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Startseite»Nachrichten»Wirtschaft und Verbände kritisch: Neues Heizungsgesetz liefert mehr Fragen als Antworten
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Wirtschaft und Verbände kritisch: Neues Heizungsgesetz liefert mehr Fragen als Antworten

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerMai 13, 2026Keine Kommentare7 Minuten Lesezeit
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Wirtschaft und Verbände kritischNeues Heizungsgesetz liefert mehr Fragen als Antworten

13.05.2026, 19:42 Uhr Von Sebastian Huld
Verena-Hubertz-und-Katherina-Reiche-beim-Pressestatement-zum-Gebaeudemodernisierungsgesetz-im-Paul-Loebe-Haus-Berlin-13-05
Verena Hubertz und Katherina Reiche stellten das Gebäudemodernisierungsgesetz gemeinsam vor. (Foto: picture alliance / Geisler-Fotopress)

Das neue Heizungsgesetz nimmt mit dem Bundeskabinett die nächste Hürde. Während vor allem die Union jubelt, äußern ausgerechnet Wirtschaft und Kommunen teils scharfe Kritik. Vor allem die sogenannte „Bio-Treppe“ zieht viele offene Fragen nach sich.

Das Bundeskabinett hat dem von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche und Bauministerin Verena Hubertz erarbeiteten Gesetzentwurf für das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) zugestimmt. Das neue Heizungsgesetz soll das unter Reiches Vorgänger reformierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzen. Der Beschluss ist ein weiterer Schritt, eines der wichtigsten Wahlversprechen von CDU und CSU einzulösen: Das Heizungsgesetz des Grünen-Politikers Robert Habeck soll „abgeschafft“ werden. Die Reaktionen auf den neuen Gesetzentwurf aber zeigen, dass nicht nur Grüne, Umweltverbände und Wärmepumpen-Bauer das von Union und SPD geeinte Werk kritisch sehen.

Das Lob vom Bund der Deutschen Industrie (BDI) und des Verbands Kommunaler Unternehmen (VKU) beschränkt sich weitgehend auf die Tatsache, dass sich die Koalitionäre überhaupt auf etwas geeinigt haben. Und damit auf die Hoffnung, dass die seit dem Regierungswechsel vorherrschende Unsicherheit zu künftigen Heizungsvorgaben absehbar an ein Ende kommt. Bei genauerer Betrachtung ist aber auch dieser Umstand zweifelhaft: Denn die Verbände weisen in ihren ersten Reaktionen auf offene Fragen und inhaltliche Widersprüche hin, die sich nicht so leicht auflösen lassen. Zumindest nicht, wenn die Koalition am Ziel einer Verabschiedung des Gesetzes bis Anfang Juli festhält, um endlich die angesprochene Klarheit zu besorgen.

Zweifel an der „Bio-Treppe“

Der wohl größte gemeinsame Nenner in den Kritikpunkten von Opposition, Wirtschaft und Umweltverbänden betrifft die sogenannte „Bio-Treppe“. Sie ist der zentrale Kniff im Kompromiss zwischen Union und SPD. Denn die Regierungsparteien mussten eine Lösung finden, die es zumindest auf dem Papier ermöglicht, dass Deutschland seine Wärmeversorgung dekarbonisiert und gleichzeitig die unbegrenzte Weiternutzung von bestehenden Öl- und Gasheizungen und sogar deren Neuinstallation erlaubt. Deshalb soll zumindest für neu verbaute Öl- und Gasheizungen ab 2029 ein schrittweise steigender Bio-Anteil vorgeschrieben werden.

Die letzte Große Koalition hatte Deutschlands Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 grundgesetzlich verankert. Der Schritt erfolgte wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts: Dieses Urteil sollte sicherstellen, dass die Umsetzung von Deutschlands internationaler Verpflichtung zur Klimaneutralität bis 2050 nicht zulasten kommender Generationen erst auf den letzten Metern erfolgt – zu dann noch höheren Kosten. Weil rund ein Drittel der deutschen CO2-Emissionen auf den Gebäudesektor entfallen, kommt auch die jetzige Bundesregierung nicht drumherum, auf eine Dekarbonisierung der Wärmeenergie hinzuwirken.

Wo aber die alternativen Kraftstoffe in ausreichender Menge herkommen sollen und was diese kosten werden, wissen CDU-Politikerin Reiche und ihre SPD-Kollegin Hubertz selbst nicht: „Eine belastbare Abschätzung der in der Zukunft zu erwartenden Kosten ist derzeit nicht möglich. Es lassen sich keine gesicherten Annahmen für die Marktentwicklung in diesem Segment treffen“, heißt es wörtlich in dem Gesetzentwurf. „Annahmen für die künftige Entwicklung der Nachfrage, der Verfügbarkeit und der Preise biogener Brennstoffe sind mit großen Unsicherheiten behaftet.“

Nationale Strategie gefordert

Die Energiewirtschaft kann diese Frage auch nicht beantworten: Der VKU, dem Reiche einst selbst vorsaß, fordert „Klarheit von der Bundesregierung zur konkreten Ausgestaltung der Grüngas-Quote“. Grüngas sei schließlich bislang vor allem für Bereiche vorgesehen gewesen, die nicht ohne Gas auskommen. Das gilt insbesondere für das produzierende Gewerbe in Industrie und Mittelstand. Die kommunalen Unternehmen pochen deshalb auf eine nationale Biomethan-Strategie.

„Bei Bio-Treppe und Grüngasquote bedarf es einer verlässlichen und realistischen Abschätzung des vorhandenen ‚Bio-Potenzials‘ anhand einer nationalen Biomassestrategie“, erklärt auch Kerstin Andreae, Vorsitzende des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Der Normenkontrollrat der Bundesregierung kritisiert ebenfalls eine „Unsicherheit, ob zur Umsetzung ausreichend Biomethan zur Verfügung steht“. Absehbar wird es eher nicht reichen, mehr Energiepflanzen in Deutschland anzubauen – was zudem Fläche und Wasser verbraucht – und mehr Agrarabfälle zu verheizen. Deutschland wird Biogas auch importieren müssen.

Was wird aus dem Gasnetz?

Beachtenswert ist auch der Hinweis der kommunalen Unternehmen, dass ein laut Gesetz bis 2040 auf 60 Prozent steigender Bioanteil nicht alleiniger Kostentreiber für die Verbraucher ist. Spätestens mit Bekanntwerden der ersten Gesetzentwürfe zum Habeck’schen Heizungsgesetz Anfang 2023 ist ein episches Ringen um die Zukunft des deutschen Gasnetzes entbrannt: Die Zukunft des rund 600.000 Kilometer umfassendes Gasnetzes, das sich über die gesamte Bundesrepublik erstreckt, ist ungewiss – und damit auch das Geschäftsmodell seiner Betreiber.

CDU-Politikerin Reiche, die vor ihrem Wechsel nach Berlin selbst Managerin eines großen Netzbetreibers war, wird immer wieder vorgeworfen, sie sei verlängerter Arm der „Gas-Lobby“. Die Gaswirtschaft besteht aber eben nicht nur aus den großen Energieversorgern, an denen einige Bundesländer und Kommunen ebenfalls beteiligt sind. Die deutsche Gaswirtschaft sind eben auch die vielen kommunalen Energie- und Wärmeversorger, die Stadtwerke, deren röhrenförmige Vermögenswerte durch die Energiewende akut bedroht sind. Das Gasnetz und die daran hängenden Kraftwerke sind auch die Vermögenswerte der Bürger.

Reiche scheint fest entschlossen, zumindest einen relevanten Teil des Gasnetzes zu retten und verweist dabei immer wieder auf die Vorteile einer mithilfe von Wasserstoff diversifizierten Energieversorgung. Zudem braucht Deutschland das Gasnetz für seine Industrie. Der VKU sieht das Problem aber nicht gelöst durch das Gebäudemodernisierungsgesetz: Bei Eigenheimen und Neubauten wird sich die Wärmepumpe absehbar durchsetzen, weshalb eine sinkende Zahl von Gaskunden den Betrieb der Gasnetze finanzieren muss. Die Folge: Das Gas wird nicht nur durch steigende Biogas-Quoten teurer, sondern auch durch immer höhere Netzentgelte.

Kritik an unklarer Priorisierung

Zum Ausgleich den Preistreiber CO2-Bepreisung auf EU-Ebene zu stoppen, aufzuschieben oder abzumildern, wie es die Union zumindest diskutiert, ist aus Sicht der Wirtschaft keine Option: Der Bund der Industrie (BDI) pocht in seiner Bewertung des geplanten Heizungsgesetzes darauf, dass der europäische Emissionshandel für Heizöl und -gas spätestens 2028 startet. Die absehbare Verteuerung der fossilen Energieträger ist aus Sicht des BDI der maßgebliche Anreiz für Investitionen in die Dekarbonisierung der Bundesrepublik.

Die kommunalen Unternehmen bemängeln ferner die unklare Priorisierung: Wegen der wachsenden Nachfrage nach Wärmepumpen und Elektroautos müssen Stromnetze ausgebaut werden, das Fernwärme-Angebot soll ebenfalls ausgebaut werden und nun sollen auch noch neue Anreize für Eigentümer hinzukommen, weiter mit Öl und Gas zu heizen. „Dieser parallele Hochlauf von Infrastrukturen gibt wenig Sinn, weil es für die Kunden der Stadtwerke weder bezahlbar noch volkswirtschaftlich vernünftig wäre, künftig in jeder Straße des Landes drei Wärme-Infrastrukturen auszubauen und zu betreiben“, stellt der Verband fest.

Sprich: In vielen Regionen wird die Gasversorgung auch mit dem neuen Gesetz mangels Nachfrage absehbar wegfallen. Nur haben Eigentümer darüber oft keine Klarheit, während Schwarz-Rot die bislang vorgesehene Energieberatungspflicht streichen will.

Weder Beratung noch Evaluierung gewollt

Die sich aus dem Gesetzentwurf des Bundeskabinetts ergebenden Fragen sind zahlreich. Aber tiefergehende Beratung durch die umsetzende Wirtschaft scheint von der Bundesregierung nicht gewollt:  “Eine Anhörungsfrist von nur wenigen Tagen für ein komplexes Regelwerk reicht nicht für einen Praxischeck“, beklagt der VKU. Zum gleichen Schluss kommt der Gesetzgebungsverfahren beaufsichtigende Normenkontrollrat, der eine „unangemessen kurze Frist von vier Tagen, die das Ressort Ländern und Verbänden für deren Stellungnahmen eingeräumt hat“, kritisiert.

Die Verbände werden im Gesetzgebungsverfahren des Bundestags noch einmal die Möglichkeit zur Stellungnahme erhalten. Die acht Wochen Zeit bis Beginn der parlamentarischen Sommerpause sind aber denkbar knapp, um das komplizierte Gesetzespaket noch einmal aufzuschnüren.

Die SPD schreibt sich nach der Einigung mit der Union insbesondere zugute, den Mieterschutz besorgt zu haben. Tatsächlich lobt auch der Mieterschutzbund die Regelung, dass die absehbaren Mehrkosten für Biogas und Netzentgelte durch die Vermieter getragen werden müssen. Allerdings setzt ebendiese Vorgabe einen Anreiz für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, bestehende Öl- und Gasheizungen möglichst lange weiterzubetreiben und immer wieder zu reparieren.

Eine Kostenbeteiligung ist nämlich nicht für vor dem Gesetz eingebaute Öl- und Gasheizungen vorgesehen, weil für diese auch nicht die „Bio-Treppe“ gilt. Die Heizkostenabrechnung wird für die Mieter wegen Netzentgelten, CO2-Bepreisung und einer allgemeinen Biogasquote dennoch steigen. Gerade für ältere Mehrfamilienhäuser ist die Umrüstung auf Wärmepumpen besonders teuer und aufwendig.

Zahlreiche der 5 Millionen Ölheizungen und 15 Millionen Gasheizungen bleiben deshalb absehbar lange in Betrieb, warnt auch Grünen-Politiker Michael Kellner. „Daher lässt sich mit dem Gesetz das deutsche Klimaziel nicht erreichen.“ Der frühere Staatssekretär unter Habeck sagt zu ntv.de: „Die bisherige Regel, dass die alten Heizungen bis 31.12. 2044 umgestellt werden müssen, wurde aufgehoben. Wir erleben hier ein Versagen der SPD auf voller Linie.“ Kellner fordert die SPD-Bundestagsfraktion auf, „diesen schweren Fehler im anstehenden Gesetzgebungsverfahren zu korrigieren.“

Ob das neue Gesetz tatsächlich das Ziel der Klimaneutralität befördert oder unterläuft, soll laut dem Entwurf evaluiert werden. Der BDI fordert, dass das spätestens 2029 passiert, weil Klimaschutzziele im Gebäudesektor zuletzt regelmäßig und deutlich verfehlt wurden. Schwarz-Rot hingegen plant die Zwischenbilanz erst für das Jahr 2030 – also frühestens ein Jahr nach der nächsten Bundestagswahl.

Quelle: ntv.de

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