Menü schließen
Verbraucherrat
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen
  • Nachrichten
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen
  • Beratung
  • Bildung
  • Politik
Facebook X (Twitter) Instagram
Facebook X (Twitter) Instagram
Verbraucherrat
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen

    Digitale Brieftasche „d-you“: Bundestag muss beim Schutz sensibler Daten nachbessern

    September 23, 2026

    Zuckersteuer darf kein Instrument zur Haushaltssanierung sein

    September 15, 2026

    Abgezockt von LemonSwan? Dann bitte melden

    September 15, 2026

    Beitrag steigt, Kasse schweigt: Mehrheit kennt Wegfall der Informationspflicht nicht

    September 11, 2026

    DAZN-Geschädigte müssen jetzt schnell sein

    September 4, 2026
  • Nachrichten

    Überraschender Effekt auf Zellen: Beeinflusst das Magnetfeld der Erde, wie Lebewesen altern?

    September 23, 2026

    In Deutschland geboren: Mann wird nach tödlichem Raserunfall ausgewiesen

    September 23, 2026

    Zehn-Punkte-Plan beschlossen: Schwarz-Rot geht gegen Sozialmissbrauchsbanden vor

    September 23, 2026

    Ran an die Küste und losgewürgt: Forscher entdeckt versteinertes Erbrochenes von Urechsen

    September 23, 2026

    Nach Trennung von Maschmeyer: Veronica Ferres feiert ausgelassen auf der Wiesn

    September 23, 2026
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen

    KI-Agenten stehlen Daten aus Onlineshops

    September 23, 2026

    Deepfakes auf Facebook: Gemeldet und trotzdem online

    September 23, 2026

    Echte Google-Warnung führt zu Phishing

    September 23, 2026

    Sparkassen-Mail fordert pushTAN-Freigabe

    September 23, 2026

    Diese Expert:innen gibt es nicht: 47 YouTube-Kanäle mit KI-Avataren

    September 23, 2026
  • Beratung
  • Bildung

    Was bedeutet Neutralität in der Schule – und was nicht? | Bildung

    Juli 14, 2026

    Wodurch fühlen sich Jugendliche in ihrem Alltag besonders belastet? | Bildung

    Juli 3, 2026

    Kontra: Social Media und Jugendliche – warum ein Verbot zu kurz greift | Bildung

    Juni 17, 2026

    Pro: Warum wir ein Social Media Verbot für Kinder brauchen | Bildung

    Juni 17, 2026

    Social Media bis 16 Jahre verbieten? So sehen das Erwachsene | Bildung

    Juni 11, 2026
  • Politik

    Kabinett beschließt Gesetzentwurf für digitalen Kassenbon ab 2028

    September 23, 2026

    Versandapotheke der Drogeriemarktkette dm vor Gericht

    September 23, 2026

    Nach einer Studie investieren immer mehr Deutsche in Aktien

    September 23, 2026

    Felssturz an der Zugspitze – Staubwolke kilometerweit sichtbar

    September 23, 2026

    Wie die Gebärdensprache Teilhabe ermöglicht

    September 23, 2026
Verbraucherrat
Startseite»Nachrichten»Privat gut krankenversichert: Die besten PKV-Tarife und Beihilfetarife für Beamte
Nachrichten

Privat gut krankenversichert: Die besten PKV-Tarife und Beihilfetarife für Beamte

Dr. Heinrich KrämerVon Dr. Heinrich KrämerMai 22, 2026Keine Kommentare6 Minuten Lesezeit
Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr E-Mail
Teilen
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest E-Mail

Privat gut krankenversichert Die besten PKV-Tarife und Beihilfetarife für Beamte

Obwohl die PKV Alterungsrückstellungen bildet, müssen Versicherte damit rechnen, dass ihre Beiträge im Laufe der Zeit steigen. (Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn)

Wer sich für eine private Krankenversicherung entscheidet, bindet sich oft ein Leben lang – und steht vor einer unübersichtlichen Tariflandschaft. Franke und Bornberg hat für ntv die besten Tarife für Selbstständige und Angestellte sowie die besten Beihilfetarife für Beamte ermittelt. 

Rund 8,7 Millionen Menschen in Deutschland sind privat krankenvollversichert. Hinzu kommen fast 31,3 Millionen Verträge in der Krankenzusatzversicherung – insgesamt ist damit fast jeder zweite Deutsche in irgendeiner Form privat abgesichert. Diese Zahlen des Verbandes der Privaten Krankenversicherung belegen: Die private Krankenversicherung ist kein Nischenprodukt.

Gleichzeitig wird der Zugang zur privaten Vollversicherung für Arbeitnehmer enger. Für 2026 stieg die sogenannte Versicherungspflichtgrenze um knapp elf Prozent auf 77.400 Euro brutto im Jahr. Wer weniger verdient, bleibt in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Für Selbstständige und Beamte gilt diese Hürde nicht.

Was die private Vollversicherung bietet – und warum der Wechsel gut überlegt sein will

Der entscheidende Unterschied zwischen GKV und PKV liegt nicht in der Grundversorgung, sondern im Leistungsumfang. Privatversicherte haben je nach Tarif freie Arztwahl, werden in der Regel schneller behandelt und haben Anspruch auf Leistungen, die die gesetzliche Kasse nicht übernimmt – von der Chefarztbehandlung im Krankenhaus bis zum hochwertigen Zahnersatz.

Der Wechsel in die PKV sollte nicht vorschnell oder allein aus finanziellen Erwägungen erfolgen. Die Entscheidung begleitet Versicherte im besten Fall ein Leben lang – und sollte deshalb auf einem hochwertigen Tarif basieren, der langfristig zu den eigenen Bedürfnissen passt. Ein Angebot, das heute günstig erscheint, kann morgen durch Leistungslücken oder steigende Beiträge teuer werden. Wer auf einen starken Tarif setzt, ist auch dann gut aufgestellt, wenn sich die Lebensumstände ändern.

Wichtig zu wissen: Kinder sind in der PKV nicht automatisch mitversichert. Und wer einmal privat versichert ist, kommt nicht ohne Weiteres zurück in die GKV – eine Rückkehr ist meist nur möglich, wenn das Einkommen dauerhaft unter die Versicherungspflichtgrenze sinkt.

Worauf es bei der Tarifwahl wirklich ankommt

„Für Top-Noten müssen bestimmte wichtige Sachverhalte zufriedenstellend abgedeckt sein“, erklärt Michael Franke, Geschäftsführer des Analysehauses Franke und Bornberg. „Kunden sollten etwa auf die Höhe der Gebührenordnungssätze, die übernommen werden, auf Wahlleistungen im Krankenhaus und die Erstattungshöhe für Zahnersatz achten.“

Konkret geht es um Fragen wie: Gilt ein Hausarztprinzip oder können Ärzte frei gewählt werden – mit Erstattungsanspruch auch über die Höchstsätze der ärztlichen Gebührenordnung hinaus? Wird das Einzelzimmer im Krankenhaus erstattet? Und wie viel übernimmt der Tarif, wenn teure Zahnbehandlungen anfallen?

Auch der Selbstbehalt verdient Aufmerksamkeit. „Ein genereller Selbstbehalt kann sinnvoll sein, sollte aber bei Arbeitnehmern nicht zu hoch sein und maximal zwischen 500 und 600 Euro betragen“, so Franke.

Nicht zuletzt zählt die finanzielle Stabilität des Versicherers. Wer einen Anbieter wählt, der heute wirtschaftlich schlecht aufgestellt ist, riskiert stärkere Beitragserhöhungen in der Zukunft. „Mit dem PKV-Versicherer geht man im Zweifel eine lebenslange Bindung ein – also lohnt sich genaues Hinschauen, wie die Versicherer wirtschaften“, sagt Franke.

So hat Franke und Bornberg für ntv getestet

Für den ntv-Vergleich hat Franke und Bornberg Leistungen, Preis und Finanzstärke der jeweiligen Tarife und Versicherer untersucht und bewertet – im Verhältnis 70:20:10. Ausgezeichnet werden jeweils die Tarife mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis.

Die Bewertung unterscheidet zwei Kategorien: Komfortschutz und Premiumschutz. Beim Komfortschutz sind verbindliche Mindeststandards etwa die Chefarztbehandlung und ein Zweibettzimmer im Krankenhaus sowie eine Zahnersatz-Erstattung von mindestens 75 Prozent. Im Premiumschutz liegt die Messlatte höher: freie Arztwahl ohne Hausarztprinzip, Einzelzimmer und mindestens 85 Prozent Zahnersatz-Erstattung. Die Berechnungen basieren auf einem einheitlichen Musterfall, der am Ende der jeweiligen Tabelle dargestellt ist.

2026-05-FuB-ntv-Mustersiegel-Testsieger-PKV-Komfort_16zu9
(Foto: Franke und Bornberg)
2026-05-FuB-ntv-Mustersiegel-Testsieger-PKV-Premium_16zu9
(Foto: Franke und Bornberg)

Beamte: Wenn staatliche Fürsorge und private Versicherung zusammenwirken

Beamte stellen inzwischen mehr als die Hälfte aller privat Krankenvollversicherten in Deutschland. Rund 4,6 Millionen von ihnen sind beihilfeberechtigt – und ihre Absicherung folgt einem Prinzip, das sich grundlegend von der Vollversicherung für Angestellte unterscheidet.

Der Staat übernimmt dabei einen Teil der Krankheitskosten: die sogenannte Beihilfe. Wie viel, hängt von der persönlichen Situation ab. Ein lediger Beamter ohne Kinder erhält in der Regel 50 Prozent der Behandlungskosten erstattet. Mit zwei oder mehr Kindern steigt dieser Anteil auf 70 Prozent, für die Kinder selbst auf bis zu 80 Prozent. Im Ruhestand erhalten Beamte in der Regel 70 Prozent der Kosten zurück.

Den Rest – also den nicht von der Beihilfe gedeckten Anteil – sichert eine private Krankenversicherung ab: die sogenannte Beihilfe-Restkostenversicherung. Weil Beamte damit nur einen Teil ihrer Kosten selbst tragen, ist dieser Schutz meist deutlich günstiger als eine klassische PKV-Vollversicherung.

Wo trotzdem Lücken entstehen: Ergänzungstarife

Doch auch mit Beihilfe und Restkostenversicherung können Versorgungslücken entstehen. Ein Beispiel aus der Praxis: Bei bestimmten Zahnarztleistungen gilt nur 40 Prozent der Material- und Laborkosten als beihilfefähig. Was darüber hinausgeht, bleibt an den Versicherten hängen – es sei denn, sie haben einen sogenannten Beihilfeergänzungstarif abgeschlossen. Dieser schließt gezielt die Lücken, die weder Beihilfe noch Restkostenversicherung abdecken.

Insgesamt kann eine vollständige Krankenabsicherung für Beamte aus zehn oder mehr Tarifbausteinen bestehen. Das macht die Wahl schwierig – und Fehler teuer.

Ein Markt, der sich langsam bewegt

Beihilfetarife werden häufig über persönliche Empfehlungen abgeschlossen – beim Kollegen oder beim gut vernetzten Vermittler eines bestimmten Anbieters. „Gute Kontakte und gewachsene Verbindungen zählen dabei oft mehr als objektive Qualität“, sagt Franke. Wer sich ausschließlich auf solche Empfehlungen verlässt, verzichtet möglicherweise auf bessere oder günstigere Alternativen. Ein neutraler Vergleich lohnt sich deshalb – bevor der Vertrag unterschrieben wird.

2026-05-FuB-ntv-Mustersiegel-Testsieger-KV-Beamte_16zu9
(Foto: Franke und Bornberg)

Auch bei Beamtentarifen können die Beiträge im Laufe der Zeit steigen – getrieben durch wachsende Behandlungskosten, demografische Veränderungen und medizinischen Fortschritt. Wer von Anfang an auf einen leistungsstarken Tarif bei einem finanziell solide aufgestellten Versicherer setzt, ist langfristig besser geschützt als jemand, der allein auf einen günstigen Einstiegsbeitrag achtet.

„Die Qualität dieser Tarife ist entscheidend, da sie zusammen mit der Beihilfe die Gesundheitsversorgung abdecken – und das über Jahrzehnte hinweg“, erklärt Franke.

So hat Franke und Bornberg Beihilfetarife für ntv getestet

Das Analyseverfahren für Beihilfe-Restkostentarife orientiert sich am Test der Vollversicherung für Angestellte. Beihilfeergänzungstarife sind im Testmodell eingeschlossen. Grundlage der Berechnungen ist ein einheitlicher Musterfall für den Beihilfeträger Bund.

Ob Vollversicherung für Angestellte und Selbstständige oder Beihilfetarif für Beamte: Die Qualität der gewählten Absicherung entscheidet über Jahrzehnte. Der Franke-und-Bornberg-Vergleich zeigt, welche Tarife Leistung, Preis und finanzielle Stabilität am besten verbinden – und worauf es bei der Wahl wirklich ankommt.

Quelle: ntv.de, awi

Teilen. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr E-Mail
Dr. Heinrich Krämer
  • Webseite

Ähnliche Beiträge

Überraschender Effekt auf Zellen: Beeinflusst das Magnetfeld der Erde, wie Lebewesen altern?

September 23, 2026

In Deutschland geboren: Mann wird nach tödlichem Raserunfall ausgewiesen

September 23, 2026

Zehn-Punkte-Plan beschlossen: Schwarz-Rot geht gegen Sozialmissbrauchsbanden vor

September 23, 2026
Kommentar hinterlassen Antwort abbrechen

Top-Beiträge

Settelmayer & Kollegen: Hilfe bei Online-Betrug und Fake Shops

September 15, 20266 Aufrufe

Gefälschter Tagesschau-Artikel über Eklat bei Maischberger

Juli 13, 20266 Aufrufe

Was eine Zuckerabgabe bringen könnte

April 29, 20265 Aufrufe

„Inflationszahlen sind Warnsignal“ | Verbraucherzentrale Bundesverband

April 29, 20264 Aufrufe
Folgen Sie uns
  • Facebook
  • Twitter
  • Pinterest
  • Instagram
  • YouTube
  • Vimeo

Abonnieren Sie Updates

VerbraucherRat GmbH
Hohenzollernring 56
50672 Köln

Telefon: +49 221 16847392-0
Telefax: +49 221 16847392-99
E-Mail: info@verbraucherrat.com
Web: www.verbraucherrat.com

Geschäftszeiten
Montag – Freitag: 09:00 – 18:00 Uhr

Menu
  • Startseite
  • Über Uns
  • Kontakt
  • Aktuelle Warnungen
  • Nachrichten
  • Ratgeber
  • Betrugsmaschen
  • Beratung
  • Bildung
  • Politik
Institutionell
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Hinweis / Haftungsausschluss
  • Cookie-Manager
  • Nutzungsbedingungen
  • Werbefrei lesen
  • Einwilligung widerrufen
  • Mediadaten
  • Abo kündigen
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Hilfe
© 2026 VerbraucherRat. Alle Rechte vorbehalten.
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Hinweis / Haftungsausschluss
  • Cookie-Manager
  • Nutzungsbedingungen
  • Werbefrei lesen
  • Einwilligung widerrufen
  • Mediadaten
  • Abo kündigen
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Hilfe

Tippen Sie oben und drücken Sie Enter zum Suchen. Drücken Sie Esc zum Abbrechen.