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Startseite»Nachrichten»Teilerfolg vor Berufungsgericht: Trumps 10-Prozent-Zoll bleibt vorläufig in Kraft
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Teilerfolg vor Berufungsgericht: Trumps 10-Prozent-Zoll bleibt vorläufig in Kraft

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerMai 12, 2026Keine Kommentare3 Minuten Lesezeit
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Teilerfolg vor BerufungsgerichtTrumps 10-Prozent-Zoll bleibt vorläufig in Kraft

Gewonnen hat die Trump-Regierung das Verfahren noch nicht. (Foto: www.imago-images.de, IMAGO/Agencia EFE, IMAGO/Octavio Guzmán)

Vergangene Woche kassiert ein Handelsgericht US-Präsident Trumps weltweiten 10-Prozent-Zoll. Jetzt gilt er wieder – zumindest vorerst. Ein Berufungsgericht setzt das Urteil der Vorinstanz bis zum Abschluss des Verfahrens aus.

US-Präsident Donald Trump hat im juristischen Tauziehen um seine umstrittene Zollpolitik einen Etappensieg errungen. Ein Berufungsgericht hat die Entscheidung einer unteren Instanz vorläufig ausgesetzt. Diese hatte Trumps temporäre Zölle auf Einfuhren aus der ganzen Welt vergangene Woche als rechtswidrig eingestuft. Importeure müssen nun zunächst weiter die Abgaben in Höhe von 10 Prozent zahlen. 

Die Entscheidung des Berufungsgerichts ist kein finales Urteil in der Sache. Vielmehr setzt sie das Urteil der unteren Instanz – des Gerichts für Internationalen Handel in New York – vorläufig aus, während die Berufungsrichter den Antrag der US-Regierung prüfen. Die Kläger – darunter der Bundesstaat Washington und zwei Unternehmen – haben nun sieben Tage Zeit, um zu reagieren .Sollte das Berufungsgericht ebenfalls am Ende die Zölle kassieren, bliebe der Trump-Regierung noch der Gang vor das Oberste Gericht.

US-Regierung: Zölle könnten dauerhaft verloren gehen

Die US-Regierung begründete ihren Antrag auf Aussetzung der Entscheidung des Handelsgerichtes damit, dass diese die „Handelsagenda des Präsidenten erheblich untergraben und die Bemühungen zur Behebung unseres langjährigen Handelsdefizits destabilisieren“ würde. Außerdem bestehe das Risiko, dass bereits eingenommene und künftige Zölle dauerhaft verloren gingen. 

Nicht zuletzt sei die Zollbehörde (CBP) nicht in der Lage, die Anordnung ohne zusätzliches Personal umzusetzen. Dies ginge zulasten der Erstattungen, die die Behörde leisten muss, nachdem das Oberste Gericht der USA Zölle auf Basis eines Notstandsgesetzes für rechtswidrig erklärt hatte. „Im Gegensatz dazu würde eine Aussetzung den Klägern keinen Schaden zufügen“, behauptete die US-Regierung und verwies darauf, dass sie auf richterliche Anordnung zu Unrecht eingenommene Zölle im Nachgang erstatten würde.

Das Gericht für Internationalen Handel in New York kam vergangene Woche zu dem Schluss, dass Trump mit der zeitlich befristeten Abgabe in Höhe von 10 Prozent seine Befugnisse überschritten hatte. Der US-Präsident habe das als Grundlage herangezogene Handelsgesetz falsch ausgelegt, urteilten die Richter. Weder die US-Regierung noch die Zollbehörde (CBP) dürften Importabgaben von den Klägern einfordern. Bereits erhobene Zölle müssten an die Kläger erstattet werden, verfügte das Gericht.

Zoll war Reaktion auf Supreme-Court-Urteil

Seit dem 24. Februar 2026 erheben die USA auf die meisten Einfuhren aus dem Ausland einen Zoll von zehn Prozent. Trump verhängte sie unmittelbar, nachdem der Supreme Court viele seiner bisherigen Zölle für rechtswidrig erklärt hatte. Der US-Präsident hatte sich für diese auf ein Notstandsgesetz aus dem Jahr 1977 gestützt. 

Nach der Entscheidung des Obersten Gerichts behalf sich Trump mit einer Notlösung: Für die neuen Zölle zog er ein Handelsgesetz aus dem Jahr 1974 als rechtliche Grundlage heran, das die Erhebung der Abgaben ohnehin auf maximal 150 Tage beschränkt.Trump hatte gedroht, den Satz auf 15 Prozent zu erhöhen. Das wäre der Maximalwert, den das Gesetz zulässt. Ein entsprechender Erlass lässt sich aber auch Monate nach der Drohung nicht im Amtsblatt der Regierung finden.

Der US-Regierung stehen noch andere Instrumente zur Verfügung, um Zölle etwa für bestimmte Waren oder Branchen zu verhängen – diese kann Trump aber nicht einfach mit seiner Unterschrift nach Belieben verfügen.

Quelle: ntv.de, ino/dpa

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