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Zum Schweigen verpflichtet: Was Ärzte, Anwälte und Co. geheim halten müssen

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerAugust 1, 2026Keine Kommentare4 Minuten Lesezeit
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Zum Schweigen verpflichtetWas Ärzte, Anwälte und Co. geheim halten müssen

Eine Ärztin darf in Notstandssituationen ihre Schweigepflicht brechen. Etwa, wenn eine Patientin oder ein Patient alkoholkrank ist, ihren oder seinen Führerschein aber nicht freiwillig abgeben möchte. (Foto: Monique Wüstenhagen/dpa-tmn)

Ob im Behandlungszimmer oder bei der Beratung: Die Schweigepflicht sichert sensible Informationen – mit wenigen Ausnahmen. Sie ohne triftigen Grund zu verletzen, ist eine Straftat.

Was wir einem Arzt im Behandlungszimmer, einer Anwältin im Gespräch oder einer Psychologin in einer persönlichen Krise anvertrauen, gehört zu den intimsten Informationen unseres Lebens. Dass diese Worte den Raum nicht verlassen, ist kein bloßes Zeichen von Höflichkeit oder Professionalität – es ist gesetzlich verankert: durch die Schweigepflicht.

In zahlreichen Berufsgruppen bildet sie die Grundlage für Vertrauen zwischen Klienten, Kunden, Mandanten und Patienten auf der einen und Fachkräften auf der anderen Seite. Ohne die Gewissheit, dass persönliche Daten, Sorgen oder Geheimnisse geschützt sind, würden viele Betroffene wichtige Hilfe nicht in Anspruch nehmen oder sich nicht offen äußern.

Gleichzeitig wirft die Schweigepflicht immer wieder Fragen auf – etwa, wo ihre Grenzen liegen oder in welchen Fällen sie gebrochen werden darf. Hier kommen Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema.

Was bedeutet Schweigepflicht überhaupt?

„Unter Schweigepflicht versteht man die Verpflichtung von sogenannten Berufsgeheimnisträgern, ihnen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit anvertraute Geheimnisse zu wahren und diese nicht unbefugt weiterzugeben“, erklärt Rechtsanwalt Christian Rode, der Mitglied im geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins ist.

Welche Informationen sind damit konkret geschützt?

Als geheim gelten alle Tatsachen, die nicht allgemein bekannt oder Gegenstand öffentlicher Erörterung geworden sind. Laut Christian Dahns, dem Geschäftsführer der Bundesrechtsanwaltskammer, ist bereits die bloße Information darüber, dass überhaupt ein Geschäftsverhältnis zwischen dem Geheimnisträger und dem Patienten, Klienten oder Mandanten besteht, geschützt.

Welche Berufsgruppen unterliegen der Schweigepflicht?

Das ist im Paragrafen 203 des Strafgesetzbuchs klar geregelt. Konkret geht es um Angehörige folgender Berufsgruppen:

  • Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker oder Angehörige eines anderen Heilberufs, der für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert,

  • Berufspsychologen mit staatlich anerkannter wissenschaftlicher Abschlussprüfung,

  • Rechtsanwälte, Kammerrechtsbeistände, Patentanwälte, Notare, Verteidiger in einem gesetzlich geordneten Verfahren, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Steuerberater und Steuerbevollmächtigte,

  • Organe oder Mitglieder eines Organs einer Wirtschaftsprüfungs-, Buchprüfungs- oder einer Berufsausübungsgesellschaft von Steuerberatern und Steuerbevollmächtigten, einer Berufsausübungsgesellschaft von Rechtsanwälten oder europäischen niedergelassenen Rechtsanwälten oder einer Berufsausübungsgesellschaft von Patentanwälten oder niedergelassenen europäischen Patentanwälten,

  • Ehe-, Familien-, Erziehungs- oder Jugendberater sowie Berater für Suchtfragen in einer Beratungsstelle, die von einer Behörde oder Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts anerkannt ist,

  • Mitglieder oder Beauftragte einer anerkannten Beratungsstelle nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz,

  • staatlich anerkannte Sozialarbeiter oder staatlich anerkannte Sozialpädagogen,

  • Angehörige eines Unternehmens der privaten Kranken-, Unfall- oder Lebensversicherung oder einer privatärztlichen, steuerberaterlichen oder anwaltlichen Verrechnungsstelle,

  • (europäische) Amtsträger und für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichtete,

  • Mitglieder eines öffentlich bestellten Untersuchungsausschusses.

Gibt es Fälle, in denen Angehörige dieser Berufsgruppen ihre Schweigepflicht brechen dürfen?

Das geht Christian Dahns zufolge etwa dann, wenn Mandant, Patient, Klient oder Kunde diesen ausdrücklich von ihr entbindet. Das kann ganz oder teilweise erfolgen. So kann zum Beispiel lediglich das Recht erteilt werden, den Umstand öffentlich zu machen, dass ein Geschäftsverhältnis besteht oder bestand.

Allerdings müssen Patienten, Klienten, Mandanten und Kunden Christian Dahns zufolge „die erforderliche Einsichts- und Urteilsfähigkeit“ besitzen, um die Folgen der Schweigepflichtsentbindung absehen zu können. Eine einmal erteilte Schweigepflichtsentbindung kann jederzeit widerrufen oder eingeschränkt werden.

Ansonsten dürfen Geheimnisträger ihre Schweigepflicht – auch ohne Entbindung – laut Christian Rode nur dann brechen, wenn eine notstandsähnliche Situation vorliegt. „Also zum Beispiel, wenn der Arzt von der Alkoholkrankheit seines Patienten weiß, dieser sich aber weigert, seine Fahrerlaubnis abzugeben.“ Auch wenn ein Rechtsanwalt um eine geplante schwere Straftat weiß, darf er seine Schweigepflicht brechen.

„Von diesen Ausnahmefällen abgesehen, gilt die Pflicht zur Verschwiegenheit gegenüber Jedermann und damit beispielsweise auch gegenüber Familienangehörigen des Berufsträgers“, sagt Rechtsanwalt Christian Dahns.

Was, wenn die Schweigepflicht verletzt wurde?

„Bei einem Bruch der Schweigepflicht sollte Strafantrag gestellt werden“, rät Rechtsanwalt Christian Rode. Das geht zum Beispiel bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft.

Der Bruch der Schweigepflicht ist Rode zufolge ein sogenanntes Antragsdelikt. Darum werde die Straftat nur dann verfolgt, wenn der Verletzte selbst Strafantrag stellt. Wurde die Schweigepflicht tatsächlich zu Unrecht gebrochen, drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

„Neben der Kriminalstrafe drohen auch berufsrechtliche Sanktionen – bis hin zur Rücknahme der Anwaltszulassung oder der Approbation“, sagt Rode. Dann kann es sein, dass Verurteilte ihren jeweiligen Beruf nur noch eingeschränkt, ihn zeitlich befristet nicht mehr oder ihn sogar nie wieder ausüben dürfen.

Wie steht es nach dem Tod eines Patienten, Klienten oder Mandanten um die Schweigepflicht?

Sie gilt laut Christian Dahns nicht nur während des Vertragsverhältnisses, sondern auch über den Tod hinaus – ist also zeitlich unbegrenzt. Auch „das Recht, von der Verschwiegenheitspflicht zu entbinden, geht als höchstpersönliches Recht nicht auf die Erben über“.

Quelle: ntv.de, awi/dpa

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