Verbraucherrat
Startseite»Politik»Wie das deutsche Verbot Leihmutterschaft ins Ausland verlagert
Politik

Wie das deutsche Verbot Leihmutterschaft ins Ausland verlagert

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuli 21, 2026Keine Kommentare5 Minuten Lesezeit
Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr E-Mail
Teilen
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest E-Mail

Stand: 21.07.2026 • 11:01 Uhr

Beim Thema Leihmutterschaft klaffen in Deutschland Gesetz und Lebensrealität weit auseinander. Deshalb besteht politischer Handlungsbedarf.

Von Marie Blöcher, Lea Busch und Annette Kammerer, NDR

Jens Spahn und sein Mann sind dank einer Leihmutter in den USA Eltern geworden. Denn obwohl Leihmutterschaft in Deutschland eigentlich verboten ist, steht der Weg über das Ausland deutschen Paaren frei. Er ist aber teuer – besonders in den USA. Darum gehen die meisten deutschen Paare für eine Leihmutterschaft mittlerweile nach Georgien, gefolgt von Mexiko, wie in Behördenkreisen geschätzt wird.

Das deutsche Verbot verlagert Leihmutterschaft also schlicht ins Ausland – und damit auch außerhalb der Kontrolle deutscher Behörden. Möglicher Ausbeutung wird so auch Tür und Tor geöffnet.

Deutsches Gesetz veraltet?

Leihmutterschaft bedeutet, dass eine Frau für andere Personen ein Kind zur Welt bringt. Grundlage für das in Deutschland geltende Verbot von Leihmutterschaft ist das Embryonenschutzgesetz, das seit seiner Einführung 1990 kaum verändert wurde und manchen Beobachtern als veraltet gilt. Eizellenspende und das Einsetzen eines Embryos zum Zwecke der Leihmutterschaft sind durch das Gesetz unter Strafe gestellt.

Das im Ausland zu machen ist allerdings nicht verboten. Deutsche Botschaften händigen Paaren vor Ort sogar Check-Listen aus. Darin gelistet sind Dokumente, die sie benötigen, um das von einer Leihmutter geborene Kind rechtmäßig nach Deutschland zu bringen. So klafft eine große Lücke zwischen deutschem Recht und gelebter Praxis, in der sich weltweit ein kaum regulierter „Leihmutterschafts-Markt“ etabliert hat.

Rechtsprechung ermöglicht Leihmutterschaften

2014 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Personen, die mit einer Leihmutter ein Kind im Ausland bekommen, unter bestimmten Voraussetzungen als rechtliche Eltern in Deutschland anerkannt werden müssen. Das Urteil gilt als wegweisend, erklärt Familienrechtsanwalt Marko Oldenburger. Er hat viele Personen begleitet, die durch Leihmutterschaft im Ausland zu Eltern wurden.

Durch das BGH-Urteil sei höchstrichterlich anerkannt worden, dass das deutsche Recht die Lebensrealität vieler Menschen akzeptiere, Leihmutterschaft im Ausland in Anspruch zu nehmen. Dabei geht es nicht nur um homosexuelle Paare, sondern auch um Einzelpersonen und heterosexuelle Paare, die ungewollt kinderlos sind. Trotzdem gibt es politisch nur wenig Bereitschaft, sich mit einer möglichen Anpassung des Embryonenschutzgesetzes von 1990 auseinanderzusetzen.

Deutsches Verbot verlagert Leihmutterschaft ins Ausland

Das deutsche Verbot verhindere nicht, dass Leihmutterschaft praktiziert werde, sagt Oldenburger. Es führe nur dazu, dass Menschen ins Ausland gehen. Wer es sich leisten kann, wie der CDU-Politiker Jens Spahn und sein Mann, geht häufig in die USA. Dort sind die Standards hoch, etwa für die medizinische Versorgung oder die rechtliche Anerkennung der Kinder. Wer sich das finanziell nicht leisten kann und den Kinderwunsch trotzdem nicht aufgeben will, gerät schnell an Leihmutterschafts-Agenturen, die in Länder mit geringeren Standards vermitteln.

In Georgien ist Leihmutterschaft für heterosexuelle Paare aus dem Ausland zwar erlaubt, doch die gesetzliche Grundlage ist dünn: Nur ein einziger Paragraf regelt das Geschäft mit der Leihmutterschaft in Georgien. Kürzlich kam es zu einem Skandal: 24 Leihmüttern wurde nach der Geburt nicht das versprochene Honorar gezahlt. Die Frauen kamen meist aus Drittstaaten wie Russland oder aus Zentralasien und hatten vor Ort in Georgien kaum Zugang zu rechtlicher Unterstützung.

Ein Markt mit Domino-Effekt

In einigen Ländern, wie beispielsweise dem türkisch besetzten Teil Zyperns, wird Leihmutterschaft gar im rechtlichen Graubereich praktiziert. Frei nach dem Motto: Was nicht verboten ist, ist erst einmal erlaubt. Wie solche „rechtlichen Lücken“ ausgenutzt werden, untersuchte im vergangenen Jahr ein Bericht im Auftrag der Heinrich-Böll-Stiftung. In „Mapping Global Surrogacy“ wird aufgezeigt, dass Verbote Leihmutterschaften in andere Länder verlagern, teils sogar „in den Untergrund“ und damit im schlimmsten Fall die Situation für Leihmütter prekärer machen.

Es sei ein Markt, der auch nach Marktlogiken funktioniere, meint Amina Nolte. Sie arbeitet als Referentin für reproduktive Gerechtigkeit beim Gunda-Werner-Institut der Heinrich-Böll-Stiftung. „Immer dann, wenn ein Land Leihmutterschaft verbietet“, so Nolte, „verschiebt sich das Geschäft in ein anderes Land, mit anderen nationalen Regelungen – oder noch nicht bestehenden Regelungen.“ Eine Art „Domino-Effekt“.

Außerdem sei der Markt stark fragmentiert – und somit durch nationale Gesetze kaum zu regeln. Denn teils wird die Eizelle in Land 1 befruchtet, der Leihmutter aus Land 2 eingesetzt, die das Kind dann in Land 3 gebärt. Immer gleich sei dabei die soziale Ungleichheit: Die Wunscheltern kämen zum Großteil aus dem wohlhabenden globalen Norden, Leihmütter aus dem globalen Süden.

„Wir führen die Debatte leider nicht“

„Wir sollten weniger über Jens Spahn sprechen und mehr über Leihmutterschaft“, fordert Nolte. Denn leider gebe es weder medial noch politisch den Willen, sich „den komplexen Fragen“ rund um Leihmutterschaft zu stellen. „Wir führen die Debatte leider nicht“, attestiert Nolte. „Es wird dringend Zeit, die gelebte Praxis anzuerkennen und einen sicheren Rahmen in Deutschland zu schaffen“, sagt auch Familienrechtsanwalt Oldenburger.

Vor der Debatte über Jens Spahn stand das Thema Leihmutterschaft nicht auf der politischen Agenda; obwohl auch eine Expertenkommission zuvor empfahl, sich dem Thema anzunehmen, taucht es im aktuellen Koalitionsvertrag der Bundesregierung mit keinem Wort auf. Noch im Februar bekräftigte zudem die Union auf ihrem Parteitag, an dem Verbot festhalten zu wollen.

Nach der Bekanntmachung von Jens Spahn sagte Friedrich Merz nun: „Wir haben dazu in Deutschland eine klare Rechtslage“. Er sähe nicht, dass daran Änderungen vorgenommen werden sollten.

Teilen. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr E-Mail
Dr. Heinrich Krämer
  • Webseite

Ähnliche Beiträge

Türkei: „Gesellschaft soll Angst vor queeren Menschen bekommen“

September 28, 2026

Griechenland will während EU-Ratsvorsitz Abschiebezentrum in Afrika einrichten

September 28, 2026

Papst in Metz – Eine Rede an Europas Gewissen

September 28, 2026
Kommentar hinterlassen Antwort abbrechen

Top-Beiträge

Gefälschter Tagesschau-Artikel über Eklat bei Maischberger

Juli 13, 202619 Aufrufe

Fehlinvestitionen auch bei Kirchenbezirken, Pensionskassen und TÜV

August 19, 202610 Aufrufe

Settelmayer und Kollegen: Angebote und Ablauf im Überblick

September 15, 20268 Aufrufe

Was eine Zuckerabgabe bringen könnte

April 29, 20265 Aufrufe
Folgen Sie uns
  • Facebook
  • Twitter
  • Pinterest
  • Instagram
  • YouTube
  • Vimeo

Abonnieren Sie Updates

VerbraucherRat GmbH
Hohenzollernring 56
50672 Köln

Telefon: +49 221 16847392-0
Telefax: +49 221 16847392-99
E-Mail: info@verbraucherrat.com
Web: www.verbraucherrat.com

Geschäftszeiten
Montag – Freitag: 09:00 – 18:00 Uhr

Menu
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen
  • Nachrichten
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen
  • Beratung
  • Bildung
  • Politik
Institutionell
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Hinweis / Haftungsausschluss
  • Cookie-Manager
  • Nutzungsbedingungen
  • Werbefrei lesen
  • Einwilligung widerrufen
  • Mediadaten
  • Abo kündigen
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Hilfe
© 2026 VerbraucherRat. Alle Rechte vorbehalten.
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Hinweis / Haftungsausschluss
  • Cookie-Manager
  • Nutzungsbedingungen
  • Werbefrei lesen
  • Einwilligung widerrufen
  • Mediadaten
  • Abo kündigen
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Hilfe

Tippen Sie oben und drücken Sie Enter zum Suchen. Drücken Sie Esc zum Abbrechen.