228 Menschen waren 2009 beim Absturz einer Air-France-Maschine ums Leben gekommen. Nun wurden die Airline und Flugzeugbauer Airbus wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Versäumnisse der Unternehmen hätten zu einer „Katastrophe mit Ansage“ geführt.
Im Berufungsprozess um den Absturz eines Air-France-Flugs im Jahr 2009 haben die Richter die Fluggesellschaft und den Flugzeugbauer Airbus schuldig gesprochen. Ein Gericht in Paris verurteilte beide Unternehmen wegen fahrlässiger Tötung und verhängte eine Geldstrafe in Höhe von jeweils 225.000 Euro – die juristisch mögliche Höchststrafe. Airbus und Air France kündigten an, Berufung einzulegen.
Mit dem Urteil wurde eine Entscheidung aus dem Jahr 2023 aufgehoben. Damals waren der Flugzeugbauer Airbus und die Fluggesellschaft Air France freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft war gegen diese Entscheidung in Berufung gegangen.
Bei dem Unglück auf dem Flug von Rio de Janeiro nach Paris waren alle 228 Menschen an Bord ums Leben gekommen, darunter auch 28 Deutsche. Die Air-France-Maschine war am 1. Juni 2009 in eine Unwetterfront geraten und von den Radarschirmen verschwunden. Der Airbus vom Typ A330 stürzte in den Atlantik.
Ein Wrackteil der AF447 wird von einem Rettungsteam der brasilianischen Marine im Atlantik geborgen (Archivbild von 2009). 228 Menschen kamen bei dem Absturz ums Leben.
„Eine Katastrophe mit Ansage“
Erst im Jahr 2011 konnten die letzten Toten und der Flugdatenschreiber geborgen werden. Ermittler hatten Jahre später festgestellt, dass die Piloten nach dem Ausfall der vereisten Geschwindigkeitssensoren falsch reagiert und die Maschine in einen Strömungsabriss gesteuert hatten.
„Der Unfall des Flugs AF447 war eine Katastrophe mit Ansage, die hätte verhindert werden können“, hieß es in der Urteilsbegründung. Das Gericht erklärte Airbus für schuldig, weil das Unternehmen technische Probleme mit den sogenannten Pitot-Sonden unterschätzt und die betroffenen Fluggesellschaften nicht informiert hatte.
Air France hingegen wurde schuldig gesprochen, weil die Fluggesellschaft nach Ansicht des Gerichts ihre Piloten nicht ausreichend auf mögliche Probleme vorbereitet hatte.
Beide Unternehmen hatten während des Berufungsprozesses ihre Unschuld beteuert und angebliche Pilotenfehler angeführt. Die Richter ließen dies nicht gelten. „Die Piloten des Flugs AF447 haben alles getan, was sie konnten. Ihnen ist nichts vorzuwerfen“, sagte die Vorsitzende Richterin.
Hinterbliebene nach Urteil erleichtert
Auch wenn die Geldstrafe von jeweils 225.000 Euro für die großen Konzerne nicht sonderlich ins Gewicht fällt, dürfte der immaterielle Schaden für sie groß sein. Denn die Richter kamen zu dem Schluss, dass sich Airbus und Air France Versäumnisse zu Schulden kommen ließen, die unmittelbare Auswirkungen auf die Katastrophe hatten.
Für die Angehörigen der Unglücksopfer war das Urteil nun eine Erleichterung. „Der Gerechtigkeit wurde definitiv Genüge getan“, erklärte Danièle Lamy, Vorsitzende der Hinterbliebenenvereinigung des Fluges AF447 vor dem Gerichtssaal. Sie hatte bei dem Unglück ihren Sohn verloren. „Diese renommierten Unternehmen können sich nicht länger hinter ihrer Selbstgefälligkeit und ihrem technologischen Stolz verstecken.“
Mit Informationen von Julia Borutta, ARD-Studio Paris
