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Politik

Zehn Jahre Haft für tödlichen Angriff auf Zugbegleiter in Rheinland-Pfalz

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuli 9, 2026Keine Kommentare2 Minuten Lesezeit
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Stand: 09.07.2026 • 11:02 Uhr

Fünf Monate nach dem Angriff auf einen Zugbegleiter in Rheinland-Pfalz ist der Angeklagte zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Landgericht Zweibrücken sprach den 26-Jährigen wegen Körperverletzung mit Todesfolge schuldig.

Der Angreifer, der einen Zugbegleiter so heftig geschlagen hatte, dass dieser verstarb, muss zehn Jahre ins Gefängnis. Der 26-Jährige hatte Anfang Februar keine Fahrkarte und verletzte den Schaffner so schwer, dass der Mann eine letztlich tödliche Hirnblutung erlitt. Das Urteil des Landgerichts Zweibrücken erging wegen Körperverletzung mit Todesfolge und ist noch nicht rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer ein Strafmaß von zwölf Jahren gefordert. Das Gericht ließ in den acht Verhandlungstagen eine ursprünglich von der Staatsanwaltschaft erhobene Mordanklage nicht zu.

Der Anwalt der Hinterbliebenen hatte bereits vor dem Richterspruch in Saal 4 angekündigt, Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen. Die Opferfamilie forderte eine Verurteilung wegen Totschlags oder Mordes. Vergeblich – deswegen blieben Familienangehörige und Freunde der Verkündung fern.

Debatte um Sicherheit in Zügen

Der Fall hat deutschlandweit eine Debatte über mangelnde Sicherheit in Zügen ausgelöst. Die Tat im Regionalexpress bei Landstuhl ist gut belegt – auch, weil das Geschehen von Überwachungskameras aufgezeichnet wurde. Der Angeklagte hatte demnach keinen Fahrschein und wollte sich nicht ausweisen.

Nach der Aufforderung des Zugbegleiters, auszusteigen, kam es zu der Tat. Auf einem tonlosen Video sind schnelle und harte Faustschläge an Kinn, Brust und Kopf des 36-Jährigen zu sehen. Es dauert nur kurz, dann sackt der Mann in Uniform bewusstlos zusammen.

Beim nächsten Halt in Homburg (Saar) wurde der Angeklagte festgenommen und der Schwerverletzte von einem Notarzt behandelt. Zwei Tage später starb er im Krankenhaus.

Der Angeklagte hatte die Tat eingeräumt, einen Tötungsvorsatz aber bestritten und die Angehörigen um Verzeihung gebeten. Die Vertreter der Nebenklage wiesen die Einlassung jedoch im Namen der Opferfamilie als „unaufrichtig“ zurück.

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