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17-Jährige war in Psychiatrie: Adoptivtochter der Herdecker Bürgermeisterin nach Angriff angeklagt

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerJuni 17, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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17-Jährige war in PsychiatrieAdoptivtochter der Herdecker Bürgermeisterin nach Angriff angeklagt

Nur wenige Wochen nach der Tat übernahm die SPD-Kommunalpolitikerin Iris Stalzer das Bürgermeisteramt. (Foto: picture alliance/dpa)

Im Oktober 2025 kommt es im Südosten des Ruhrgebiets zu einer Gewalttat gegen die SPD-Kommunalpolitikerin Iris Stalzer. Die Staatsanwaltschaft wirft ihrer Adoptivtochter vor, die heutige Bürgermeisterin im Elternhaus mit einem Messer attackiert zu haben.

Rund acht Monate nach der lebensbedrohlichen Messerattacke auf die SPD-Politikerin Iris Stalzer aus Herdecke ist ihre Adoptivtochter wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt worden. Das bestätigte der ermittelnde Oberstaatsanwalt aus Hagen, Bernd Haldorn, und der Anwalt der 17-jährigen Tochter, Andreas Trode, gegenüber der Deutschen Presse-Agentur.

Am 7. Oktober 2025 war es zu einer Gewalttat gegen Stalzer im Haus der Familie gekommen. Die Staatsanwaltschaft wirft der Jugendlichen vor, ihrer Mutter mehrere Messerstiche mit zwei unterschiedlichen Messern zugefügt zu haben. Zudem soll sie mit einem Gegenstand gegen den Kopf von Stalzer geschlagen haben. Die Kommunalpolitikerin erlitt einen Nasenbeinbruch. Das Amtsgericht Hagen prüfe nun die Zulassung der Anklage, so Ermittler Haldorn. Wegen des jugendlichen Alters der Beschuldigten werde ein Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. 

Die 58-Jährige hatte sich gesundheitlich schnell erholt und war Anfang November 2025 als Bürgermeisterin von Herdecke vereidigt worden. Stalzers Adoptivtochter stand von Beginn an unter dringendem Tatverdacht. Gegen die 17-Jährige war Haftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung erlassen worden. Eine Tötungsabsicht sei dabei nicht zu erkennen gewesen, erklärte Haldorn. Es stehe aber fest, dass die 17-Jährige selbst den Notruf abgesetzt habe. 

Zu den Vorwürfen habe die Beschuldigte bisher keine Angaben gemacht. Zu einem möglichen Motiv wollte sich der Ermittler mit Verweis auf das jugendliche Alter der Beschuldigten nicht äußern. Gegen den Bruder der 17-Jährigen war zunächst ebenfalls ermittelt worden. Die Ermittlungen gegen ihn seien aber eingestellt worden, weil er nicht am Geschehen beteiligt gewesen sei, so Oberstaatsanwalt Haldorn. 

Verteidiger der Angeklagten zweifelt an Schuldfähigkeit

In der Familie hatte es laut Polizei schon länger Konflikte gegeben. Mutter und Kinder hätten sich bei der Polizei auch gegenseitig der häuslichen Gewalt beschuldigt, hieß es damals. Rechtsanwalt Trode sagte, seine Mandantin sei nach der Tat kurzzeitig in einer Psychiatrie untergebracht gewesen und später von einem Gutachter als schuldfähig eingestuft worden. Wo sich die 17-Jährige seitdem aufhalte, sei zu ihrem Schutz geheim. Dass die Anklage von gefährlicher Körperverletzung ausgehe, zeige deutlich, dass es bei ihr keinen Tötungsvorsatz gegeben habe. 

Am 4. November hatte Stalzer sich in ihrer Antrittsrede selbstbewusst, aber auch selbstkritisch geäußert. Die Kommunalpolitikerin bezeichnete den 7. Oktober als „Tag des Scheiterns“ und sprach von einem „Tag der Verletzbarkeit“. Die Juristin betonte aber zugleich ihre „Stärke“ und ihre „Verlässlichkeit“.

Kritiker hatten ihren Amtsantritt nur vier Wochen nach den schockierenden Ereignissen skeptisch gesehen. So hatte etwa der örtliche FDP-Chef Jürgen A. Weber gemahnt, Stalzer solle ihr Amt bis zur juristischen Klärung der Vorfälle ruhen lassen. Die Juristin hatte die Bürgermeister-Stichwahl Ende September in der 23.000-Einwohner-Stadt im Südosten des Ruhrgebiets mit 52,2 Prozent der Stimmen gewonnen.

Quelle: ntv.de, bho/dpa

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