In den ersten 15 Monaten bekommen Asylbewerber kein Geld für Kultur und Bildung. Das ist rechtens, urteilte nun das Bundesverfassungsgericht. Doch insgesamt waren die Leistungen 2018 und 2019 zeitweise zu niedrig.
Nina Markovic ist Anwältin für Migrationsrecht in Bremen. Sie kennt viele Menschen, die nach Deutschland geflüchtet sind – und weiß, vor welchen Herausforderungen sie stehen.
„Das Erlernen der deutschen Sprache, sich über die Lebensverhältnisse und die rechtlichen Rahmenbedingungen zu informieren, Kontakt zu im Ausland lebenden Familienangehörigen und Freunden wieder aufzubauen und zu halten, stellt sie vor tatsächliche Herausforderungen.“ Und das Ganze sei auch mit erheblichen Kosten verbunden, so die Bremer Anwältin.
Weniger Geld als andere Sozialhilfeempfänger
Trotzdem bekommen Geflüchtete in den ersten 36 Monaten nach der Ankunft in Deutschland weniger Geld als andere Sozialhilfeempfänger. Für den Kinobesuch, einen Sportkurs oder Bildung ist kein extra Geld vorgesehen. Der Grund: Der Gesetzgeber geht davon aus, dass die Menschen dafür keinen Bedarf haben, weil sie erst kurz in Deutschland sind und unklar ist, wie lange sie bleiben.
Rechtsanwältin Nina Markovic findet das nicht nachvollziehbar. Sie kritisiert insbesondere, dass der Gesetzgeber keine Beweise dafür hat, dass die Menschen kurz nach der Ankunft in Deutschland keinen Bedarf an Kultur und Bildung hätten: „Es handelt sich vielmehr um nicht nachvollziehbare Wertungsentscheidungen des Gesetzgebers“, sagt die Anwältin.
Karlsruhe billigt „Minderbedarfe“
Das Bundesverfassungsgericht hat diese sogenannten Minderbedarfe nun aber gebilligt – zumindest, wenn es um Menschen geht, die auf Grund einer Duldung in Deutschland sind.
Die Richterinnen und Richter finden es nachvollziehbar, dass zumindest Menschen, die in Deutschland geduldet sind, in den ersten 15 Monaten in Deutschland weniger Bedarf an Freizeit und Bildung haben. Eine Untersuchung, die Beweise für diese Annahme bringen könnte, verlangt das Bundesverfassungsgericht vom Gesetzgeber nicht.
Zeitweise zu wenig Geld wegen veralteter Datengrundlage
Trotzdem entschieden die Karlsruher Richterinnen und Richter, dass die Leistungen in den Jahren 2018 und 2019 zeitweise insgesamt zu niedrig waren. Der Grund: Es wurde bei der Bemessung der Leistungen eine veraltete Datengrundlage verwendet.
Eigentlich hätte den Geflüchteten mehr Geld zugestanden. Es sei verfassungswidrig, dass die Leistungen nicht entsprechend aktueller Daten angehoben worden seien. Nachzahlen müsse der Staat den Geflüchteten für die entsprechenden Zeiträume aber nichts.
Az. 1 BvL 5/21

