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Startseite»Politik»Wie das deutsche Verbot Leihmutterschaft ins Ausland verlagert
Politik

Wie das deutsche Verbot Leihmutterschaft ins Ausland verlagert

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuli 21, 2026Keine Kommentare5 Minuten Lesezeit
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Stand: 21.07.2026 • 11:01 Uhr

Beim Thema Leihmutterschaft klaffen in Deutschland Gesetz und Lebensrealität weit auseinander. Deshalb besteht politischer Handlungsbedarf.

Von Marie Blöcher, Lea Busch und Annette Kammerer, NDR

Jens Spahn und sein Mann sind dank einer Leihmutter in den USA Eltern geworden. Denn obwohl Leihmutterschaft in Deutschland eigentlich verboten ist, steht der Weg über das Ausland deutschen Paaren frei. Er ist aber teuer – besonders in den USA. Darum gehen die meisten deutschen Paare für eine Leihmutterschaft mittlerweile nach Georgien, gefolgt von Mexiko, wie in Behördenkreisen geschätzt wird.

Das deutsche Verbot verlagert Leihmutterschaft also schlicht ins Ausland – und damit auch außerhalb der Kontrolle deutscher Behörden. Möglicher Ausbeutung wird so auch Tür und Tor geöffnet.

Deutsches Gesetz veraltet?

Leihmutterschaft bedeutet, dass eine Frau für andere Personen ein Kind zur Welt bringt. Grundlage für das in Deutschland geltende Verbot von Leihmutterschaft ist das Embryonenschutzgesetz, das seit seiner Einführung 1990 kaum verändert wurde und manchen Beobachtern als veraltet gilt. Eizellenspende und das Einsetzen eines Embryos zum Zwecke der Leihmutterschaft sind durch das Gesetz unter Strafe gestellt.

Das im Ausland zu machen ist allerdings nicht verboten. Deutsche Botschaften händigen Paaren vor Ort sogar Check-Listen aus. Darin gelistet sind Dokumente, die sie benötigen, um das von einer Leihmutter geborene Kind rechtmäßig nach Deutschland zu bringen. So klafft eine große Lücke zwischen deutschem Recht und gelebter Praxis, in der sich weltweit ein kaum regulierter „Leihmutterschafts-Markt“ etabliert hat.

Rechtsprechung ermöglicht Leihmutterschaften

2014 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Personen, die mit einer Leihmutter ein Kind im Ausland bekommen, unter bestimmten Voraussetzungen als rechtliche Eltern in Deutschland anerkannt werden müssen. Das Urteil gilt als wegweisend, erklärt Familienrechtsanwalt Marko Oldenburger. Er hat viele Personen begleitet, die durch Leihmutterschaft im Ausland zu Eltern wurden.

Durch das BGH-Urteil sei höchstrichterlich anerkannt worden, dass das deutsche Recht die Lebensrealität vieler Menschen akzeptiere, Leihmutterschaft im Ausland in Anspruch zu nehmen. Dabei geht es nicht nur um homosexuelle Paare, sondern auch um Einzelpersonen und heterosexuelle Paare, die ungewollt kinderlos sind. Trotzdem gibt es politisch nur wenig Bereitschaft, sich mit einer möglichen Anpassung des Embryonenschutzgesetzes von 1990 auseinanderzusetzen.

Deutsches Verbot verlagert Leihmutterschaft ins Ausland

Das deutsche Verbot verhindere nicht, dass Leihmutterschaft praktiziert werde, sagt Oldenburger. Es führe nur dazu, dass Menschen ins Ausland gehen. Wer es sich leisten kann, wie der CDU-Politiker Jens Spahn und sein Mann, geht häufig in die USA. Dort sind die Standards hoch, etwa für die medizinische Versorgung oder die rechtliche Anerkennung der Kinder. Wer sich das finanziell nicht leisten kann und den Kinderwunsch trotzdem nicht aufgeben will, gerät schnell an Leihmutterschafts-Agenturen, die in Länder mit geringeren Standards vermitteln.

In Georgien ist Leihmutterschaft für heterosexuelle Paare aus dem Ausland zwar erlaubt, doch die gesetzliche Grundlage ist dünn: Nur ein einziger Paragraf regelt das Geschäft mit der Leihmutterschaft in Georgien. Kürzlich kam es zu einem Skandal: 24 Leihmüttern wurde nach der Geburt nicht das versprochene Honorar gezahlt. Die Frauen kamen meist aus Drittstaaten wie Russland oder aus Zentralasien und hatten vor Ort in Georgien kaum Zugang zu rechtlicher Unterstützung.

Ein Markt mit Domino-Effekt

In einigen Ländern, wie beispielsweise dem türkisch besetzten Teil Zyperns, wird Leihmutterschaft gar im rechtlichen Graubereich praktiziert. Frei nach dem Motto: Was nicht verboten ist, ist erst einmal erlaubt. Wie solche „rechtlichen Lücken“ ausgenutzt werden, untersuchte im vergangenen Jahr ein Bericht im Auftrag der Heinrich-Böll-Stiftung. In „Mapping Global Surrogacy“ wird aufgezeigt, dass Verbote Leihmutterschaften in andere Länder verlagern, teils sogar „in den Untergrund“ und damit im schlimmsten Fall die Situation für Leihmütter prekärer machen.

Es sei ein Markt, der auch nach Marktlogiken funktioniere, meint Amina Nolte. Sie arbeitet als Referentin für reproduktive Gerechtigkeit beim Gunda-Werner-Institut der Heinrich-Böll-Stiftung. „Immer dann, wenn ein Land Leihmutterschaft verbietet“, so Nolte, „verschiebt sich das Geschäft in ein anderes Land, mit anderen nationalen Regelungen – oder noch nicht bestehenden Regelungen.“ Eine Art „Domino-Effekt“.

Außerdem sei der Markt stark fragmentiert – und somit durch nationale Gesetze kaum zu regeln. Denn teils wird die Eizelle in Land 1 befruchtet, der Leihmutter aus Land 2 eingesetzt, die das Kind dann in Land 3 gebärt. Immer gleich sei dabei die soziale Ungleichheit: Die Wunscheltern kämen zum Großteil aus dem wohlhabenden globalen Norden, Leihmütter aus dem globalen Süden.

„Wir führen die Debatte leider nicht“

„Wir sollten weniger über Jens Spahn sprechen und mehr über Leihmutterschaft“, fordert Nolte. Denn leider gebe es weder medial noch politisch den Willen, sich „den komplexen Fragen“ rund um Leihmutterschaft zu stellen. „Wir führen die Debatte leider nicht“, attestiert Nolte. „Es wird dringend Zeit, die gelebte Praxis anzuerkennen und einen sicheren Rahmen in Deutschland zu schaffen“, sagt auch Familienrechtsanwalt Oldenburger.

Vor der Debatte über Jens Spahn stand das Thema Leihmutterschaft nicht auf der politischen Agenda; obwohl auch eine Expertenkommission zuvor empfahl, sich dem Thema anzunehmen, taucht es im aktuellen Koalitionsvertrag der Bundesregierung mit keinem Wort auf. Noch im Februar bekräftigte zudem die Union auf ihrem Parteitag, an dem Verbot festhalten zu wollen.

Nach der Bekanntmachung von Jens Spahn sagte Friedrich Merz nun: „Wir haben dazu in Deutschland eine klare Rechtslage“. Er sähe nicht, dass daran Änderungen vorgenommen werden sollten.

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