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Jens Spahns ganzer Stolz: Sieben Gründe für ein Scheitern beim schwarz-roten Heizungsgesetz

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerMai 21, 2026Keine Kommentare9 Minuten Lesezeit
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Jens Spahns ganzer StolzSieben Gründe für ein Scheitern beim schwarz-roten Heizungsgesetz

21.05.2026, 17:00 Uhr Von Sebastian Huld
Berlin-Deutschland-Deutscher-Bundestag-74
Ihr bislang größtes Einigungswerk droht zu platzen: die Fraktionsvorsitzenden Jens Spahn und Matthias Miersch. (Foto: picture alliance / dts-Agentur)

Folgt auf Robert Habecks „Heizungshammer“ nun Katherina Reiches Rohrkrepierer? Vieles spricht jedenfalls dafür, dass das von Union und SPD geeinte Gebäudemodernisierungsgesetz gerade mit Schwung gegen die Wand fährt.

Alles schlecht bei Schwarz-Rot? Stimmt doch gar nicht, heißt es gerne an der Unionsspitze unter Verweis auf die Mitte Mai im Kabinett beschlossene „Abschaffung“ von Robert Habecks Heizungsgesetz. Dem Unionsfraktionsvorsitzenden Jens Spahn gilt das als Nachfolger geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) gar als Vorbild dafür, wie das Regieren zwischen den oft so unterschiedlichen Koalitionsparteien gelingen kann. Schließlich hatten CDU, CSU und SPD vergleichsweise geräuschlos einen hochkomplexen Gesetzentwurf aufgesetzt, der auf die Umsetzung des „Abschaffen“-Wahlversprechens der Union abzielt.

Regierungsseitig waren Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche von der CDU und SPD-Bauministerin Verena Hubertz maßgebliche Akteurinnen, auf Fraktionsebene Spahn und sein Konterpart, SPD-Fraktionschef Matthias Miersch. Das Problem: Ob, wann und in welchem Gewand das künftige Heizungsgesetz kommt, ist völlig offen. Spahns ganzer Stolz könnte im Desaster enden.

1. Zweifel an Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz?

Der für die Union wichtigste Aspekt ist das Aus für das Betriebsverbot für fossile Heizungen, also solche, die mit Gas oder Öl betrieben werden. Und tatsächlich: Was mit diesen Heizungen bis und nach dem 31. Dezember 2044 geschehen soll, überlässt der Gesetzentwurf ganz den Eigentümern. Explizit erlaubt das GModG, dass auch weiterhin Öl- und Gasheizungen verbaut werden, auch wenn diese einen ab 2029 schrittweise auf 60 Prozent steigenden „Bio“-Anteil verbrennen müssen. Alte Heizungen dürfen theoretisch unbegrenzt repariert und weiterbetrieben werden – und das ohne „Bio-Treppe“. Zwar soll auch das „normale“ Erdgas etwas grüner werden, diese allgemeine Bio-Beimischung steigt aber nur sehr leicht.

Der große Widerspruch: Im Grundgesetz ist Deutschlands Klimaneutralität spätestens im Jahr 2045 fest verankert. Ein Rechtsgutachten im Auftrag der CDU-nahen Klimaunion kommt daher zu dem Schluss, dass es ohne eine verbindliche gesetzliche Ausstiegsregelung bis Ende 2044 nicht geht. In der geplanten Form sei das GModG nahezu sicher verwassungswidrig. Zudem hatten die Richter in Karlsruhe schon 2021 geurteilt, dass die größten und mithin teuersten letzten Schritte hin zur Klimaneutralität nicht allein auf die letzten Jahre vor 2045 entfallen dürfen. Denn das würde die Jüngeren im Land einseitig belasten.

2. Augen zu und durch mit dem Gesetzgebungsverfahren

Das Rechtsgutachten im Auftrag der Klimaunion wurde dem Bundeswirtschaftsministerium von Katherina Reiche nach Informationen von ntv noch vor dem Kabinettsbeschluss zugeleitet. Doch der Hinweis blieb folgenlos, an einer vertieften Rechtsprüfung war Reiches Haus offensichtlich nicht interessiert. Bereits auf Seite 2 des 180-seitigen GModG-Entwurfs, auf der der Kabinettsbeschluss erläutert wird, steht: „In Anbetracht des engen Zeitrahmens konnte die Rechtsprüfung nicht abgeschlossen werden. Aus Sicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie steht die noch nicht vorgenommene Rechtsprüfung einer Kabinettsbefassung nicht im Wege; das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ist dem nicht entgegengetreten.“

SPD-Fraktionsgeschäftsführer Dirk Wiese beharrte am Mittwoch, eine Woche nach dem Kabinettsbeschluss, dennoch darauf, dass sowohl Justiz- als auch Innenministerium das Gesetz geprüft hätten. Das sehe die Geschäftsordnung der Bundesregierung ja für jedes Gesetz vor. Mit Blick auf das Rechtsgutachten der Klimaunion mahnte Wiese deshalb „Gelassenheit“ an. SPD-Chef und Bundesfinanzminister Lars Klingbeil sagte später am Mittwoch im Bundestag: „Natürlich wird diese Regierung, wird diese Koalition nur Gesetze auf den Weg bringen, die rechtssicher sind.“

3. Schon das Verfahren ist wacklig

Apropos rechtssicher: Schwarz-Rot droht dieser Tage einen maßgeblichen Gesetzgebungsfehler der Ampel zu wiederholen. Das Heizungsgesetz aus dem Hause Habeck – korrekt: die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes – sollte unbedingt vor der Sommerpause 2023 verabschiedet werden. Weil aber nach der ersten Lesung im Bundestag noch tiefgreifende Änderungen im Gesetzentwurf vorgenommen wurden, damit zumindest die Ampelfraktionen zustimmen, bis zur finalen Abstimmung aber wenig Zeit zum Gegenlesen blieb, rief der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann das Bundesverfassungsgericht ab. Karlsruhe gab Heilmanns Eilantrag statt und stoppte das Gesetzgebungsverfahren, weil das derart verkürzte Gesetzgebungsverfahren Abgeordnetenrechte verletzt haben könnte. Eine Entscheidung, ob der Opposition Mindestfristen für Expertenanhörungen und dergleichen zustehen, steht aber drei Jahre später noch immer aus. Wenn das in wenigen Monaten erwartete Urteil fällt, sind nicht einmal mehr dieselben Richter im zuständigen Senat tätig, der Ausgang ist offen. Heilmann ist übrigens Chef der Klimaunion.

Die für die Ampel so blamable Eilverfügung ist den Spitzen von Schwarz-Rot überraschenderweise kein mahnendes Beispiel: Bis zum letzten Sitzungstag vor der parlamentarischen Sommerpause, dem 10. Juli, soll das GModG verabschiedet sein. Denn auch die Regierungsparteien räumen ein, dass das lange Warten auf die angekündigte Neuregeung viel Verunsicherung verursacht und die Wärmewende bremst. Weil das Gesetz aber nach dem Kabinettsbeschluss nicht in der laufenden Woche in den Bundestag eingebracht wurde, bleiben für die Behandlung des Gesetzes nur noch die drei Sitzungswochen im Juni und Anfang Juli.

Sollten in dieser Zeit größere Änderungen notwendig werden – und dafür spricht vieles -, wäre das Szenario von 2023 perfekt. Selbst der das Habeck’sche Gesetz besonders kritisch betrachtende Bundesfachverband der Immobilienverwalter (BVI) zeigt sich alarmiert: „Nach Monaten des Stillstands darf die Verabschiedung des neuen Gesetzes jetzt nicht im Schweinsgalopp geschehen. Dieser Fehler wurde schon bei der letzten Novellierung gemacht.“ Warum es keine erste Lesung in der laufenden Woche gab, können oder wollen weder Ministerien noch Regierungsfraktionen erklären. Naheliegend wäre, dass man selbst auf Ungereimtheiten gestoßen ist.

4. Noch mehr juristischer Druck

Das neue Heizungsgesetz dürfe „nicht zu mehr Emissionen führen als das gegenwärtige Gesetz“, sagte der CDU-Politiker Heilmann dem Bayerischen Rundfunk. „Es gibt im Klimaschutz ein sogenanntes Rückschrittsverbot, das heißt, ein einmal erreichtes Schutzniveau darf nur unter sehr engen Voraussetzungen, die hier eindeutig nicht vorliegen, zurückgenommen werden“, so Heilmann. Dass der Weiterbetrieb von Öl- und Gasheizungen nur zu mehr Emissionen führen kann, daran hat auch der renommierte, die Bundesregierung beratende Expertenrat für Klimafragen keinerlei Zweifel gelassen. „Rein physikalisch“ sei die Wahrscheinlichkeit „sehr hoch“, dass es zu mehr Emissionen kommt, erklärte Tanja Kneiske, Ratsmitglied und Physikprofessorin. Hinzukommen die lagerübergreifenden Zweifel, ob absehbar genügend Bioheizstoffe wie aus Agrarabfällen und Energiepflanzen gewonnenes Biomethan zur Verfügung steht – und wie sehr deren Beimischung den Preis hochtreibt.

Der Klimarat stellte fest, dass Deutschland dabei sei, die Klimaschutzvorgaben für 2026 zu reißen, nicht zuletzt wegen der anhaltend zu hohen Emissionen im Gebäudesektor. Stellt der Rat auch für das kommende Jahr ein Überschreiten der Klimaziele fest, greift ein Rechtsmechanismus, der die Bundesregierung zum Nacharbeiten zwingt. Schwarz-Rot würde bei Verabschiedung des Gebäudemodernisierungsgesetzes also weiter unter Druck geraten, denn der Klimarat hatte dessen Auswirkungen noch gar nicht eingerechnet.

6. Lauter Probleme und offene Fragen

Das GModG hat ein Konstruktionsproblem: Es wurde ganz wesentlich zwischen den Koalitionsspitzen verhandelt, von denen nur der frühere Klimapolitiker Miersch wirklich gut im Thema steht. Zahlreiche Details sind offen und die zuständigen Fachpolitiker der Koalitionsparteien räumen hinter vorgehaltener Hand ein, dass sie an einer Lösung im vorgegebenen, engen Zeitrahmen zweifeln.

Das schlechte Handwerk bekam die Koalition von berufener Stelle attestiert: Der Vorsitzende des alle Gesetzgebungsverfahren beaufsichtigenden Nationalen Normenkontrollrats (NKR) bezeichnete den GModG-Entwurf in der „Bild“-Zeitung als eines der „handwerklich schwächsten und praxisfernsten Vorhaben, die dem Nationalen Normenkontrollrat in den vergangenen Jahren vorgelegt wurden“. Der Text sei „in weiten Teilen kaum verständlich“.

Kritik kommt auch aus der Wirtschaft und von Vertretern der Immobilieneigentümer: „Der angekündigte Paradigmenwechsel hin zu einem einfacheren und praxistauglicheren System ist bislang nur teilweise eingelöst“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbands der Wohnungswirtschaft GdW. Der Zentrale Immobilien-Ausschuss (ZIA) rügt die geplanten Inspektionen und den Bürokratieaufwand bei Gewerbeimmobilien, während für professionelle Immobilienunternehmen „die Öffnung des Gesetzes für fossile Heizungsoptionen (…) von geringer Relevanz“ sei. Am ehesten zufrieden mit dem Wegfall vieler Vorschriften ist der Bundesfachverband der Immobilienverwalter (BVI), der aber ebenfalls Nachbesserungen anmahnt.

Die Grünen zeigen sich fassungslos: „Trotz massiver Kritik aus Wirtschaft, Verbänden und wachsender rechtlicher Zweifel in den eigenen Reihen hält die Koalition an einem Gesetz fest, das vor allem populistische Reflexe bedient, statt verlässliche Politik zu machen“, sagt Alaa Alhamwi, zuständiger Berichterstatter der Grünen-Fraktion im Bundestag.

7. Macht die SPD bei diesem Mieter- und Verbraucherschutz mit?

Die Sozialdemokraten hoben im Zuge der Einigung mit der Union ihre Erfolge beim Mieterschutz hervor: Vermieter, die nach Gesetzgeltung noch neue Gas- oder Ölheizungen verbauen, sollen sich künftig hälftig an den resultierenden Mehrkosten durch CO2-Preis und Bio-Treppe beteiligen. Während neue Immobilien – ob Ein- oder Mehrfamilienhaus – schon jetzt weit überwiegend mit Fernwärme, Wärmepumpe und vergleichbaren Lösungen beheizt werden, stehen Eigentümer und Eigentümergemeinschaften älterer Mehrfamilienhäuser oft vor immensen Investitionskosten. Hier ist die Wärmepumpe tatsächlich oft keine einfach umzusetzende Lösung. Teile der Heizkosten zu übernehmen, dürfte da vielen Eigentümern als die kurz- bis mittelfristig günstigere Lösung erscheinen. Oder sie reparieren die Bestandsheizungen bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag – dann müssen sie sich überhaupt nicht an den absehbar steigenden Kosten für fossile Energieträger beteiligen.

Aber auch Einfamilienhausbesitzer drohen in eine Kostenfalle hineinzulaufen: Das Deutsche Energieberaternetzwerk (DEN) kritisiert den geplanten Wegfall der allgemeinen Beratungspflicht. Diese garantierte den Beratern natürlich auch ihr Geschäft, doch der Bundesverband Verbraucherzentralen sieht die Verbraucherebenfalls in eine von der Regierung gestellte Kostenfalle stolpern: „Bei Biogas ist die breite Verfügbarkeit zu einem bezahlbaren Preis mehr als fraglich.“ Trotzdem dürften viele Eigenheimbesitzer ohne ausreichende Beratung die kurzfristig günstigere Lösung einer neuen Öl- oder Gasheizung bevorzugen, wenn ihr bisheriges Heizgerät defekt ist.

Für die SPD, die das Thema Wohnkrise stärker in den Vordergrund stellen wollte, ist das keine Kleinigkeit: Die Fraktion muss bei nur zwölf Mandaten Vorsprung für eine Regierungsmehrheit dem GModG fast geschlossen zustimmen. In Umfragen spürt sie aber unter anderem den Atem der Linkspartei: Violetta Bock, wärmepolitische Sprecherin der Linke-Fraktion, spricht von einem „mieter- und verbraucherfeindlichen Gesetzesentwurf“ und ein „Verharren in fossilen Profitspiralen, denen Mieterinnen und Mieter auch zukünftig schutzlos ausgesetzt sein werden“.

Fazit: Ein hausgemachtes Problem, das ungelöst bleibt

Längst bereiten sich die Regierungsfraktionen darauf vor, dass eine Verabschiedung vor dem Sommer nicht klappt. Für die Union heißt das: Sie kann in den Landtagswahlkämpfen nicht mit dem Ende des Heizungsgesetzes hausieren gehen. Vielmehr werden die Regierungsparteien insbesondere in den Flächenländern Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern Fragen zu hören bekommen, wie es denn nun weitergehen soll. Sollte das Gesetz kommen, aber vom Bundesverfassungsgericht wieder gekippt werden, könnte die Maximalposition der Union dazu führen, dass ihr Kampf für Öl- und Gasheizungen zum Dauerbrenner wird. Sprich: Das ungeliebte Thema könnte Schwarz-Rot noch sehr lange umtreiben.

Quelle: ntv.de

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Dr. Heinrich Krämer
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